Gekaufter Lordtitel

Hallo Experten,

im Internet können Interessierte ja sogenannte Lordtitel erwerben, indem sie ein Stück Land in der Größe 30 x 30 cm in Schottland bzw. Irland käuflich erwerben. Über diese Grundstücksteile darf der Käufer nicht verfügen. Genauer heißt es da:

Das heisst, ein Mitbesitzer kann „sein“ Land weder bebauen, noch verkaufen oder vererben. Dafür kann auch der Fiskus nicht darauf zugreifen.

Die Frage die sich hier stellt ist jetzt, welche rechtlichen Folgen könnte so ein Erwerb mit sich bringen?

Ich hoffe, ich bin ich richtigen Brett und habe es richtig formuliert.

Schon mal Danke für eure Antworten.

LG
Yvonne

Hallo Yvonne!

im Internet können Interessierte ja sogenannte Lordtitel
erwerben, indem sie ein Stück Land in der Größe 30 x 30 cm in
Schottland bzw. Irland käuflich erwerben.

Immer wieder ärgerlich, mit welchen läppischen Mitteln irgendwelche Dünnbrettbohrer meine Geschäfte nachahmen und mit ihren fragwürdigen Methoden den guten Ruf der ehrlichen Titelhändler gefährden. Bei mir bekommst Du ein Zertifikat über eine Fläche von 30 x 30 Werst² auf dem Jupiter, mit der Berechtigung, dort eine Universität zu gründen und Dich mit „Eure Magnifizenz“ anreden zu lassen. Alternativ steht der Titel Graf jup. zur Verfügung. Du läßt Dich dann mit „Eure gnädigste Durchlaucht“ anreden. Meine Zertifikate sind sogar vererbbar!

Gruß
Wolfgang

Hallo Yvonne!

Es geht bei solchen Verkäufen nicht um den Titel „Lord“ sondern einfach um die Bezeichnung „Laird“.
Laird bedeutet nichts anderes als „Gutsherr“/„Landbesitzer“ :wink:
Also wäre der „Laird von Camster“ nichts anderes als der „Bauer von Camster“ *lach*

Was den rechtlichen Teil betrifft:
Auch in Schottland gibt es ein offizielles Grundbuch. Ohne Eintrag erwirbt man auch dort keinen rechtmäßigen Besitz. Ein Eintrag kostet so IMO zwischen 150-300 GBP.

Da man die Parzelle nicht rechtmäßig erwirbt, entstehen auch keine rechtliche Konsequenzen.

Wenn man sich also selber solch eine schöne Urkunde bastelt und sich eine passende Bezeichung aussucht (z.B. Laird of Kleinoberhausen), kommt man bedeutend billiger davon :wink:

Ein bisschen zum Lesen:
http://www.gomopa.net/Finanzforum/Doktor-Adelstitel-…
http://www.gomopa.net/Finanzforum/Doktor-Adelstitel-…
http://www.faketitles.com/html/warning.html

Gruß
Beowolf
Laird of the green meadow

Geil!

Bei mir bekommst Du ein Zertifikat
über eine Fläche von 30 x 30 Werst² auf dem Jupiter, mit der
Berechtigung, dort eine Universität zu gründen und Dich mit
„Eure Magnifizenz“ anreden zu lassen. Alternativ steht der
Titel Graf jup. zur Verfügung. Du läßt Dich dann mit „Eure
gnädigste Durchlaucht“ anreden. Meine Zertifikate sind sogar
vererbbar!

ich schmeiss mich weg!

Danke und…
ich finde, dass es halt ein lustiges Geschenk für jemanden wäre, der die Länder mag. So als Gag eben. Aber man möchte ja auch nichts verschenken, an dem irgendwelche rechtlichen Folgen hängen.

LG
Yvonne

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

ich finde, dass es halt ein lustiges Geschenk für jemanden
wäre, der die Länder mag. So als Gag eben. Aber man möchte ja
auch nichts verschenken, an dem irgendwelche rechtlichen
Folgen hängen.

Holla.

Dann mach Dir doch Wolfgangs Idee zu eigen (der ist mit seiner Dengelbude viel zu gut ausgelastet, als dass er Dein Plagiat aktiv verfolgen könnte *g*) und verschenke 10x10 cm Blumenbeet in Deinem Garten - natürlich auch ohne weiteres Nutzungsrecht; lass Dir noch einen zu verleihenden Titel einfallen, dass es den Unbeteiligten rückwärts aus den Pantinen haut („Seine Wuppdizität“ oder so …). Mit handelsüblichem Ikwippment eine imarschgeröllposante Urkunde zusammengehauen, und das Geschenk ist fertig. Und den „Laird von Gwendoliniens Blumenbeet“ gibts gleich noch obendrauf.

Oder, wenn es um die Scotophilie des Beschonkenen gehen soll, ein schönes Whiskyetikett auf einem Blumentopf …

Gruß Eillicht zu Vensre

1 Like

Hallo Yvonne,

Die Frage die sich hier stellt ist jetzt, welche rechtlichen
Folgen könnte so ein Erwerb mit sich bringen?

Du hast das große Glück (*trommelwirbel*) mit einem solchen Landbesitzer gerade zu kommunizieren!
In der Tat gibt es solche Dinge die sogar Konsequenzen haben.
Genauer: unter http://www.laphroaig.com/join/de/index.asp kannst Du sofort ein Stück Land auf Islay, einer schottischen Insel (falsch: DIE schottische Insel ;-&gt:wink:, erwerben. Kaufpreis: Du musst den Kauf einer Flasche Laphroaig nachweisen anhand der Barcodenummer.
Nun zu den Konsequenzen: irgendwann haut das Fernweh zu und Du willst dein Land in Augenschein nehmen. Also wirst Du einen kostspieligen Urlaub antreten, in der Distillerie Dir ein Paar Stiefel und eine Karte ausleihen und in einem der schönsten Nieselregen der Welt eine Pilgerreise zu *deinem* „square foot“ Land durchführen. Danach kannst Du deine Miete kassieren (ein Schluck lecker Gesöff…) und dich im Mietauto vorne links platzieren (Du unterlässt dann hoffentlich das Fahren, denn ein Whisky alleine, wenn man schon mal da ist, …)

Also: kauf eine Flasche Whisky, nimm dieses Angebot für den zu Beschenkenden an und er erhält zugleich Land und Whisky.

Slainte, Holger :smile:

…‚lach‘
Hi,

gute Namensgebung.

Gruß
Yvonne

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Laird - nicht Lord!
Hallo,

Du erwirbst den Titel des Laird und nicht den eines Lord!

Wichtiger Unterschied!

Gibt es einen Unterschied zwischen “Lord” und “Laird“
Ja! Clans in den Highlands nannten ihre Anführer “Chieftain” oder “Laird”, im Unterschied zum “Lord” in den Lowlands. Im Gegensatz zum “Lord” bleibt der Titel „Laird“ beim Verkauf eines noch so kleinen Landstücks erhalten. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass dieses Land mit dem Titel “Laird” in Verbindung steht. Nach schottischem Recht geht der Titel, auch wenn man nur im Besitz einer kleinen schottischen Parzelle ist, mit auf den neuen Käufer über. Man hat daher Anspruch den Titel “Laird of John O`Groats” oder “Laird of Glencairn” zu tragen. Ein “Laird”, ausgewiesen im persönlichen Gespräch, auf der Visitenkarte oder auf dem Briefbogen ist ein würdiger Ansprechpartner, denn er ist und bleibt ein Titelträger. Natürlich gibt es noch weitere Landstriche in Schottland, die mit diesem Titel in Verbindung stehen. Auf diese wollen wir aber hier nicht genauer eingehen.

Ist man als „Laird“ ein Adliger
Nein! Das ist man nun eindeutig nicht! Man muss dabei folgende Gesichtspunkte unterscheiden: Der Titel „Laird“ bedeutet soviel wie „owner of land“ und wird durch den Kauf von bestimmten, mit dem Titel verbundenen, Landstrichen in Schottland erworben. Na ja gut, das trifft natürlich für manch andere Titel auch zu!
ACHTUNG: Adelstitel sind nicht käuflich! Sie werden entweder vom jeweiligen Staat vergeben bzw. durch Adoption erlangt. Das letztere Form sehr teuer ist, kann man sich vorstellen…

http://www.scottish4u.com/html/scottish_laird.html

Die Registrierung in Schottland und die Lieferung Ihres Komplettpaketes dauert zirka 4-5 Wochen. Es entstehen Ihnen keine weiteren Kosten nach dem Kauf.

Wendy

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Wendy!

Schön zitiert aus den Werbeunterlagen :wink:

Das die Aussage reichlich überzogen ist und das die Bezeichnung „Laird“ keineswegs auf einen „würdigen“ Ansprechpartner hinweist, ist Dir bewusst, oder?

Vielleicht solltest Du Dir die anderen Postings zu diesen Thema einmal durchlesen.

Nichts für ungut :wink:

Gruß
Beowolf