Gerichtliches Mahnverfahren beenden

Hallo Wissende,
ich musste gegen zwei Personen ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten. Also gerichtlichen Mahnbescheid habe ich beantragt, ist zugestellt worden - 2 Monate lang keine Reaktion, also habe ich einen Vollstreckungsbescheid (für jeden Schuldner einen) beantragt. 1 Woche später wird von einem der Schuldner der Betrag auf mein Konto überwiesen. Ich freue mich natürlich. Wie mache ich jetzt im Mahnverfahren weiter? Vollstreckungstitel abwarten und diesen dann an die (mittlerweile Ex-)Schuldner schicken? Stimmt das so?
Danke für Eure Antworten! Tine

Hallo Tine,

ich musste gegen zwei Personen ein gerichtliches Mahnverfahren
einleiten. Also gerichtlichen Mahnbescheid habe ich beantragt,
ist zugestellt worden - 2 Monate lang keine Reaktion, also
habe ich einen Vollstreckungsbescheid (für jeden Schuldner
einen) beantragt. 1 Woche später wird von einem der Schuldner
der Betrag auf mein Konto überwiesen.

d.h. die Grundlage für den Vollstreckungsbescheid entfällt

Ich freue mich natürlich. Wie mache ich jetzt im Mahnverfahren
weiter?

gar nicht

Vollstreckungstitel abwarten und diesen dann an die
(mittlerweile Ex-)Schuldner schicken?

Was soll das ? Willst Du den Typen noch eine reinwürgen?
Ich würde die Fax-Nr. des Amtgerichtes (ev. der zuständigen Kammer/des zuständigen Richters) auftreiben und ihnen mitteilen, das sich das Verfahren wg. Begleichung der Schulden erledigt hat.
Dadurch sollte die Akte erst mal in eine andere Ablage kommen. Dir wird mitgeteilt werden, wie der weitere bürokratische Verlauf ist, ev. musst Du noch irgendeinen Aktenvermerk unterschreiben oder ein formularchen ausfüllen.

Tschuess Marco.

Hallo Tine,

soweit ich deinem Text entnehmen konnte, hast du bereits Antrag auf Erteilung eines Vollstreckungsbescheides gestellt. Dieser Antrag muß nun bezüglich der Hauptforderung für erledigt erklärt werden … bezüglich der Kosten und Zinsen würde ich ihn jedoch weiterlaufen lassen … schließlich hattest du ja die entsprechenden Aufwendungen …

Gruß
Daniel Scholdei