Geburtsurkunde

hallo ich habe einmal eine frage:

von einem kollegen der leibliche vater (eltern sind geschiedens eit 7 jahren) gibt das original der geburtsurkunde nicht heraus.
jedesmal wenn mein kollege eine urkunde braucht muss er 20 kilometer fahren und eine kopie vom standesamt holen, die auch noch geld kostet und nur ein halbes jahr gültig ist.
was hat mein kollege für möglichkeiten (ausser einer langwierigen zivilklage) gegen den vater vorzugehen und seine geburtsurkunde zu bekommen?

gruß

highspeed24

Hallo,
also ich (bzw wir) haben ein Stammbuch und da ist die Geburtsurkunde
(amtlich beglaubigt) drinne - meine Eltern haben auch ein solches
Stammbuch, und da ist meine Geburtsurkunde auch drinne.
Ich muss eigentlich wegen einer Geburtsurkunde nie meine Eltern
behelligen - oder hab ich das was falsch verstanden ?

Gruss

Günter Czauderna

jedesmal wenn mein kollege eine urkunde braucht muss er 20
kilometer fahren und eine kopie vom standesamt holen, die auch

Was heisst den ‚jedesmal‘? Das hört sich so an, daß man für sein Kind jeden Monat zwei Geburtsurkunden braucht.

Hallo,

  1. wo habe ich gesagt das mein Kollege 2 braucht??
  2. jesemal bedeutet eifnach das immer wenn das Vorlegen einer sochen urkunde von Nöten ist.
    Im konkreten Fall ist es zur Verlängerung des Personalausweises.

Aber eigentlich tut das doch nichts zur Sache, wieviele, wann wie oft und warum mein Kollege die Urkunde braucht. Fakt ist das sein leublicher Vater alle beiden Urkunden hat und er sich immer mit einer Ablichtung die zudem nur 6 Monate gültig ist (Auskunft Standesamt Nbg). Das kann es doch net sein oder?
Vorallem muss man die Kostenfaktoren reinrechnen wie:
Anreise zum Standesamt (da er nicht mehr in Nürnberg wohnt)
Zeitaufwand
Kosten für die Urkunde

Da kommt schon was zusammen. Umsonst ist der Tod… wie ein Sprichwort sagt :smile:

Gruß
Highspeed24

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Was würdest du tun, wenn dein leiblicher Vater alle Urkunden hat und diese nicht herausgeben will, aus Bosheit oder alleine aus Schikane??
Muss man sich das bieten lassen?
Wäre mir neu :smile:

Gruß

Highspeed24

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Hi,

  1. wo habe ich gesagt das mein Kollege 2 braucht??
  2. jesemal bedeutet eifnach das immer wenn das Vorlegen einer
    sochen urkunde von Nöten ist.
    Im konkreten Fall ist es zur Verlängerung des
    Personalausweises.

warum sollte man da die Geburtsurkunde brauchen? Die hab ich bisher nur zur Erstbeantragung von Personalausweis und Reisepaß gebraucht sowie zur Ersteinschreibung an der Uni bei meinem Erststudium.

Verwirrt,
Christian

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Disclaimer: Ich bin kein Anwalt. Bei diesem Beitrag handelt es sich nicht um Rechtsberatung, er enthält die persönliche, unverbindliche Meinung eines Laien.
(Sorry, man muss vorsichtig sein.)
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Hallo Highspeed,

jedesmal wenn mein kollege eine urkunde braucht muss er 20
kilometer fahren und eine kopie vom standesamt holen, die auch
noch geld kostet und nur ein halbes jahr gültig ist.

auch die Geburtsurkunden, die sein leiblicher Vater hat, sind nur Kopien bzw. Abschriften, das Original liegt beim Standesamt.
Die Urkunden von seinem Vater würden ihm nicht mehr nutzen als die erste Urkunde, die er sich beim Standesamt geholt hat.
In den meisten Fällen muss die Abschrift jüngeren Datums sein, und das sind die Urkunden/Abschriften, die bei seinem Vater liegen, gewiss nicht.

Der Grund für diese Vorschrift: Wenn man mit einer älteren Urkunde einen BPA bekommen könnte, dann könnte z.B. eine verheiratete Frau (Namen des Mannes angenommen) mit ihrer alten Geburtsurkunde einen BPA auf ihren Geburtsnamen bekommen.

Man muss immer eine neue Abschrift der Geburtsurkunde bzw. Abschrift der Abstammungsurkunde vorlegen, bei verheirateten Personen die Heiratsurkunde (da steht nämlich der Beschluss über den Ehenamen drin).

was hat mein kollege für möglichkeiten (ausser einer
langwierigen zivilklage) gegen den vater vorzugehen und seine
geburtsurkunde zu bekommen?

Meines Wissens nur die Klage, aber so langwierig wäre die vermutlich gar nicht. Nützen würde sie ihm aber trotzdem nichts (siehe oben).

Grüße
Sebastian

die geburtsurkunde wird von der gemeinde verlangt, da ich hier neu hergezogen bin.

gruß

highspeed24

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Hallo,
sicher ist das Schikane !!
Das wichtigste ist wohl die Geburtsurkunde - Wenn Du weisst wo du
geboren bist, wird man dich auch im entsprechenden Standesamt
finden. Beweisen, dass du der bist, der dan erfasst wurde, kannst du
ja wohl. Du erhälst (gegen Gebühr) eine neue Urkunde und schon
ist die Sache geritzt - dein Vater kann sich dann die andere an den
berühmten Hut stecken.
Welche anderen Urkunden gibt es denn sonst noch, die so wichtig
sind wie die Geburtsurkunde ??

Gruss

Günter Czauderna

Hallo,
also hierzulande ist das leider so, dass die vom Standesamt austestellten Urkunden nur 6 Monate gültig sind, danach verfallen diese. So hat mir das das Nbg. Amtsgericht bestätigt. Insgesamt gibt es von jeder Person 2 Urkunden, eine bekommen die Eltern und eine bleibt am Standesamt im Geburtenregister.

Wenn das so wäre wie du schilderst wäre ich nicht so aufgebracht.

Gruß
D.Schramm

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