Frage zum Widerrufsrecht beim Haustüfrkauf:

… Freund empfielt einen Staubsauger, denn wir uns unbedingt anschauen sollten. Wir gehen auf die Homepage und bitten aus Neugier um eine Vorstellung. Ein Vertreter meldet sich daraufhin bei uns, kommt, das Teil wird gekauft. Jetzt möchten wir zurücktreten und sehen im Internet, dass es eine Regelung gibt, welche den Widerruf ausschließt wenn man sich selbst einen Vertreter ins Haus geholt hat. Gilt diese Ausnahme jetzt auch für uns auch wenn wenn wir ihn nicht direkt kontaktiert haben?

Das Widerrufsrecht ist immer 2 Wochen ab Unterschrift.

http://www.fernabsatz-gesetz.de/Widerrufsrecht/Haust…

Alles Gute

Hallo supadupaninja !

Deine Frage kann ich Dir nicht verbindlich beantworten. Ob Deine eigene Anforderung dieses Vertreterbesuchs Dein normales Kauf-Rücktrittsrecht außer Kraft setzt oder nicht, kann ich eben nicht sagen. Sorry.
Herzliche Grüße
Bernhard

Hallo, da draußen…

Ich kann euch leider auf die schnelle nicht helfen, tut mir leid. Vielleicht kann ich was demnächst in Erfahrung bringen. Bleibt in Kontakt. Seid mir nicht böse: Ihr habt alles falsch gemacht, was man nur falsch machen kann. Auf jedenfall vorsorglich Widerspruch einlegen und anwaltliche Hilfe suchen. Auch Verbraucherverbände können helfen.

liebe Grüße Klaus

Ich zitiere mal : „Wir gehen auf die Homepage und bitten aus :Neugier um eine Vorstellung …“
Damit ist genau der tatbestand erfüllt der ein Widerrufsrecht ausschließt.
Das Widerrufsrecht soll bei Haustürgeschäften Verbraucher vor der Überrumpelung durch plötzlich an der Tür stehende Vertreter schützen.
Da ihr den Vertreter ja selbst eingeledaden habt, fällt bei euch der Überrumpelungseffekt und damit das Widerrufsrecht weg.

Hallo

meines wissen nach,können sie vom kaufvertrag zurück treten,denn wenn der nachweis fehlt,das sie ihm kontaktiert haben,allerdings haben sie ja um einen vorstellung per internet gebenten. dadurch haben sie ja sich einen verteter in haus geholt.sie können es probieren,wenn sie glück haben fehlt der nachweis,nur denke ich das die firma nicht so einfach zurück treten wird.sie wird auf die homepage huinweisen das sie um einen vorstellung gebeten haben.
sollte der staubsauger nicht den erwartungen enstprechen was versprochen wurde kann auch dies ein rücktritt darstellen.
sie haben ein auch ein rücktritsrecht,wenn sie den satubsauger auf raten gekauft haben,dann können sie innerhalb 14 tagen zurück treten.
haben sie einen rechtschutz,würde ich eine beratung bei einem anwalt einholen,ansonsten kostet so eine beratung nicht viel,liegt meist bei ca. 30 bis 35 euro.
ich hoffe ich konnte ihnen weiter helfen.
mfg.

§ 312 (3) Nr. 1 BGB
Das Widerrufs- oder Rückgaberecht besteht […] nicht […] wenn […] die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Abschluss des Vertrags beruht, auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden sind […]

So liegt der Fall meines Erachtens hier. Ich sehe kein Widerrufsrecht.

Hallo,

das Widerrufsrecht bei sogenannten Haustürgeschäften gilt davon unabhängig, wie der Kontakt zustande gekommen ist.

Grüße

Tut mir leid,

dazu kann ich leider nichts Genaues sagen, ich könnte mir aber vorstellen, dass die Ausnahme hier gilt, da der Vertreter auf Bestellung erschienen ist.