Freund schuldet Geld

Hallo,

mein Ex-Freund schuldet mir über 8000,- EUR. Er hat zwar unterschrieben, dass er damit einverstanden ist, aber wie kann ich das Geld einfordern falls er nicht bezahlt?

Danke.

Gruß Simone

Hi Simone,

sowas hatte eine Kollegin auch mal! Letztendlich ging das über den Anwalt und es wurde gerichtlich geregelt und festgesetzt, in welchen Raten das Geld zurückgezahlt werden musste!! Sie hat lange gebraucht, bis sie zum Anwalt gegangen ist (wir haben uns doch mal geliebt, ich will ihm doch nicht schaden!), aber letztendlich zeigen viele bei solchen Dingen erst mal das wahre Gesicht! Geld und Freundschaft - schwierig! Lass Dich nicht vertrösten und einwickeln, regelt das einvernehmlich und wenn er sich nicht an die Regeln hält - Anwalt!
Ach ja, bis zur kompletten Rückzahlung hat´s dann fast 2 Jahre gedauert! Und es war ein weitaus niedrigerer Betrag!

Grüße,
Sonja

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Hallo,

nicht lange vertrösten lassen, dafür ist die Summe zu hoch, und wenn inzwischen die Beziehung ohnehin beendet ist, dann schnell handeln. Dazu entweder selbst oder durch Anwalt Mahnbescheid beantragen und schauen, ob er sich rührt (kosten nicht so viel) oder gleich Klage erheben, geht aufgrund der Summe hier zum LG und daher nur durch Anwalt möglich.

So oder so wird er vermutlich die Summe nicht auf einen Schlag zurückzahlen können, richte dich also auf Ratenzahlung ein.

Gruß vom Wiz, der nie Geld in dieser Größenordnung verleihen würden (wenn er es denn verfügbar hätte)! Entweder man verleiht mal ein paar Euro, die man ggf. wegdrücken kann, bzw. die sich ohnehin im Rahmen z.B. gemeinsamer Haushaltsführung bewegen, oder man verweist auch gute Freunde auf die professionellen Möglichkeiten der Kreditbeschaffung. Wer den Banken über nicht kreditwürdig ist, sollte es einem selbst auch sein.

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Hallo Simone,
wie es die Vorredner schon sagten: Im Zweifelsfall Mahnbescheid.
Ein Mahnbescheid ist die Vorstufe zum Vollstreckungsbescheid, mit dem Du dann einen Gerichtsvollzieher losschicken kannst. Sofern Dein Ex nicht zahlungsfähig ist, kann aber auch der Gerichtsvollzieher das Geld nicht herzaubern. Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Gerichtsvollzieher, Anwalt… das alles kostet Geld, das die Schuld erhöht und bei Zahlungsunfähigkeit Deines Ex bei Dir hängen bleiben kann. Eine einvernehmliche Lösung ist daher für beide Parteien (Dich und Deinen Ex) sicherlich die bessere, sofern sie auch vereinbarungsgemäß umgesetzt wird!
Vielleicht solltest Du Deinem Ex zunächst mal den gerichtlichen Weg (Mahnbescheid, Anwalt…) androhen, mit der Aufforderung, umgehend einen realistischen Rückzahlungsplan für einen überschaubaren zeitlichen Rahmen (!) vorzulegen, den er einhalten muss, wenn er den Mahnbescheid und damit eine Erhöhung der Forderung vermeiden will.
Wenn er sich daran nicht hält, solltest Du aber nicht mehr lange zögern.
Viele Grüße
Jens
P.S.: Solltest Du selbst nur sehr wenig Geld haben, kannst Du beim zuständigen Amtsgericht Beratungsbeihilfe durch einen Anwalt beantragen. Solltest Du eine Rechtsschutzversicherung haben, ist natürlich der Gang zum Anwalt der nächste Schritt.

Bin etwas anderer Meinung
Hallo Simone,

im Gegensatz zu den bisherigen Meinungen bin ich der Ansicht, Du solltest mit dem „offiziellen Weg“ vielleicht noch warten. Da Du einen von ihm unterschriebenen Schuldschein hast, steht Dir die Option immer noch offen wenn gar nichts anderes fruchtet. Du schreibst in Deiner Frage leider nicht, wie das Verhältnis zwischen Dir und dem Ex ist und wie es bei ihm wirtschaftlich aussieht. Solltet Ihr noch halbwegs „normal“ miteinander umgehen können, solltest Du erstmal mit ihm sprechen und versuchen, einen seinen wirtschaftlichen Verhältnissen angepassten Rückzahlungsratenplan zu erstellen. Du kannst dabei natürlich durchaus auch auf Dir entgangene Guthabenzinsen aufmerksam machen und diese einbeziehen. Am besten bestehe auf einen Dauerauftrag, der Dir feste Raten immer zu einem kalkulierbaren Zeitpunkt überweist, dann kann er nicht mit Ausreden („ich habe die Überweisung vergessen…“) kommen. Anschliessend schaust Du mal, ob das funktioniert. Wenn alles klappt, leidet Euer Postbeziehungsverhältnis nicht und es entstehen auch keine zusätzlichen Kosten. Wenn es nicht klappt, kannst Du immer noch die Rechtskeule auspacken.

Gruss,
Tommy

Hallo Simone,

womit ist er denn einverstanden, das er Dir das Geld zurückzahlen muß?
Gibt es da auch einen Termin?
Falls er Dir das Geld nicht auf einen Schlag geben kann, dann ist die Vorgehensweise von Molotow sehr empfehlenswert.
Ein Ratenvertrag könnte ja auch heißen: monatlich 1000 Euro.
Ein paar Zusätze noch aus eigener Erfahrung:
Begleite ihn am besten zur Bank wenn er den Dauerauftrag einrichten will. Dann klappt es meistens besser.
Und wenn der Dauerauftrag läuft
dann erkläre ihm klipp und klar das Du bei der ersten ausstehenden oder niedrigeren Zahlung (egal aus welchen Gründen) sofort zum Anwalt gehen wirst.

Gruß
Thomas

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