Gehaltspfändung, wier funktioniert das?

Hallo,
mich interessiert wie eine Gehaltspfändung durchgesetzt wird. Kann da jemand einfach hingehen und sagen: hey, jetzt will ich 150,- € von dem seinen Gehalt pfänden lassen. Oder gibts da erst mal ein Gerichtsverfahren und wie läuft das ab?
Danke & Gruß

Hallihallo

Um eine Gehaltspfändung durchzuführen, benötigst du einen sogenannten Titel. Dieser Titel ist nur über einen Gerichtsvollzieher an den Arbeitgeber des Schuldners überreichbar. Einen Titel bekommst du auf Antrag. Hier mußt du ein Formblatt kaufen (in jedem Schreibwarenladen) und beim Amtsgericht einreichen. Diese schicken dem Schuldner einen Mahnbescheid. Nu hat er eine Frist von 14 Tagen zum Widerspruch. Widerspricht er, geht es auf Antrag des Antragssteller vor Gericht. Widerspricht er nicht, kann ein Vollstreckungsbescheid beantragt werden. Auch hier wieder Frist zum Widerspruch 14 Tage. Ist dies nicht passiert, so hast du einen Titel und kannst eine Lohnpfändung durchführen. Gemein ist auch eine Kontopfändung.

Fragen??

Gruß Marco

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Hallo Phillyboy,

Kann da jemand einfach hingehen und sagen: hey, jetzt will ich
150,- € von dem seinen Gehalt pfänden lassen.

Um eine Pfändung (welche auch immer) auszubringen, brauchst Du zunächst einen vollstreckbaren Titel. Das sind z. B. Urteil, Vollstreckungsbescheid, gerichtlicher Vergleich, vollstreckbare notarielle Urkunde etc.

Die Gehaltspfändung ist eine sogenannte Forderungspfändung.
Gepfändet werden also keine Sachen, sondern eine Forderung des Schuldners gegen einen Dritten.

Die Pfändung von Arbeitseinkommen erfolgt - auf Antrag - mittels eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses. Der Arbeitgeber des Schuldners wird durch das Vollstreckungsgericht aufgefordert, statt an den Schuldner an den Gläubiger das Gehalt auszuzahlen. Allerdings erfolgt diese Auszahlung nicht in voller Höhe. Der pfändbare bzw. unpfändbare Betrag ist abhängig von der Höhe des Nettoeinkommens, der Unterhaltspflicht des Schuldners und der Art der Forderung.

Reichen diese Infos?

Liebe Grüße!
Birgit

Hi,

so ganz knapp kann ich Dir aus Erfahrung sagen: Der Besuch des Gerichtsvollziehers beim Schuldner nach einer Eidesstattlichen Versicherung kostet 70 Euro (die erstmal natürlich der Gläubiger zu zahlen hat), habe gerade im Büro die Rechnung liegen…

Wendy

Für eine Gehaltspfändung ist der PfÜB notwendig!
Moin Marco,

nette Beschreibung, wie ich an einen Titel komme, aber der Titel wird dem Drittschuldner (Arbeitgeber, Bank usw) nicht zugeschickt. Dieser erhält lediglich den Beschluss über die Pfändung!

Sollte man bei einer Bank pfänden wollen, empfielt sich immer, eine sog. Vorpfändung auszusprechen. Diese ist bis zu einem Monat lang rangwarend und wird dann durch den Tatsächlichen PfÜB ersetzt.

Auch hier gibt es entsprechende Vordrucke im Schreibwarenhandel zu beziehen.

Genaue Beschreibung des Verfahrens zur Pfändung von Arbeitseinkommen wurde ja bereits von Pia geliefert.

Gruß
Daniel