Frage zu Ebay Kleinanzeigen

Hallo,

ich schreibe hier für einen Freund

nun mal zum Sachverhalt ein Freund von mir hat eine anzeige bei Ebay Kleinanzeigen aufgegeben wo er eine ps4 pro verkauft.die er aber nicht hatte hat dann von einen käufer no1 300€ bekommen soweit so gut da er sich daran aber nicht Bereichern wollte hat er nun von dem Geld ebenso dort eine ps4 pro im wert von 300€ gekauft er ging dann her und hat da wo er gekauft hat die Adresse angegeben das sie direkt dahin geliefert werden soll. nun ist das so da wo er gekauft hat der meldet sich nicht mehr!!! auf keine nachricht keine lieferung nichts null.der andre käufer macht nun auch stress habt ihr einen Rat was kann passieren wegen was kann man angezeigt werden??? mfg

Hi.

Wie jetzt? Dein Kumpel hat das Teil nicht, verkauft es aber, ohne sich bereichern zu wollen? Dann wird er erleuchtet und… So ein Quatsch, er hätte die Kaufsumme rückerstatten können, ohne sich als Zwischenhändler zu betätigen.
Anzeigen kann er, aber viel bringen wird das wohl nicht. So zumindest meine Erfahrung bei Ebay. Das wird bei Kleinanzeigen nicht viel anders sein.

Nein mein kumpel hatte gar keine er hat aber dafür eine neue gekauft bei einen anderen nur die adresse nicht von sich angegeben sondern da wo er das Geld her hat Rückerstatten geht doch auch nicht mehr hat er ja die konsole gekauft wie eine Anzeige wird nichts bringen geschweige wegen was ???

Wegen was man angezeigt werden kann? Wegen betrug! Als dein Freund von Käufer 1 die 300 Euro angenommen hat ist er einen Kaufvertrag eingegangen und ist somit verpflichtet die Ware zu liefern.

wenn dies aber über einen zwischenhandel gelaufen ist ja er hat die300€ bekommen aber der jennige nicht liefert damit der käufer nummer 1 zufireden gestellt werden kann. ist nicht das problem von meinen freund was kann man machen den jennigen anzeigen weil er nicht liefert!!! obwohl er auch 300 € bekommen hat

er wollte das Geld was er von käufer no1 bekommen hat nicht behalten wie sieht aus nun aus bei einen zwischenhandel wenn der andere no2 auch 300€bekommen hat. kann man den verkäufer nummer 02 auch anzeigen auch wegen Betrug???

Dein Freund muss mit einer Anzeige wegen Betruges rechnen. Er hat Ware verkauft, die er nicht besitzt und liefert. In einem Gerichtsverfahren kann er zur Lieferung verurteilt werden, aber auch zur Rückgabe des Geldes inklusive Zinsen. Auch eine Zahlung von Schadenersatz ist möglich, falls der Käufer sich die Ware woanders für einen höheren Preis zieht. Dann ist aber erst der Schaden am Geschädigten beglichen. Der Staat kann nochmal eine Geldstrafe oder Haft von bis zu 5 Jahren verhängen. §263 StGB

Dass der Freund Probleme mit seinem Lieferanten hat, interessiert dabei nicht die Bohne. Er hätte die Ware vor dem Verkauf einkaufen müssen.

Wenn sein Lieferant ebenfalls nicht liefert, kann der Freund den ebenfalls wegen Betruges anzeigen. Das sind dann aber zwei unabhängige Verfahren.

Grüße

Käufer No1 hat auf jeden Fall mit Käufer No2 nichts zu tun. Was dein Freund da mit diesem Käufer No2 verhandelt hat, das muss den No1 gar nicht interessieren.

Dein Freund hat einen Vertrag mit Käufer No1, und den muss er erfüllen. Wenn er das nicht kann, sollte er froh sein, wenn der Käufer damit zufrieden ist, die 300 Euro zurück zu bekommen.

Es ist übrigens kaum zu glauben, dass jemand eine PS4 verkauft, die er gar nicht hat, und das nicht irgendwie in betrügerischer Absicht macht.

Von dem Verkäufer No2 sollte man vor allem das Geld zurückverlangen, per Einschreibbrief und Termin, bis wann man es spätestens haben will.

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Um es kurz und bündig zu machen, das ist kein Versehen sondern vorsätzlicher Betrug und so wird auch die Anzeige lauten. „da er sich daran aber nicht Bereichern wollte“ … was für ein Bullshit (warum hat der Verkäufer erst etwas teures zum Kauf angeboten - was er garnicht hat - und dann auch noch die 300,–€ einkassiert?) … wenn er die Sache in letzter Sekunde doch noch rumbiegen hätte wollen, hätte er das Geld nicht annehmen und sofort an den Sender zurück gehen lassen müssen. Die anderen Schilderungen sind für mich Quark […]

[Beitrag editiert - www Team]

Und was hat das dann mit Betrug zu tun? Wenn er liefern wollte, gab es doch keine Absicht, sich einen Vermögensvorteil zu beschaffen. Daß er die Ware liefern muß, steht auf einem ganz anderen Blatt.

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Das einzige, was er muß, ist die Ware liefern. Ob er diese beschafft, bevor oder nachdem er den Kaufvertrag abgeschlossen hat, ist seine Sache.

Oder aber, wir befinden uns hier im Zivilrecht und es dreht sich nur um die Frage, wer hier an wen was liefern muß. Nach der Schilderung liegt hier keines der Tatbestandsmerkmale des Betrugs vor.

Expertenforum und so.

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Mal ganz davon abgesehen, daß es so etwas wie vorsätzlichen Betrug nicht gibt (weil es nämlich keinen fahrlässigen Betrug gibt): daß jemand Ware verkauft, die er noch nicht im Bestand hat, kommt täglich hunderttausendfach vor. Daß Ware nicht rechtzeitig ausgeliefert wird, ebenfalls. Dabei handelt es sich aber nicht um Betrug.

Die Tatbestandsmerkmale von Betrug sind eigentlich relativ leicht verständlich und das tollste ist, man kann sie nachlesen. Das sei dann auch allen dringend nahegelegt, die hier etwas von Betrug gefaselt haben.

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Hallo,
der kaeufer No1 will eine PS4 sehen, vielleicht laesst er sich auf Rueckerstattung des Geldes ein, eines von beidem braucht er, sonst gibt es von der Seite her vermutlich Aerger. Und mit was - mit Recht.

Der Verkaeufer sollte sich -langfristig gedacht- wegen des kleinen Geldbetrages keine Riesen-Nachteile einhandeln, sondern den Kaeufer no1 zufrieden stellen. Was nutzt es, fuer schlappe 300 in irgendwelchen Plattformen oder Fuehrungszeugnissen in 5 Jahren noch als unzuverlaessig eingetragen zu sein.

Wenn dann noch Zeit ist, zweite Prioritaet, kann er sich mit dem Verkaeufer no2 weiter beschaeftigen, wie der zu kontaktieren sei oder die Ware liefern kann.

Die Alten wuerden die Aktion als „Lehrgeld bezahlen“ abbuchen, bei privaten Leerverkaeufen kann dies eben passieren.
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Sollte das Geld fehlen, dann ist der Lernerfolg ein zusaetzlicher, Risiken besser absichern.
Gruss Helmut

Moin,

da der Käufer davon ausgehen wird, dass man ihm sein Geld abgenommen hat, ohne Ware liefern zu wollen, ist mit einer Anzeige wegen Betrugs zu rechnen.
Ob man den Richter davon überzeugen wird, dass man ja eigentlich liefern wollte, aber vom Vorlieferanten versetzt wurde, steht auf einem anderen Blatt.

Wenn das so passiert ist, wie hier dargestellt wurde, handelt es sich um einen Leerverkauf (bei privaten Käufen sehr unüblich) und erfüllt selbstverständlich keinen Straftatbestand.
Die große Ausnahme, privat Dinge verkaufen zu wollen, die man gar nicht hat, könnten einen Richter zu der Überzeugung bringen, dass eine Lieferung nie beabsichtigt war. Aber das ist nur meine Meinung.

Zivilrechtlich besteht weiterhin ein Kaufvertrag, der noch zu erfüllen ist.
Priorität 1 ist, den Käufer zu befriedigen. Also die Ware zu beschaffen und (möglichst SELBER) zu verschicken.
Priorität 2 ist dann, den Händler, bei dem er selber die Ware beschafft hat, zu belangen.

Hallo Bernd,

was es ist und weswegen man angezeigt werden kann, sind zwei verschiedene Paar Schuhe.
Eine Betrugsanzeige ist wahrscheinlich - wäre ich der geprellte Käufer, würde ich wohl auch zivil- und strafrechtlich gegen den Verkäufer vorgehen.

Zwischen Anzeige und Urteil steht aber die persönliche Überzeugung des Richters.

Gegen die Version des Verkäufers spricht, dass Leerverkäufe gebrauchter Unterhaltungselektronik bei Privatleuten extrem selten ist.
Für diese Version spräche, dass die Ware bei einem anderen Verkäufer bestellt und bezahlt wurde (falls das nachgewiesen werden kann).

Von welcher Version der Richter am Ende überzeugt ist, möchte ich nicht vorhersagen.

Wenn ich etwas kaufe und bezahle, die Ware aber nicht erhalte, erstatte ich Anzeige wegen Betruges. Ich persönlich gehe erst mal vom Schlimmsten aus, nämlich dass der Verkäufer in betrügerischer Absicht gehandelt hat. Er darf dann gerne erläutern, warum er nicht liefern will.

Was dann ein Richter daraus macht, liegt wiederum in dessen Ermessen.

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Es wurde ein Sachverhalt geschildert und der gibt einen Betrug nicht her. Wer wen wegen was anzeigt, ist dabei ohne Belang. Genauso, was bewiesen werden kann oder nicht. Es geht rein um den Sachverhalt. Fällt aber hier vielen schwer, das zu verstehen. Gelegentlich sogar angehenden Juristen im ersten Semester.

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