Fragen zur Familienkasse/Kindergeld

Hallo erstmal,

also zunächst mal zu meiner derzeitigen Situation: Ich bin 23 Jahre alt mittlerweile und habe eine abgeschlossene Berufsausbildung, was mich natürlich als arbeitssuchend brandtmarkt. Da ich aber eine weitere Ausbildung anstrebe, da die erste mich nicht weitergebracht hat (war eine schulinterne). Als ich daher vor einem halben Jahr schonmal dieses Formular über die Mitteilung eines Kindes ohne Ausbildungs- und Arbeitsplatzes ausfüllen musste, habe ich ja Eigenbemühung nachgewiesen. Das hab ich so durchgekriegt und ohne weitere Schwierigkeiten. Ich bin ja auch beim Zentrum für Arbeit im Jobcenter registriert. Nun musste ich ab August in eine Maßnahme, wo ich über den ganzen Tag nicht zu Hause war. Ziel der Maßnahme war es mich mittels Praktika in Arbeit zu bringen. In der Zeit hab ich mich aufgrund von fehlender Zeit und geeigneten Stellen kaum beworben. Und da wo ich mich so beworben habe, davon hab ich die Rückmeldungen auch nicht mehr, da ich nicht gedacht habe, dass ich die in nächster Zeit nochmal benötige. Ich dachte erst in einem Jahr würde ich den Zettel nochmal ausfüllen müssen und da wollte ich halt schon wieder in der Schule sein. Ich hab mich Ende des letzten Jahres/Anfang diesen Jahres nämlich bei 3 Schulen für je 2 Schulformen (Fachhochschulreife & Berufliches Gymnasium) angemeldet, aber noch keine Rückmeldung bekommen, da der Anmeldeschluss der 20 Februar war. Ich wollte jetzt zusätzlich eine Stellungnahme zu dem Formular mitschicken, in der ich meine Situation genauer erkläre, da ich befürchte wenn ich nur schreibe, dass ich Eigenbemühung mache, aber nicht für den gesamten Zeitraum Bewerbungen bzw. Rückmeldungen vorweisen kann, das Kindergeld nicht mehr bekommen würde. Hat da jemand eine Idee, wie ich das am besten formulieren könnte oder ähnliche Tipps?

Hallo Kisahra
mit den Bewerbungen an den Schulen sind Sie natürlich ausbildungswillig dies löst einen Anspruch auf Kindergeld aus,während der Zeit der Maßnahme hat der Kindergeldberechtigte (Vater oder Mutter evtl. auch
Großeltern)ebenfalls einen Kindergeldanspruch. Leider weiß ich nicht ob momentan KG gezahlt wird, wenn nicht, reichen Sie bitte einen Antrag auf Kindergeld, einen Antrag für ein Kind ohne Ausbildungs-und Arbeitsplatz mit den Anmeldungen an den jeweiligen Schulen ein. Ansonsten hat die Familienkasse die Möglichkeit mit Ihrer Zustimmung auf dem Antrag für ein Kind ohne Ausbildungsplatz in die Daten der Berufsberatung Einsicht zu nehmen, d.h. selbst wenn Sie nicht mehr im Besitz der Eigenbemühungen sind, kann ein Anspruch auf Kindergeld auf Grund der Daten bei der Berufsberatung bestehen. Also Antrag stellen und Anspruch prüfen lassen. Sie sind, wie Ihrer Schilderung zu entnehmen ist „ausbildungswillig“, diese Tatsache löst einen Kindergeldanspruch aus.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Dorn

(Beschäftigte der Familienkasse Heidelberg)

Hallo Frau Dorn,

vielen Dank erstmal für Ihre Antwort. Also das Kindergeld ist in der Zeit gezahlt worden. Jetzt wurde mir bzw. meiner Mutter ein Schreiben mitsamt dem Formular „Mitteilung über ein Kind ohne Ausbildungs- oder Arbeitsplatz“ zugesandt, welches wir erneut ausfüllen müssen, da - wie ich ja zunächst nicht wusste - halbjährlich der Kindergeldanspruch geprüft werden muss. Meine Befürchtung ist ja, dass meine Mutter Kindergeld zurückzahlen muss, da ich beim Zentrum für Arbeit aufgrund meiner abgeschlossenen schulinternen Berufsausbildung nicht mehr den Status ausbildungs- sondern arbeitssuchend hab. Mit arbeitssuchend hat man für gewöhnlich, wenn man über 21 ist, ja keinen Anspruch mehr. Ich musste das letzte halbe Jahr bis zum 31.12.2012 daher in dieser Maßnahme teilnehmen, die von Montags-Freitags ging. Ich war da erst spätabends zu Hause und am Wochenende hatte ich kaum die Energie, noch waren in den Wintermonaten überhaupt noch Ausbildungsplätze ausgeschrieben, weshalb ich teilweise in einigen Monaten keine Bewerbung abgeschickt habe. Initiativbewerbung hatte ich auch nicht gemacht, da für mich ja auch feststand, dass ich Schule machen wollte - ich hab halt gedacht, dass ich erst Mitte diesen Jahres mich erneut gegenüber der Familienkasse erklären muss und nicht halbjährlich… Das heißt ich kann in der Zeit vor Dezember kaum nachweisen, dass ich mich eigenbemüht habe. Ich hab mich ja erst nach Maßnahmeablauf dann für die Schulen beworben. Die Anmeldungen hab ich ja abgeschickt und davon keine Kopie da, da ich nicht wusste, dass diese ja auch als Eigenbemühung gelten bzw. wie gerade erwähnt mich überhaupt so bald nochmal erklären muss. Und die Rückmeldung hab ich ja auch noch nicht, da wie gesagt, der 20. Februar 2013 Anmeldeschluss war und die Rückmeldung dürfte dann am Monatsende oder auch erst Anfang bis Mitte März eintreffen, wo ich dann auch erst erfahre, ob und auf welcher Schule ich angenommen worden bin oder eben auch nicht. Ich wollte diese Rückmeldung auch erst abwarten, weil davon abhängt, ob ich mich noch auf Ausbildungsplätze bewerben muss oder nicht. Wenn ich bei der Schule angenommen werde, dann muss ich ja auch erstmal nicht um einen Ausbildungsplatz bemühen. Die nächsten 2-3 Jahre wären dann ja gesichert. Deswegen möchte ich ja zusätzlich zum Formular auch eine Stellungnahme mitschicken um meine Situation zu erklären, da diese ja nicht aus dem Formular hervorgeht, aber was kann ich da rein schreiben? Wenn ich schreibe ich hab mich nicht beworben wegen der Maßnahme, die ausschließlich der Vermittlung auf den ersten Arbeitsmarkt gegolten hat (ich bin ja aufgrund meines Status arbeitssuchend ja auch beim Jobcenter nicht aussbildungssuchend anerkannt - ich hab eben gesagt ich möchte eine weitere Ausbildung machen bzw. Schule. Bescheinigen dürften die mir das aber nicht, wegen der abgeschlossenen Berufsausbildung - das ist ja das Dilemma. In den Daten vom Jobcenter steht auch arbeitssuchend drin)dann ist das ja auch nicht das beste. Daher bin ich mir nicht sicher, was ich denen von der Familienkasse schreiben soll ohne Probleme zu bekommen, dass meine Mutter Kindergeld zurückzahlen muss oder der Anspruch verloren geht.

Mit freundlichen Grüßen

Kisahra

Hallo
besorgen Sie sich eine Bestätigung, dass Sie sich in der Schule angemeldet haben, die Zeit während der Maßnahme besteht Anspruch, dazu zählt auch die Anmeldung an einer Schule.
Ansonsten besteht die Möglichkeit zu prüfen ob Sie sich evtl. zwischen 2Ausbildungsabschnitten befunden haben, dies würde dann ebenfalls einen Anspruch auslösen.

Wenn Sie möchten können Sie mir Ihre Kindergeldnummer sowie Ihre Telefonnummer mitteilen dann schaue ich mal nach!

Selbstverständlich können Sie auch eine Stellungnahme zu Ihrer Situation bei der zuständigen Familienkasse abgeben.

Die Möglichkeit die einen Anspruch auf Kindergeld auslösen sind sehr vielfältig.

Ich kann Ihnen wenn Sie wünschen auch ein Merkblatt zum Kindergeldbezug zukommen lassen.

Dennoch bin ich der Meinung, dass Sie sich sehr mit dem Thema beschäftigen, da Sie recht viel über die Sache wissen.

Also mein Angebot ist, wenn Sie wünschen kann ich mal nachsehen und Ihnen den Sachstand mitteilen.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Dorn

hallo
also du solltest versuchen von den firmen wo du dich für eine ausbildung beworben hast- oder den schulen - eine bestätigung zu bekommen das du dich dort für einen ausbildungs- oder schulplatz beworben hast sonst seh ich da echt keine andere lösung
schick auf jedenfall die bewerbungen die du noch hast zur familienkasse - die können dann zumindest für diese monate ausbildungswilligkeit anerkennen.

Hallo Frau Dorn,

nochmals möchte ich mich für Ihre Bemühungen bedanken. Ich habe mich erstmal mit den Schulen in Verbindung gesetzt, dass sie mir eine Anmeldebestätigung zukommen lassen, die ich dann ebenfalls zu meiner Stellungnahme beifügen kann.

Es wäre auf alle Fälle auch hilfreich für mich, wenn sie mir so ein Merkblatt zum Kindergeldbezug zukommen lassen könnten. Ich war mir dessen nicht bewusst, dass es doch noch soviele Möglichkeiten gibt, um einen Anspruch auszulösen. Da ich ja bereits 23 Jahre alt bin, würde ich ja eigentlich aus dem Kindergeld rausfallen. Ich dachte daher nur, dass ich sobald mich nicht um Ausbildungsplätze bemühen kann - was ja am Ende des Jahres sehr schwer war, da es keine Ausbildungsstellen mehr gab -, dass meine Mutter das bisher erhaltene Kindergeld zurückzahlen muss. Dass eine Maßnahme aber auch zu Ausnahmen zählt, wusste ich bisher ebenfalls nicht.

Meine Eltern fallen unters Hartz IV und da können Sie sich sicher vorstellen, dass es finanziell schwierig ist. Und daher möchte ich meiner Mutter natürlich möglichen Ärger ersparen und auch mir. Das macht es für mich unerlässlich mich mit dem Thema Kindergeld auseinander zusetzen. Daher ist Ihre Vermutung richtig, dass ich mich viel mit dem Thema beschäftige, aber ich weiß noch längst nicht alles und bin daher über Ihre Antworten sehr erleichtert. Es beruhigt schonmal ungemein, dass ich noch eine Kindergeldberechtigung habe.

Hallo Kisahra

entnehmen Sie bitte die Telefonnummer des Service-Centers aus dem Internet der Familiekasse, rufen Sie dort an, geben Sie die Kindergeldnummer an und lassen Sie sich ein Merkblatt zusenden.

MfG
Helfershelferlein