Hallo,
würde gerne wissen, was die korrekte Vorgehsweise ist, wenn
man bei Amazon einen Mp3 Player gekauft hat und dieser nach
5-6 mal benutzen nen defekten (Kipp-)Schalter hat. Das Teil
ist höchstens ein halbes Jahr alt.
Ich muß mich wohl direkt an den Hersteller wenden, oder?
DANKE im voraus
SNJE
PS: in der Garantiekarte werden Schäden am Gehäuse
ausgeschlossen? Zählt das?
Bedienteil, ist nicht gleich Gehäuse.
Hi,
Lies die Garantie-Erklärung bei „AMAZON“!!
§ 9 Mängelhaftung
Liegt ein Mangel der Kaufsache vor, kann der Besteller Nacherfüllung (Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung) verlangen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller bei einem nicht unerheblichen Mangel vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatz geltend machen. Die Abtretung dieser Ansprüche des Bestellers ist ausgeschlossen.
Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Amazon.de haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet Amazon.de nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Soweit die Haftung von Amazon.de ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder ein Personenschaden vorliegt. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Besteller Ansprüche aus §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz geltend macht.
Sofern Amazon.de fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sachschäden auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt.
Erfolgt die Nacherfüllung im Wege einer Ersatzlieferung, ist der Besteller verpflichtet, die zuerst gelieferte Ware innerhalb von 30 Tagen an Amazon.de zurückzusenden. Geht die Ware nicht innerhalb dieser Frist bei Amazon.de ein, ist Amazon.de berechtigt, Ersatz für die zuerst gelieferte Ware zu verlangen und diesen von dem zur Zahlung benannten Zahlungsmittel abzubuchen.
Die Verjährungsfrist beträgt vierundzwanzig Monate, gerechnet ab Lieferung.
Hab selbst auch schon umgetauscht, bei defekt. Null Problemo.
mfg
W.