gehört WE zu den Urlaubstagen dazu?

Hallo, wenn man im Krankenhaus oder sonst einer soz. Einrichtung arbeitet und - mehr oder weniger - regelmässig jedes zweite Wochenende arbeitet, wie kann man bei einer 5 Tage Woche Urlaub nehmen??
Ist es irgendwie geregelt, da man ja, wenn man z.B. 5 UT von Montag bis Freitag nimmt, quasi die volle Wochenarbeitszeit schon ‚geleistet‘ hat, dass man dann das Wochenende vor der Urlaubswoche (v.a., wenn man auch da schon die Woche 5 Tage gearbeitet hat)und das Wochenende nach den 5 Tagen frei hat?? Wenn das nicht so wäre, wäre man doch eigeltlich eher in der 6 Tage Woche und hätte dann mehr Urlaubsanspruch, oder…?!?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen, im vorraus schon vielen Dank

Britannia

Hallo,
wie der Urlaub geregelt ist und in welcher Form, also 5 Tage Woche ( oder andere Berechnung ) stehen im Arbeitsvertrag.
Gruß SUnny

Hi!
Und natürlich im BUrlG.

Gruß
Torben

Hallo, Danke für die Antworten. Es war leider nix dabei, was meine- wahrscheinlich für Aussenstehende nicht gut nachzuvollziehende- Frage beantwortet hätte! Sorry

Moin :smile:

Hallo, wenn man im Krankenhaus oder sonst einer soz.
Einrichtung arbeitet und - mehr oder weniger - regelmässig
jedes zweite Wochenende arbeitet, wie kann man bei einer 5
Tage Woche Urlaub nehmen??

Es ist in der Tat nicht so gaaaanz einfach bei unregelmäßigen Diensten den Urlaub zu berechnen und leider wird gerade in vielen sozialen Einrichtungen quer gerechnet und manches Mal leider immer noch Äpfel mit Birnen verglichen, sprich mit 2 verschiedenen „Formen“ der Berechnung gearbeitet, was natürlich zum totalen „wirr-warr“ führt…
Letztendlich ist es aber ganz einfach.
Entscheidend ist die Tage-Woche in der man arbeitet. Grundlage ist ersteinmal der Arbeitsvertrag, was dort vereinbart wurde…

Ist die 5 Tage Woche vereinbart, muss man diese im Durchschnitt erreichen…
…es kann also sein, dass man in einer Woche mal 6 Tage arbeitet (z. B. in der Woche mit dem Dienstwochenende) und in der darauffolgenden Woche nur 4 Tage…
10 Arbeitstage in 14 Tagen = 5 Tage-Woche

Wird jetzt Urlaub genommen, dann tritt das gleiche Prinzip ein, das auch bei Krankheit angewendet werden würde: Es muß Urlaub an den Tagen genommen werden, an denen man Dienst hat…
…bei meinem vorherigen Beispiel also für die Woche mit dem Dienstwochenende 6 Tage…dafür in der Woche ohne WE-Dienst nur 4 Tage…
Dieses „Verfahren“ würde man anwenden, wenn der Dienstplan schon steht und man eben im „Soll“ Dienst stehen hat und dann im „Ist“ Urlaub draus macht…
Rein theoretisch könnte man auch, wenn der Urlaub schon vor der Dienstplanerstellung bekannt ist, natürlich 5 Tage je Woche Urlaub eintragen…und dann wäre, wie Du schon richtig annimmst, die wchtl. Arbeitszeit erfüllt und das WE entweder frei…oder…wenn man denn arbeitet, rutscht man in die Mehrarbeit bzw. Überstunden…

Ich persönlich habe immer dahingehend tendiert, dass Urlaubsabgeltung und berechnung genauso geführt werden wie AU Tage, dann hat man keine zwei verschiedene Rechenwege und verwirrt nicht sich selbst, als auch nicht die anderen…

Letztendlich ist das aber eine Frage der Ordnung im Betrieb und/oder Arbeitszeit nach § 87 Betriebsverfassungsgesetz und durch den Betriebsrat zu regeln…

In „meinen Einrichtungen“ gab es eine „Verfahrensanweisung zur Dienstplangestaltung“, die zwischen Geschäftsleitung/Vorstand und BR ausgearbeitet wurde und u. a. genau diesen Sachverhalt regelte…

Ist es irgendwie geregelt, da man ja, wenn man z.B. 5 UT von
Montag bis Freitag nimmt, quasi die volle Wochenarbeitszeit
schon ‚geleistet‘ hat, dass man dann das Wochenende vor der
Urlaubswoche (v.a., wenn man auch da schon die Woche 5 Tage
gearbeitet hat)und das Wochenende nach den 5 Tagen frei hat??
Wenn das nicht so wäre, wäre man doch eigeltlich eher in der 6
Tage Woche und hätte dann mehr Urlaubsanspruch, oder…?!?

diese „Version“ habe ich beschrieben, das ist dann eine Aufgabe des BRs zu regeln, dass das WE nach den Urlaubstagen dann frei bleibt (wenn er des nicht regeln will, würd ich ihn net wieder wählen *Ironie aus*)…

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen, im vorraus
schon vielen Dank

Bitte!

Britannia

Gruß
MG

off topic Berechnung AU-Tage
Hi!

Erstmal danke für den wirklich toll erklärten Weg zur Berechnung der Urlaubstage.

Ich persönlich habe immer dahingehend tendiert, dass
Urlaubsabgeltung und berechnung genauso geführt werden wie AU
Tage, dann hat man keine zwei verschiedene Rechenwege und
verwirrt nicht sich selbst, als auch nicht die anderen…

Nunja, das ist abrechnungstechnisch schlicht ein enormer Aufwand, da AU-Tage grundsätzlich per Kalendertag gezählt werden müssen.
Sobald man andere Tage vergüten muss als man zählen kann, ist ein manueller Eingriff fast immer notwending.
Manuelle Eingriffe bergen ein Fehlerrisiko, wo wir wieder bei falschen Berechnungen wären :smile:

Gruß
Guido

Hi!

Moin

Erstmal danke für den wirklich toll erklärten Weg zur
Berechnung der Urlaubstage.

Ich persönlich habe immer dahingehend tendiert, dass
Urlaubsabgeltung und berechnung genauso geführt werden wie AU
Tage, dann hat man keine zwei verschiedene Rechenwege und
verwirrt nicht sich selbst, als auch nicht die anderen…

Nunja, das ist abrechnungstechnisch schlicht ein enormer
Aufwand, da AU-Tage grundsätzlich per Kalendertag gezählt
werden müssen.

Sobald man andere Tage vergüten muss als man zählen kann, ist
ein manueller Eingriff fast immer notwending.

Manuelle Eingriffe bergen ein Fehlerrisiko, wo wir wieder bei
falschen Berechnungen wären :smile:

Für gute und oft verwendete EDV-gestützte Dienstplanprogramme ist das kein Problem und fehlerfrei zu verwenden…
Entgeltfortzahlung muss ja geleistet werden, wenn Dienst vorgesehen war… —> 1 Woche AU --> 6 Tage Dienst vorgesehen --> für die 6 Dienste werden Std berechnet (Entgelt fortgezahlt) und für 7 Tage AU-Tage gezählt… auf Grundlage des §4 (1) EntgFG

Gruß

Guido

Gruß
MG

Hi!

Für gute und oft verwendete EDV-gestützte Dienstplanprogramme
ist das kein Problem und fehlerfrei zu verwenden…

Glaube mir, bei dem beiden Marktführern in Deutschland ist das vielleicht bei reinen Stundenlöhnen oder fixen Einkommen kein Problem, sobald eine Abrechung sowohl Fixum als auch variable Bestandteile mit Überstunden berücksichtigen muss, ist das sehr wohl ein Problem.

Entgeltfortzahlung muss ja geleistet werden, wenn Dienst
vorgesehen war… —> 1 Woche AU --> 6 Tage Dienst vorgesehen
–> für die 6 Dienste werden Std berechnet

Und hier ist bereits das erste Problem.
Urlaub wird nie in Stunden abgerechnet sondern immer in Tagen.

Sobald regelmäßig Mehrarbeit geleistet wird, haben wir schon zwei verschiedene Berechungen für Krankheit und Urlaub - zwangsläufig.

Gruß
Guido

Hi!

Für gute und oft verwendete EDV-gestützte Dienstplanprogramme
ist das kein Problem und fehlerfrei zu verwenden…

Glaube mir, bei dem beiden Marktführern in Deutschland ist
das vielleicht bei reinen Stundenlöhnen oder fixen Einkommen
kein Problem, sobald eine Abrechung sowohl Fixum als auch
variable Bestandteile mit Überstunden berücksichtigen muss,
ist das sehr wohl ein Problem.

Ich weiß ja nicht, mit welchem Programm Du arbeitest/gearbeitet hast…ich würde 3 Marktführer benennen…und mit dem einen, das ich für 1500 MA administriert habe, gabs damit keinerlei Probleme, da alle Berechnungsgrundlagen auch für variable Vergütungsbestandteile und auch die Anwendung von verschiedenen Tarifverträgen hinterlegt werden konnten und korrekt berechnet wurden…

Entgeltfortzahlung muss ja geleistet werden, wenn Dienst
vorgesehen war… —> 1 Woche AU --> 6 Tage Dienst vorgesehen
–> für die 6 Dienste werden Std berechnet

Und hier ist bereits das erste Problem.

Urlaub wird nie in Stunden abgerechnet sondern immer in
Tagen.

Jupp, da hab ich mich wohl etwas ungünstig ausgedrückt. Aber auch da ist es kein Problem in der EDV-gestützten Planung/Abrechnung, dass einfach als Grundlage die korrekte Datenerfassung bzw. Hinterlegung notwendig ist und schon gibts keine Probleme…

Sobald regelmäßig Mehrarbeit geleistet wird, haben wir schon
zwei verschiedene Berechungen für Krankheit und Urlaub -
zwangsläufig.

die aber -wie geschrieben- durch korrekte Eingabe der Berechnungssätze kein Problem darstellen…

K/AU wird mit Vergleich Soll-Planung hinterlegt
U wird mit errechnetem Tagessatz z. B. lt. Tarifvertrag hinterlegt
(der BAT hatte da die spannende Berechnung mit Aufschlag von 108 v. H. des Tagesdurchschnitts der Zulagen, die nicht in Monatsbeträgen festgelegt waren…was aber ja nicht zur Stundenberechnung, sondern Gehaltssabrechnung notwendig war)

Immer wieder eine spannende Thematik, was freu ich mich, wenn ich nächstes Jahr endlich wieder arbeiten darf *lach*

Gruß

Guido

Gruß
MG

1 Like

Hi!

Ich glaube, wir reden aneinander vorbei. :smile:

Wenn einheitliche „einfache“ Regelungen lt. MTV o.ä. existieren, existiert kein großes Problem.

Hat man eine individuelle Vertragsgestaltung (in meinem Fall „geerbt“), streikt jedes Abrechungssystem, da man derart viele unterschiedliche Lohnartendefinitionen hinterlegen müsste, dass es wieder sinnlos wäre.

Es wird schon problematisch, wenn verschiedene MTV angewendet werden müssen oder nur ein Teil der Belegschaft „tarifgebunden“ ist…

DAS meinte ich mit „variablen“ Bestandteilen.

Gruß
Guido

Hallo Em-Geh, Danke für die Antwort!!
Ich konnte mein ‚Problem‘ nicht so darstellen, da ich ja nicht die 'Ich 'Form benutzen darf…
Ich hatte mit einer Freundin eine Diskussion, wie das ‚Urlaubsproblem‘ gehandhabt wird und war überrascht nix im Internet dazu zu finden.
Ich arbeite in einer Uniklinik in der 5 TgaeWoche, wir hatten früher auf Station immer schon freitags Urlaub genommen um das WE vor dem eigentlichen Urlaub frei zu haben. Unsere PDL hat uns dann gesagt, dass wir das nicht machen müssen, da wir in der 5 Tagewoche arbeiten würden…Meine Freundin arbeitet in der amb Pflege, auch in der 5 Tagewoche und bekommt weder das WE vor, noch das WE nach der Urlaubswoche von Mo-Fr frei.
Ich wollte halt mal wissen ob es dazu eine arbeitsrechtl. Aussage gibt!
Britannia