Moin
Hallo, wenn man im Krankenhaus oder sonst einer soz.
Einrichtung arbeitet und - mehr oder weniger - regelmässig
jedes zweite Wochenende arbeitet, wie kann man bei einer 5
Tage Woche Urlaub nehmen??
Es ist in der Tat nicht so gaaaanz einfach bei unregelmäßigen Diensten den Urlaub zu berechnen und leider wird gerade in vielen sozialen Einrichtungen quer gerechnet und manches Mal leider immer noch Äpfel mit Birnen verglichen, sprich mit 2 verschiedenen „Formen“ der Berechnung gearbeitet, was natürlich zum totalen „wirr-warr“ führt…
Letztendlich ist es aber ganz einfach.
Entscheidend ist die Tage-Woche in der man arbeitet. Grundlage ist ersteinmal der Arbeitsvertrag, was dort vereinbart wurde…
Ist die 5 Tage Woche vereinbart, muss man diese im Durchschnitt erreichen…
…es kann also sein, dass man in einer Woche mal 6 Tage arbeitet (z. B. in der Woche mit dem Dienstwochenende) und in der darauffolgenden Woche nur 4 Tage…
10 Arbeitstage in 14 Tagen = 5 Tage-Woche
Wird jetzt Urlaub genommen, dann tritt das gleiche Prinzip ein, das auch bei Krankheit angewendet werden würde: Es muß Urlaub an den Tagen genommen werden, an denen man Dienst hat…
…bei meinem vorherigen Beispiel also für die Woche mit dem Dienstwochenende 6 Tage…dafür in der Woche ohne WE-Dienst nur 4 Tage…
Dieses „Verfahren“ würde man anwenden, wenn der Dienstplan schon steht und man eben im „Soll“ Dienst stehen hat und dann im „Ist“ Urlaub draus macht…
Rein theoretisch könnte man auch, wenn der Urlaub schon vor der Dienstplanerstellung bekannt ist, natürlich 5 Tage je Woche Urlaub eintragen…und dann wäre, wie Du schon richtig annimmst, die wchtl. Arbeitszeit erfüllt und das WE entweder frei…oder…wenn man denn arbeitet, rutscht man in die Mehrarbeit bzw. Überstunden…
Ich persönlich habe immer dahingehend tendiert, dass Urlaubsabgeltung und berechnung genauso geführt werden wie AU Tage, dann hat man keine zwei verschiedene Rechenwege und verwirrt nicht sich selbst, als auch nicht die anderen…
Letztendlich ist das aber eine Frage der Ordnung im Betrieb und/oder Arbeitszeit nach § 87 Betriebsverfassungsgesetz und durch den Betriebsrat zu regeln…
In „meinen Einrichtungen“ gab es eine „Verfahrensanweisung zur Dienstplangestaltung“, die zwischen Geschäftsleitung/Vorstand und BR ausgearbeitet wurde und u. a. genau diesen Sachverhalt regelte…
Ist es irgendwie geregelt, da man ja, wenn man z.B. 5 UT von
Montag bis Freitag nimmt, quasi die volle Wochenarbeitszeit
schon ‚geleistet‘ hat, dass man dann das Wochenende vor der
Urlaubswoche (v.a., wenn man auch da schon die Woche 5 Tage
gearbeitet hat)und das Wochenende nach den 5 Tagen frei hat??
Wenn das nicht so wäre, wäre man doch eigeltlich eher in der 6
Tage Woche und hätte dann mehr Urlaubsanspruch, oder…?!?
diese „Version“ habe ich beschrieben, das ist dann eine Aufgabe des BRs zu regeln, dass das WE nach den Urlaubstagen dann frei bleibt (wenn er des nicht regeln will, würd ich ihn net wieder wählen *Ironie aus*)…
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen, im vorraus
schon vielen Dank
Bitte!
Britannia
Gruß
MG