Liebe ExpertInnen,
folgender Sachverhalt:
Meine Mutter verstarb in einem Altenheim, in dem sie 12 Jahre lebte und unter amtlicher Betreuung stand.
Ganz abgesehen davon, daß ich weder vom Altenheim (das die Betreuerin für verantwortlich hielt), noch von der Betreuerin über ihrem Tod informiert wurde, sondern dies erst mit 2 Monaten Verspätung vom Friedhofsamt erfuhr, hat sich das Altenheim bislang vollkommen ablehnend verhalten, was meine Bitte um Auskünfte bzgl. verbliebener persönlicher Gegenstände meiner Mutter anbetrifft, bis hin zu der schlußendlich schreiend am Telefon abgegebenen Behauptung der Heimleiterin, daß nichts persönliches verblieben sei.
Ich weiß, daß es einzig noch einen geringen verbliebenen Betrag des sogenannten Taschengeldkontos gibt UND die persönliche Gegenstände meiner Mutter!
Dies erfuhr ich gestern von der zuständigen Heimaufsicht, die ich wegen des unakzeptablen Verhaltens des Heimes kontaktiert hatte. Die Leiterin des Altenheimes äußerte sich gegenüber der Heimaufsicht dahingehend, daß sie mir deswegen gesagt hätte, daß nichts verblieben sei, weil ich ihrer Ansicht nach kein Recht darauf hätte!
Dieses „Recht“ meinte sie daraus herleiten zu können, weil ich in der letzten Zeit keinen Kontakt mehr zu meiner Mutter hatte…
Nun aber zur eigentlichen Frage:
Das Heim fordert einen Erbschein für die Auszahlung des Restbetrages des Taschengeldkontos und der - nun doch noch vorhandenen - persönlichen Gegenstände meiner Mutter.
Ich habe noch einen Bruder, da keinerlei letztwillige Verfügungen meiner Mutter existieren, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Meine Mutter war geschieden, somit bleibt es bei uns Beiden.
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Wenn ein Erbschein dazu da ist, die Erbenstellung nachzuweisen, diese aber zweifelsfrei allen Beteiligten bereits bekannt und aktenkundig (durch die Betreuung seitens des Amtsgerichtes) ist, was soll dann ein Erbschein noch belegen? Die für den Erbschein erforderlichen Urkunden würden belegen, daß meine Mutter geschieden war, verstorben ist und daß mein Bruder und ich als ihre Kinder geboren wurden.
Ich möchte darauf hinweisen, daß es sich hier eben nicht - weder beim Erbbesitzer, noch beim Erblasser und den Erben - um Banken, Behörden, Immobilienunternehmen etc. handelt, sondern daß jeder jeden GUT kennt! -
Ich habe schlußendlich eigentlich nur Interesse an den persönlichen Dingen meiner Mutter. (Mein Bruder hat gar kein Interesse, an nichts)
Abgesehen von der grundsätzlichen Frage bzgl. Erbschein unter 1., könnte das Altenheim allen Ernstes nur für die paar persönlichen Dinge einen Erbschein fordern?
Wobei mir persönlich noch der Aspekt der Verhältnismäßigkeit durch den Kopf geht. Ein Erbschein ist mit relativ hohen Kosten verbunden und würde ca. 1/2 Jahr Bearbeitungszeit benötigen.
Was meint ihr?