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Disclaimer: Ich bin kein Anwalt. Bei diesem Beitrag handelt es sich nicht um Rechtsberatung, er enthält die persönliche, unverbindliche Meinung eines Laien.
(Sorry, man muss vorsichtig sein.)
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Hallo Highspeed,
jedesmal wenn mein kollege eine urkunde braucht muss er 20
kilometer fahren und eine kopie vom standesamt holen, die auch
noch geld kostet und nur ein halbes jahr gültig ist.
auch die Geburtsurkunden, die sein leiblicher Vater hat, sind nur Kopien bzw. Abschriften, das Original liegt beim Standesamt.
Die Urkunden von seinem Vater würden ihm nicht mehr nutzen als die erste Urkunde, die er sich beim Standesamt geholt hat.
In den meisten Fällen muss die Abschrift jüngeren Datums sein, und das sind die Urkunden/Abschriften, die bei seinem Vater liegen, gewiss nicht.
Der Grund für diese Vorschrift: Wenn man mit einer älteren Urkunde einen BPA bekommen könnte, dann könnte z.B. eine verheiratete Frau (Namen des Mannes angenommen) mit ihrer alten Geburtsurkunde einen BPA auf ihren Geburtsnamen bekommen.
Man muss immer eine neue Abschrift der Geburtsurkunde bzw. Abschrift der Abstammungsurkunde vorlegen, bei verheirateten Personen die Heiratsurkunde (da steht nämlich der Beschluss über den Ehenamen drin).
was hat mein kollege für möglichkeiten (ausser einer
langwierigen zivilklage) gegen den vater vorzugehen und seine
geburtsurkunde zu bekommen?
Meines Wissens nur die Klage, aber so langwierig wäre die vermutlich gar nicht. Nützen würde sie ihm aber trotzdem nichts (siehe oben).
Grüße
Sebastian