Hallo.
Folgender Erbfall: X stirbt. X hat sein Haus und Grundstück zu Lebzeiten an einen Neffen ‚verkauft‘, für einen symbolisch niedrigen Preis, um es aus der Erbmasse zu haben. X hatte in dem Haus ein lebenslanges Wohnrecht, Eintragung im Grundbuch vorhanden. Wohnrecht erlischt mit Tod. X hat eine kleine Miete an den Käufer gezahlt (auf dem Weg wurde wahrscheinlich der Kaufpreis zurückgezahlt), X hat das Haus, sein ehemals eigenes Haus und Grundstück, ganz allein bewohnt und genutzt bis zu seinem Tod. Der Käufer wohnt 600km entfernt. Verkauft wurde das Haus vor ca. 15 Jahren. Im Testament wurde der Neffe als Alleinerbe eingesetzt. Mögliche Erben ersten Grades gehen leer aus.
Greift hier für die Pflichtteilsberechtigten der Pflichtteilsergänzungsanspruch, trotz dass der ‚Verkauf‘ über 10 Jahre zurück liegt, weil durch das Wohnrecht ein Nießbrauch vorliegt? Der Käufer zeigt den Pflichtteilsberechtigten den Kaufvertrag nicht, weil die 10-Jahresfrist abgelaufen ist. Aber der angegebene niedrige Verkaufspreis lässt auf eine gemischte Schenkung deuten.
Möglicherweise wurde aber gar nicht verkauft, sondern verschenkt. Setzt hier die 10-Jahresfrist nicht erst mit dem Tod ein? Muss der Käufer den Kaufvertrag als Nachweis vorlegen? Kann der wirkliche Wert des Hauses und Grundstückes nach 15 Jahren noch geschätzt werden?
Der Neffe hat den Pflichtteilsberechtigten ein Nachlassverzeichnis erstellt, nach dem praktisch nichts vorhanden ist.
Muss der Neffe (Erbe) den Pflichtteilsberechtigten einen Banknachweis über Konten und Sparbücher aushändigen, wenn diese Zweifel am Nachlassverzeichnis haben? Die Bank gibt ja den Nachweis nur dem Erben. Das Haus und Grundstück taucht im Verzeichnis nicht auf, wegen der 10-Jahresfrist.
Danke für jede Antwort.