Garantie verfällt nach verkauf in 2.Hand

Hallo,

habe in ebay einen Artikel (CPU von AMD) gekauft, der Artikel hatte eine Restgarantie von 6Mon plus 1Jahr gewährleistung.
Nach genau 6 Monaten, somit ablauf der Garantie, ist die CPU trotz Fachgereter Behandlung durchgebrannt!

der ebayer sendete mir seine Rechnungkopie mit, aus Garantie gründen.

Bei www.avitos.com teilte man mir nun mit das :
"Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass nur der Erstkäufer einen Gewährleistungsanspruch besitzt. "

Ich finde das einfach ein Witz, es kann doch nicht sein das dies so ist? Sagt mein Verstand das dies garnicht gehen KANN!!
Ich finde das sehr seltsam!
Was denkt ihr?

Gruss

Stefan

Hi,

mir ist nicht ganz klar, ob es jetzt um Garantie (freiwillig) oder Gewährleistung geht (gesetzlich) - erstere kann der Händler oder Hersteller an beliebige Bedingungen knüpfen, letztere ist klar definiert. Wann wurde das Ding den ursprünglich gekauft und was sagen die Unterlagen zum Thema Garantie?

LG
Stuffi

Hi,

habe in ebay einen Artikel (CPU von AMD) gekauft, der Artikel
hatte eine Restgarantie von 6Mon plus 1Jahr gewährleistung.
Ich finde das einfach ein Witz, es kann doch nicht sein das
dies so ist? Sagt mein Verstand das dies garnicht gehen KANN!!

das ist sogar üblich. Mehr dazu hier: FAQ:1152

Gruß,
Christian

sorry für die späte Antwort
Hallo STuffi,

der Artikel wurde am 21,05,2003 gekauft!

Gruss

Stefan

desweiteren:
kopie aus den agb

  1. Die Avitos GmbH gewährleistet im Rahmen der folgenden Bestimmungen, für die Dauer der gesetzlichen Gewährleistungszeit von 2 Jahren, dass Lieferungen und Leistungen frei von Fehlern im gewährleistungsrechtlichen Sinn sind.

  2. Offensichtliche Mängel sind spätestens 14 Tage nach Erhalt der Lieferung schriftlich anzuzeigen. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr ist erforderlich, dass der kaufmännische Kunde seinen nach §§ 377, 378 HGB bestimmten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

  3. Nicht von der Gewährleistung umfasst sind Mängel und Schäden, die in ursächlichem Zusammenhang damit stehen, dass der Kunde die Vorschriften über Installation, Hardware- und Softwareumgebung und Einsatz und Einsatzbedingungen nicht eingehalten hat, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.

  4. Soweit ein Mangel der Lieferung oder Leistung vorliegt, kann der Kunde nach eigener Wahl Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung verlangen. Es wird zwecks Vorbeugung von Datenverlusten bei Reparatur oder Fehler der Ware die Durchführung regelmäßiger Datensicherungen empfohlen, da eine Haftung für derartige Folgeschäden ausgeschlossen ist. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ist für die Avitos GmbH die Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung) nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich, so beschränken sich die Ansprüche des Kunden auf die andere Art der Nacherfüllung. Schlägt die Nachbesserung des selben Mangels zweimal fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, den Vertrag rückgängig zu machen (Wandlung) oder eine entsprechende Herabsetzung der Vergütung (Minderung) und Schadensersatz zu verlangen.

  5. Auf Artikel, die als Gebrauchtware ausgewiesen sind, gewährt die Avitos GmbH eine Gewährleistung von einem Jahr.

  6. Um eine möglichst rasche Bearbeitung zu gewährleisten, sollte der Rücksendung der Ware eine Kopie des Kaufrechnung/des Lieferscheines und eine detaillierte Fehlerbeschreibung beigefügt werden.

  7. Der Kunde sollte in diesem Zusammenhang die reklamierte Ware ordnungsgemäß, wenn möglich originalverpackt an die Avitos GmbH zurückschicken. Für aufgrund nicht ordnungsgemäßer Verpackung durch den Kunden verursachte Schäden kann eine Haftung nicht übernommen werden.

  8. Die Abwicklung von unberechtigten Gewährleistungs- bzw. Garantieansprüchen, sofern diese auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind, erfolgt vorbehaltlich einer Nachbelastung der uns dadurch entstandenen Aufwendungen. Die Avitos GmbH behält sich eine Weiterberechnung von Kostenpauschalen ihrer Lieferanten in diesen Fällen vor.

  9. Geräte, die nicht von der Avitos GmbH bezogen wurden, werden unrepariert unter Nachbelastung der uns hierdurch entstandenen Kosten zurückgesandt.

  10. Reparaturen außerhalb der Gewährleistungszeit sind kostenpflichtig.