Hi,
im Brett allgemeine Fragen gibts einen Thread zum Thema
Führerschein mit 17.
Dazu:
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarticl…
Frage dazu:
gab es mal im Saarland eine Regelung, die einem 16 jährigen
die Möglichkeit gab, mit einem „normalen“ KFZ (Klasse B)
alleine zu fahren?
hier mal ein Zitat von § 74 Fahrerlaubnisverordnung, ich gehe davon aus, daß das früher in der StVZO sinngemäß enthalten war:
Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
V. Durchführungs-, Bußgeld-, Übergangs- und Schlußvorschriften
§ 74 Ausnahmen
(1) Ausnahmen können genehmigen
1. die zuständigen obersten Landesbehörden oder die von ihnen bestimmten oder nach Landesrecht zuständigen Stellen von allen Vorschriften dieser Verordnung in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte einzelne Antragsteller; es sei denn, daß die Auswirkungen sich nicht auf das Gebiet des Landes beschränken und eine einheitliche Entscheidung erforderlich ist,
(…)
2.
(2) Ausnahmen vom Mindestalter setzen die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters voraus.
(3) Die Genehmigung von Ausnahmen von den Vorschriften dieser Verordnung kann mit Auflagen verbunden werden.
(4) Über erteilte Ausnahmegenehmigungen oder angeordnete Auflagen stellt die entscheidende Verwaltungsbehörde eine Bescheinigung aus, sofern die Ausnahme oder Auflage nicht im Führerschein vermerkt wird. Die Bescheinigung ist beim Führen von Kraftfahrzeugen mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.
(…)
Das bedeutet, grundsätzlich ist sowas schonmal möglich und es ist sinnfällig, daß es solche Fälle durchaus auch gab.
Gruß,
Malte