Geblitzt mit (Firmen-)Leihwagen

Hallo Zusammen,

Anfang Januar bin ich auf der Autobahn geblitzt worden. Ich fuhre einen Leihwagen, den mein Arbeitgeber für mich gemietet hatte. Da ich die Geschwindigkeitsbeschränkung nicht wahrgenommen hatte, weiß ich nicht, um wieviel ich sie überschritten habe. Möglicherweise war es eine erhebliche Überschreitung.

Wen es jetzt schon in den Finger juckt, moralische Kommentare loszuwerden: such Kraft und Selbstbeherrschung zusammen und verzichte auf ein Posting! Du bist stark! Du kannst Dich beherrschen!

Für alle Anderen:

Ich will mich nicht um die wie auch immer geartete Strafe hierfür drücken, daher habe ich die zuständigen Sachbearbeiter bei meinem Arbeitgeber auch gleich informiert („Wenn da was kommt, leitet es mir bitte weiter“), damit nicht durch suchen des Fahrers unnötige Zeit vergeht. Ich hätte es nur gerne hinter mir, daher zwei Fragen:

  1. Wer hat Erfahrungswerte, wielange soetwas dauern kann? Bei meinem AG ist definitiv bisher nichts angekommen.

  2. Durch ein Posting im Rechtsbrett angeregt: Ich wäre eigentlich nicht auf die Idee gekommen, auf Verjährung zu spekulieren, allerdings
    scheint es da doch recht kurze Fristen zu geben(?).

Für sachdienliche Hinweise dankt

Ramona

Hi,

  1. Wer hat Erfahrungswerte, wielange soetwas dauern kann? Bei
    meinem AG ist definitiv bisher nichts angekommen.

Es ist nicht sichergestellt, daß die Aufnahme deiner „Tiefflugübungen“ auch gelungen und verwertbar ist. Kann aber auch sein, daß der Autovermieter noch mit dem Suchen und Finden des Mieters beschäftigt ist, was ich aber für eher unwahrscheinlich halte.
Über Erfahrungswerte verfüge ich nicht.

Verjährung

lies: http://www.ra-kotz.de/verjaehrung1.htm

mfg Ulrich, sich doch beherrscht habend

hi

Anfang Januar bin ich auf der Autobahn geblitzt worden. …

  1. Wer hat Erfahrungswerte, wielange soetwas dauern kann? Bei
    meinem AG ist definitiv bisher nichts angekommen.

dann ist die Sache bereits verjährt wenn es nur eine OWi war

  1. Durch ein Posting im Rechtsbrett angeregt: Ich wäre
    eigentlich nicht auf die Idee gekommen, auf Verjährung zu
    spekulieren, allerdings
    scheint es da doch recht kurze Fristen zu geben(?).

yep 3 Monate

Gruß H.
… die durchaus auch schon häufiger die 3 Monatsfristen im Kalender vermerkt hatte … und meistens nicht brauchte weil eh nix kam ;o)

Hallo Ulrich,

danke für die schnelle Antwort und insbesondere auch

sich doch beherrscht habend

hierfür! : )

Gruß

Ramona

Hallo Hexerl,

danke für Deine Antwort!

Dann will ich mal versuchen, es gedanklich abzuhaken - je länger es dauert, desto mehr steigt meine Einschätzung meiner gefahrenen Geschwindigkeit…

… die durchaus auch schon häufiger die 3 Monatsfristen im
Kalender vermerkt hatte … und meistens nicht brauchte weil
eh nix kam ;o)

Schön zu hören ; ).

Gruß

Hi Ramona,

danke für die schnelle Antwort und insbesondere auch

sich doch beherrscht habend

Gern geschehen. Ich schätze es nämlich sehr hoch ein, wenn jemand freimütig erklärt, er habe Mist gebaut und wolle auch dafür gerade stehen.

mfg Ulrich, der im Rahmen seines „Hobbys“ Feuerwehr schon gelegentlich Unfallopfer (sowohl lebendig als auch tot) hat bergen dürfen.

Hei,

als Cheftippse bekommeich so ziemlich alle Bußbescheide meiner Vorgesetzten/Kollegen auf den Tisch - und bisher kamen alle deutlich unter schon genannter 3-Monats-Grenze an. Egal, ob es sich um einen Firmen- oder Mietwagen gehandelt hat. Scheint so, dass Du Glück hattest. :smile:

Grüße
Natscha

Bei einer Ordnungswidrigkeit (Geschwindigkeitsüberschreitungen gehören hierzu) liegt die Verjährungsfrist bei 3 Monaten. Das heißt, innerhalb von 3Monaten muß das erste Schriftstück an den Halter herausgegangen sein.

In der Regel kann der Chef aber die Schriftstücke der Bußgeldstelle nicht einfach an Dich weiterleiten. Denn zunächst wird der Halter angeschrieben. Das ist die Mietfirma. Diese wird aufgefordert, denjenigen zu benennen, der zu diesem Zeitpunkt das Fahrzeug geführt hat. Die Leihfirma wird dann den Brief zurückschicken mit der Adresse Eurer Firma. Dann wird der Zuständige in deiner Firma aufgefordert, den Fahrer zu benennen und muß auch diesen Brief an die Bußgeldstelle zurückschicken. Erst danach wirst Du persönlich angeschrieben und mit den Fakten konfrontiert.

Es kann also sein, das noch was kommt. Allerdings werden auch beim Filmewechseln schon mal Testfotos gemacht, die keine Konsequenzen nach sich ziehen. Wenn Du bis jetzt auf die Schilder geachtet und dich an die Vorschriften gehalten hast, hast Du ja immerhin mal was dazu gelernt.