Gehalt auf fremdes konto überweisen

Ist es verboten wenn Person A sein Gehalt auf das Konto des Partners überweisen lässt?

Es besteht keine Lohnpfändung oder dergleichen und Kontoinhaber ist nur der Lebenspartner und Person A ist nicht mit vermerkt.

Auch wird als Empfängername der Lebenspartner mitgeteilt, im Verwendungszweck jedoch der Name der Person A.

Manche Banken bzw. Sparkassen sagen, es sei verboten und machen sagen: nein, Person A kann doch selbst entscheiden, wohin er sein Gehalt überweisen lässt solange keine Pfändungen bestehen oder ähnliches. Das würde die Bank nichts angehen.

Hallo,

die Banken haben unterschiedliche AGB’s und bei einigen Banken ist dies untersagt, bei anderen Banken aber nicht.

Einfach bei der Bank nachfragen.

Ist es verboten wenn Person A sein Gehalt auf das Konto des
Partners überweisen lässt?

Es besteht keine Lohnpfändung oder dergleichen und
Kontoinhaber ist nur der Lebenspartner und Person A ist nicht
mit vermerkt.

Auch wird als Empfängername der Lebenspartner mitgeteilt, im
Verwendungszweck jedoch der Name der Person A.

— ist ausreichend, wenn im Verwendungszweck der Name von A angegeben wird.

Schönen Tag noch.

Manche Banken bzw. Sparkassen sagen, es sei verboten und
machen sagen: nein, Person A kann doch selbst entscheiden,
wohin er sein Gehalt überweisen lässt solange keine Pfändungen
bestehen oder ähnliches. Das würde die Bank nichts angehen.

Ist es verboten wenn Person A sein Gehalt auf das Konto des
Partners überweisen lässt?

Es besteht keine Lohnpfändung oder dergleichen und
Kontoinhaber ist nur der Lebenspartner und Person A ist nicht
mit vermerkt.

Auch wird als Empfängername der Lebenspartner mitgeteilt, im
Verwendungszweck jedoch der Name der Person A.

Mir schwant, dass der Hintergrund dieser Aktion eventuell doch nicht so ganz legal ist. Dass man sich das Geld irgendwo hin überweisen lässt, man es bar auf die Tatze bekommt oder in Form von Haribo-Goldbären bekommt, wird meines Erachtens erstmal gegen kein Gesetz verstoßen.

Aber der eigentliche Zweck, der dahinter stecken könnte, könnte ja gegen AGB verstoßen, er könnte zum Betrug dienen, zur Geldwäsche, …

Hallo,

Ist es verboten wenn Person A sein Gehalt auf das Konto des
Partners überweisen lässt?

Nur, wenn Person A keine Vollmacht auf diesem Konto hat

Es besteht keine Lohnpfändung oder dergleichen und
Kontoinhaber ist nur der Lebenspartner und Person A ist nicht
mit vermerkt.

Person A muss auf jeden Fall als Bevollmächtigter eingetragen sein, da ihm ja auch das Gehalt zusteht.

Auch wird als Empfängername der Lebenspartner mitgeteilt, im
Verwendungszweck jedoch der Name der Person A.

nur so ist die Gehaltsüberweisung an den BV möglich

Manche Banken bzw. Sparkassen sagen, es sei verboten und
machen sagen: nein, Person A kann doch selbst entscheiden,
wohin er sein Gehalt überweisen lässt solange keine Pfändungen
bestehen oder ähnliches. Das würde die Bank nichts angehen.

Das wird bei den einzelnen Banken verschieden gehandhabt. Einfach mal bei der Hausbank nachfragen.

LG
H.

Hallo,

Ist es verboten wenn Person A sein Gehalt auf das Konto des
Partners überweisen lässt?

Nur, wenn Person A keine Vollmacht auf diesem Konto hat

schliesst du woraus?

Es besteht keine Lohnpfändung oder dergleichen und
Kontoinhaber ist nur der Lebenspartner und Person A ist nicht
mit vermerkt.

Person A muss auf jeden Fall als Bevollmächtigter eingetragen
sein, da ihm ja auch das Gehalt zusteht.

schliesst du woraus?

Auch wird als Empfängername der Lebenspartner mitgeteilt, im
Verwendungszweck jedoch der Name der Person A.

nur so ist die Gehaltsüberweisung an den BV möglich

technisch in der Regel nicht notwendig weil der Name nicht zu den abgeglichenen Daten gehört.

Manche Banken bzw. Sparkassen sagen, es sei verboten und
machen sagen: nein, Person A kann doch selbst entscheiden,
wohin er sein Gehalt überweisen lässt solange keine Pfändungen
bestehen oder ähnliches. Das würde die Bank nichts angehen.

Das wird bei den einzelnen Banken verschieden gehandhabt.
Einfach mal bei der Hausbank nachfragen.

Und weswegen?

Gruss HighQ

die Banken haben unterschiedliche AGB’s und bei einigen Banken
ist dies untersagt, bei anderen Banken aber nicht.

Tatsächlich steht das überhaupt nicht in den AGB, sondern man bestätigt bei der Kontoeröffnung auf dem entsprechenden Formular, daß man selbst der wirtschaftlich Begünstigte ist - oder eben nicht.

Auch wird als Empfängername der Lebenspartner mitgeteilt, im
Verwendungszweck jedoch der Name der Person A.

— ist ausreichend, wenn im Verwendungszweck der Name von A
angegeben wird.

Nein, ist nicht ausreichend.

Ist es verboten wenn Person A sein Gehalt auf das Konto des
Partners überweisen lässt?

Es verstößt gegen die Erklärung, die man mit der Kontoeröffnung abgegeben hat und die da lautet:
Ich eröffne das Konto ausschließlich für private Zwecke und auf eigene Rechnung.

Manche Banken bzw. Sparkassen sagen, es sei verboten und
machen sagen: nein, Person A kann doch selbst entscheiden,
wohin er sein Gehalt überweisen lässt solange keine Pfändungen
bestehen oder ähnliches. Das würde die Bank nichts angehen.

Man frage das Kreditinstitut, an das die Zahlungen gehen sollen, und man wird eine sehr eindeutige Antwort erhalten. Wenn das dort jemand mitbekommt, ist die Kontokündigung nur eine Frage der Zeit, wobei man mit ein bißchen Glück vorher noch einen Brief bekommt, in dem man darum gebeten wird, das unverzüglich abzustellen.

Gruß
Christian

Fehlt eigentlich nur noch der Hinweis darauf, dass der Grund hierfür in Paragraph 154 der Abgabenordnung liegt.

Gruss HighQ

Hallo,

Fehlt eigentlich nur noch der Hinweis darauf, dass der Grund
hierfür in Paragraph 154 der Abgabenordnung liegt.

und den findet man hier: http://dejure.org/gesetze/AO/154.html
Gruß
loderunner

Hallo HighQ,

ist zwar schon eine Weile her, dass ich Azubi-Unterricht dazu gegeben habe, aber der entsprechende § der AO hat sich nicht verändert. Gemeint ist damit aber, dass derjenige, auf deren Name das Konto lautet auch das Konto eröffnet haben und sich entsprechend legitimiert haben muß. Daher ist also die Ausweisvorlage bei Kontoeröffnung immer notwendig.

Gruss, hemba

Hallo,

dass sich der Paragraph nicht geändert hat, heisst aber nicht, dass dass deren Auslegung und Anwendungsvorschriften durch BAFin und ZKA unverändert geblieben sind.

Abgesehen davon ist dein Satz bis auf das „aber“ richtig. Denn dies ist nur ein Teilaspekt der sich aus dem Paragraphen ergibt.

Gruss HighQ