auch kein steuersparmodell!
rehi werner,
Also angenommen folgenden Fall: Ich trage als
bezahlte Lohnsteuer in der Anlage N die Summe von der
Lohnsteuerkarte ein. Lasse aber das Feld
„Bruttojahreseinkommen“ frei. Nach Deiner Logik müsste das
Finanzamt mir 0 DM Jahreseinkommen (weil nicht eingetragen),
aber xxx DM bezahlte Einkommensteuer anrechnen (weil
eingetragen). Diese müsste mir also rückerstattet werden, da
ich ja gemäss des Vordrucks kein Einkommen hatte! Wohlgemerkt:
Ich habe nichts falsch eingetragen, nur die
Jahreseinkommenssumme weggelassen („keine Ahnung was die damit
meinen“). Mal im Ernst: Glaubst Du wirklich, das Finanzamt
schaut da nicht auf die Lohnsteuerkarte und trägt das
Jahreseinkommen nach??? Die schenken mir doch nix!!!
mensch, so unbeholfen sind die finanzbeamten ja nun auch nicht. das wird in der tat nicht passieren. solche angaben werden wohl in die veranlagung übernommen. das problem liegt aber in den „antraegen“, die in die forumlare implementiert sind. stellt man einen antrag nicht, hat man i.d.r. nur chance im einspruchsverfahren diesen nachzuholen. meist wird der sachbearbeiter jedoch auf den offensichtlich fehlenden antrag hinweisen und dies in einer anmerkung zum bescheid festhalten. er wird aber auf KEINEN fall diesen für gestellt halten.
bsp. die anwendung der steuerermäßigung nach §34 EStG. hierzu muss ein kleines kreuz im mantelbogen gemacht werden. die angaben stehen zweifelsohne auf einer anlage, aber ohne das kreuz wird der sachbearbeiter nicht in aktion treten duerfen… deswegen sollte man einen bescheid auch immer bis zu ende lesen!
im falle der nichtausgefüllten anlage N, kann es aber auch vorkommen, das sie dich auch darauf aufmerksam machen, denn du könntest ja auch in der tat vergessen haben die rückseite mit den werbungskosten komplett ausgefüllt zu haben. im endeffekt kann ich nur sagen, das es hier, wie so oft, auf den jeweiligen einzelfall ankommt!
also, nichts für ungut werner…
gruesse vom
showbee