Garantie nach Neubau

Hallo,
kann mir bei folgendem jemand weiterhelfen:
Wo finde ich heraus, was die übliche 5-Jahresgarantie genau beinhaltet.
Frage ich meinen damaligen Bauträger zu konkreten Fällen heisst es grundsätzlich „das nicht“.
Mag auch so sein, dennoch hätte ich das gerne schwarz auf weiss von neutraler Stelle.
Konkret handelt es sich jetzt um eine Stelle in der Wand, wo der Putz langsam abbröselt, die feucht zu sein scheint.
Garantiefall??

Es wäre schön, wenn sich jemand kurz äussern mag, der es besser weiss, als ich.
Gruß, Flora

Hallo Flora,

alle Teile des Gebäudes, welche durch den Bauträger erstellt wurden, sind in die fünfjährige Garantie einbegriffen ausser:

  • Verschleissteile [Dichtungen, Ventile, Türklinken etc.]
  • Gewährleistung an Grund und Boden
  • Gewährleistungsverkürzungen laut Vertrag

Weiterhin gilt auch ein bedingter Ausschluss der Gewährleistung bei mangelhafter bzw. gar keiner Wartung [z.B. Heizung].

Also schriftliche Mangelanzeige an den Bauträger mit angemessener Fristsetzung.

Christian

Vielen Dank, Christian.
Aber es scheint doch komplizierter zu sein.
Im konkreten z. B. habe ich gelesen, dass Haarrisse bis zu einer bestimmten Weite nicht unter die Gewährleistung fallen, und es scheint auch noch weitere Ausnahmen zu geben,´so war z.B ein Teil des Brenners (eine Pumpe) kaputt, und nur, weil das Werk (Nicht der Bauträger) kulant war, musste ich es nicht bezahlen.
Weil das so unübersichtlich ist, würde ich die ganze Verordnung gerne mal lesen.
Aber wo?

Gruß,Flora

Vielen Dank, Christian.
Aber es scheint doch komplizierter zu sein.
Im konkreten z. B. habe ich gelesen, dass Haarrisse bis zu
einer bestimmten Weite nicht unter die Gewährleistung fallen,

Aha - Wo hast Du denn dass gelesen ???
Wenn Du die Risse in den Wartungsfugen der Fliesen meinst ist es etwas anderes.

und es scheint auch noch weitere Ausnahmen zu geben,´so war
z.B ein Teil des Brenners (eine Pumpe) kaputt, und nur, weil
das Werk (Nicht der Bauträger) kulant war, musste ich es nicht
bezahlen.

Steht bestimmt etwas im Vertrag mit dem Bauträger hierzu !!

Weil das so unübersichtlich ist, würde ich die ganze
Verordnung gerne mal lesen.
Aber wo?

BGB - Werkvertragsrecht

Christian