Garantiegehalt

Hallo leute,

meine frage ist ob ein Garantiegehalt bei Kündigung zurückgezahlt werden muss.

Beispiel:

Fixum 600,- Brutto
Provisionen ???,-
Garantiegehalt 2100,- Brutto

Aktueller rückstand nach 6 Monaten 1800,-
Wobei 2 Monate nicht die möglichkeit bestand was reinzuarbeiten wegen
Administrativer tätigkeiten.

Der begriff Garantiegehalt lässt sich weder im Vertrag noch sonst wo erklären. Kein Provisionsvorschuss des ist wohl was anderes. Des musst ich schon mal zurückzahlen.

Vielen Dank für eure Hilfe.

Beispiel:

Fixum 600,- Brutto
Provisionen ???,-
Garantiegehalt 2100,- Brutto

Da ein Provisionsanteil enthalten ist ist und zu erwarten ist, dass es sich wohl um eine Art Verkäufer handelt, der Abschlüsse gegen Provisionszahlung enthält, ist klar, dass dies mit diesen aufgerechnet werden soll. Es sei denn, dass die Firma auf eine Rückzahlung für den fall, des „Nichtreinverdienens“ darauf verzichtet, was es gibt, wenn auch eher selten. Hab sowas nur einmal gesehen.

Andererseits irritiert der Begriff Fixum neben der Provisisonsgarantie. Da normalerweise das Fixum den Gesamtbetrag darstellt.

Sorry, aber du bist jetzt nicht auf das Thema Kündigung eingegangen!

Werend der normalen Zeit ist es klar das es verrechnet wird!

keine klare Frage enthalten

Sorry, aber du bist jetzt nicht auf das Thema Kündigung
eingegangen!

Nach Kündigung war in der Frage nicht gefragt.

Im übrigen ist die Antwort auch auf Kündigung zu beziehen. Es kommt drauf an wie das der vertrag zwischen den Parteien regelt. Normal ist, wenn es ein Vorschuss ist, dieser nicht erarbeitet wird, hat der AN gegenüber dem AG eine Verbindlichkeit.
Anderseits, absolut selten, kann der AG auch darauf verzichten, oder dies ggf. an Umstände binden, die AN nicht zu vertreten hatte. Vielleicht hatte der AN kaum Gelegenheit dies überhaupt ins verdienen zu bringen. Das weiß hier keiner in diesem Fall.

1 Like

Nach Kündigung war in der Frage nicht gefragt.

Äh sry Herr Oberschlau aber es steht im ersten satz!
Wegen dir denken jetzt die die es gewusst hätten die frage wäre beantwortet aber ich werde die richtige antwort in ein paar wochen
hinzufügen!

Es geht um den begriff Garantiegehalt, welches das Wort Gehalt beinhaltet. Provisionsvorschuss wiederum enthält das wort vorschuss!
Ich bin mir zu 90% sicher das der AG keinen anspruch auf erstattung hat.

Hi!

Nach Kündigung war in der Frage nicht gefragt.

Jetzt weiß ich, was mit Leseverständnisschwäche gemeint ist :wink:

Normal ist, wenn es ein Vorschuss ist, dieser nicht
erarbeitet wird, hat der AN gegenüber dem AG eine
Verbindlichkeit.

Nein, mein lieber jocki!
Normal ist das, was vertraglich vereinbart ist.

Von einer Normalität bei Provisionsmodellen zu reden, ist derart unseriös, dass es mir echt schwer faällt, zu glauben, was ich hier lese!

LG
Guido

[MOD] OK, Schluss hier!
Hi!

Auch, wenn ich Deinen Ärger nachvollziehen kann, mache ich jetzt hier dicht, becor es völlig die sachliche Ebene verlässt.

Anmerkung: Zu Provisionen und Garantiegehältern ist derart vieles vereinbar, dass man mindestens den genauen Text im Vertrag kennen müsste, um eine Prognose abzugeben.

Das ist der Grund, warum Du noch keine brauchbare Antwort bekommen hast - sorry!

LG
Guido