Geleistete Lohnsteuer-Vorauszahlung: Wo eintragen?

Hallo,
Wir müssen seid letztem Jahr noch zusätzliche Lohnsteuer-Vorauszahlungen entrichten (vierteljährlich), da wir zusätzliche Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit haben. Wo trage ich in den Formularen der Steuererklärung diese geleisteten Lohnsteuer-Vorauszahlungen (und Soli, KiSt) ein?
(Ich meine nicht die Beträge, die in der Lohnsteuerkarte stehen und die als Arbeitnehmer abgeführt worden sind, wo ich die eintragen muss, ist mir klar)

Wer weiss Rat?
MfG
Werner

NIRGENDS!
hi werner,

die musst du nirgends eintragen, die werden von amtswegen in der abrechnung zum EStB mitgerechnet. deswegen musst du den EStB daringehend genau überprüfen!

der

showbee

ok Danke… und noch eine Anmerkung
Komisch, wieso muss ich denn die Steuern aus der beigefügten Steuerkarte eintragen und die selber bezahlten nicht?

Naja, beim Finanzamt sind halt manche Dinge nicht logisch…

MfG
Werner

Vielleicht sind ja doch einige Dinge logisch:

Die Daten aus deiner Lohnsteuerkarte kennt dein Finanzamt nämlich nicht, die sind nämlich nirgends gespeichert, außer vielleicht bei deinem Arbeitgeber.
Die Vorauszahlungen sind aber beim Finanzamt gespeichert, sonst hätten die dort nicht unter deiner Steuernummer verbucht werden können, daher tauchen diese Zahlen automatisch im Einkommensteuerbescheid als bereits geleistet auf.

Gruß

Peter

Vielleicht sind ja doch einige Dinge logisch:

Die Daten aus deiner Lohnsteuerkarte kennt dein Finanzamt
nämlich nicht, die sind nämlich nirgends gespeichert, außer
vielleicht bei deinem Arbeitgeber.

>>> Falsch! Diese Daten stehen nämlich auf der beiligenden Lohnsteuerkarte. Also doch unlogisch (alle Daten sind vorhanden, aber nur die von der Lohnsteuerkarte muss ich noch mal extra aufführen)…
Ist mir aber auch egal, ich fülle doch gern unlogische Formulare aus :wink:

Die Vorauszahlungen sind aber beim Finanzamt gespeichert,
sonst hätten die dort nicht unter deiner Steuernummer verbucht
werden können, daher tauchen diese Zahlen automatisch im
Einkommensteuerbescheid als bereits geleistet auf.

>>> Na gut, werd ich aber penibel kontrollieren. Ich trau den Brüdern nämlich nicht.

Mfg
Werner

RE falsch…

Die Daten aus deiner Lohnsteuerkarte kennt dein Finanzamt
nämlich nicht, die sind nämlich nirgends gespeichert, außer
vielleicht bei deinem Arbeitgeber.

>>> Falsch! Diese Daten stehen nämlich auf der
beiligenden Lohnsteuerkarte. Also doch unlogisch (alle Daten
sind vorhanden, aber nur die von der Lohnsteuerkarte muss ich
noch mal extra aufführen)…

hi werner,

er hat schon recht, denn nur DAS WAS IM FORMULAR steht, kennt nach eingabe der computer im FA! die belege hierzu (mitunter die orig. LST-Karte) sind nur zur überprüfung da, denn sonst könnte man ja sagen, „der beamte hat doch gesehen, das ich diesen oder jenen steuerermäß.grund vorliegen habe, habe doch extra 2 A4 ordner mit unterlagen eingereicht, haette er sich doch raussuchen können“… nein, nein. die formulare erfüllen mehr als nur den stpfl. zu nerven: zum einen stellst du hiermit antraege (z.b. für freibetraege, indem du bestimmte kästchen ankreuzt und dazu fragen beantwortest), zum anderen erfüllst du mitwirkungspflichten (ordentliche offenlegung aller einkünfte und hierzu nutzung der erforderlichen formulare).

es hat also doch irgendwie alles seinen sinn. glaubs! wenn er auch nur in der anwendung der vorschriften liegt!

gruss

der showbee

hi werner,

er hat schon recht, denn nur DAS WAS IM FORMULAR steht, kennt
nach eingabe der computer im FA! die belege hierzu (mitunter
die orig. LST-Karte) sind nur zur überprüfung da, denn sonst
könnte man ja sagen, „der beamte hat doch gesehen, das ich
diesen oder jenen steuerermäß.grund vorliegen habe, habe doch
extra 2 A4 ordner mit unterlagen eingereicht, haette er sich
doch raussuchen können“… nein, nein.

>>> WAS? Wenn ich die Lohnsteuerkarte beilege aber die Felder in Anlage N dazu nicht ausfülle (offenlasse), dann rechnet mir das Finanzamt 0 DM bezahlte Steuer an? Bestimmt nicht! Die liest dann die Lohnsteuerkarte und trägt diese Werte ein!!! Soviel zu dem Thema.

die formulare erfüllen
mehr als nur den stpfl. zu nerven: zum einen stellst du
hiermit antraege (z.b. für freibetraege, indem du bestimmte
kästchen ankreuzt und dazu fragen beantwortest), zum anderen
erfüllst du mitwirkungspflichten (ordentliche offenlegung
aller einkünfte und hierzu nutzung der erforderlichen
formulare).

es hat also doch irgendwie alles seinen sinn. glaubs! wenn er
auch nur in der anwendung der vorschriften liegt!

>>> Jaja, wenn die Formulare nur besser verständlich wären. Aber das ist ein anderes Thema…

MfG
Werner

>>> WAS? Wenn ich die Lohnsteuerkarte beilege aber
die Felder in Anlage N dazu nicht ausfülle (offenlasse), dann
rechnet mir das Finanzamt 0 DM bezahlte Steuer an? Bestimmt
nicht! Die liest dann die Lohnsteuerkarte und trägt diese
Werte ein!!! Soviel zu dem Thema.

hi werner,

aber nur, wenn du einen lieben sachbearbeiter hast, denn m.E. darf der das nicht… gern lass ich mich eines besseren belehren. ggf. geht es hierbei, wenn du aber z.b. eine anlage VL beilegst, aber kein kreuz am mantelbogen machst und nicht auf der anlage N dazu angaben machst, ergeht der bescheid ohne festsetzung der AN sparzul. mit dem hinweis, das man die noch beantragen kann. denn nur das kreuz gilt als antrag i.s.d. steuergesetze!

zur übersichtlichkeit der formulare gebe ich keinen kommentar ab, da ich formlare eh für veraltet halte.

gruss

showbee

hi werner,

aber nur, wenn du einen lieben sachbearbeiter hast, denn m.E.
darf der das nicht… gern lass ich mich eines besseren
belehren. ggf. geht es hierbei, wenn du aber z.b. eine anlage
VL beilegst, aber kein kreuz am mantelbogen machst und nicht
auf der anlage N dazu angaben machst, ergeht der bescheid ohne
festsetzung der AN sparzul. mit dem hinweis, das man die noch
beantragen kann. denn nur das kreuz gilt als antrag i.s.d.
steuergesetze!

>>> Also angenommen folgenden Fall: Ich trage als bezahlte Lohnsteuer in der Anlage N die Summe von der Lohnsteuerkarte ein. Lasse aber das Feld „Bruttojahreseinkommen“ frei. Nach Deiner Logik müsste das Finanzamt mir 0 DM Jahreseinkommen (weil nicht eingetragen), aber xxx DM bezahlte Einkommensteuer anrechnen (weil eingetragen). Diese müsste mir also rückerstattet werden, da ich ja gemäss des Vordrucks kein Einkommen hatte! Wohlgemerkt: Ich habe nichts falsch eingetragen, nur die Jahreseinkommenssumme weggelassen („keine Ahnung was die damit meinen“). Mal im Ernst: Glaubst Du wirklich, das Finanzamt schaut da nicht auf die Lohnsteuerkarte und trägt das Jahreseinkommen nach??? Die schenken mir doch nix!!!

MfG
Werner

auch kein steuersparmodell!
rehi werner,

Also angenommen folgenden Fall: Ich trage als
bezahlte Lohnsteuer in der Anlage N die Summe von der
Lohnsteuerkarte ein. Lasse aber das Feld
„Bruttojahreseinkommen“ frei. Nach Deiner Logik müsste das
Finanzamt mir 0 DM Jahreseinkommen (weil nicht eingetragen),
aber xxx DM bezahlte Einkommensteuer anrechnen (weil
eingetragen). Diese müsste mir also rückerstattet werden, da
ich ja gemäss des Vordrucks kein Einkommen hatte! Wohlgemerkt:
Ich habe nichts falsch eingetragen, nur die
Jahreseinkommenssumme weggelassen („keine Ahnung was die damit
meinen“). Mal im Ernst: Glaubst Du wirklich, das Finanzamt
schaut da nicht auf die Lohnsteuerkarte und trägt das
Jahreseinkommen nach??? Die schenken mir doch nix!!!

mensch, so unbeholfen sind die finanzbeamten ja nun auch nicht. das wird in der tat nicht passieren. solche angaben werden wohl in die veranlagung übernommen. das problem liegt aber in den „antraegen“, die in die forumlare implementiert sind. stellt man einen antrag nicht, hat man i.d.r. nur chance im einspruchsverfahren diesen nachzuholen. meist wird der sachbearbeiter jedoch auf den offensichtlich fehlenden antrag hinweisen und dies in einer anmerkung zum bescheid festhalten. er wird aber auf KEINEN fall diesen für gestellt halten.

bsp. die anwendung der steuerermäßigung nach §34 EStG. hierzu muss ein kleines kreuz im mantelbogen gemacht werden. die angaben stehen zweifelsohne auf einer anlage, aber ohne das kreuz wird der sachbearbeiter nicht in aktion treten duerfen… deswegen sollte man einen bescheid auch immer bis zu ende lesen!

im falle der nichtausgefüllten anlage N, kann es aber auch vorkommen, das sie dich auch darauf aufmerksam machen, denn du könntest ja auch in der tat vergessen haben die rückseite mit den werbungskosten komplett ausgefüllt zu haben. im endeffekt kann ich nur sagen, das es hier, wie so oft, auf den jeweiligen einzelfall ankommt!

also, nichts für ungut werner…

gruesse vom

showbee

ein bißchen Mühe darf schon sein

>>> WAS? Wenn ich die Lohnsteuerkarte beilege aber
die Felder in Anlage N dazu nicht ausfülle (offenlasse), dann
rechnet mir das Finanzamt 0 DM bezahlte Steuer an? Bestimmt
nicht! Die liest dann die Lohnsteuerkarte und trägt diese
Werte ein!!! Soviel zu dem Thema.

Aus erzieherischen Gründen müßte das Finanzamt solchen Leuten die Formulare eigentlich wieder zurückschicken und rein rechtlich wäre das auch möglich, denn die Abgabe einer vollständigen Steuererklärung ist die primäre Pflicht des Steuerzahlers.
Schludrige und faule Zeitgenossen sorgen letztendlich dafür, daß sich die Bearbeitungszeiten für andere Steuerzahler verlängern. Aber genau diese Klientel möchte die Steuererstattung dann am besten gleich gestern.

Saludos Raúl