Hallo zusammen,
kann man als Kläger in einem Widerspruchsverfahren den angesetzten Gerichtstermin verschieben lassen, wenn man krank geschrieben ist?
Andersherum gefragt: Muss ein Kläger, der einen Widerspruch eingereicht hat und vom Gericht einen Termin genannt bekam, diesen unbedingt wahrnehmen? Oder kann er ihn wegen Krankheit verschieben lassen? Um welche Frist wird der Termin dann verschoben? Muss der Kläger eine Krankschreibung mit dem Termin der Krankschreibung an das Gericht schicken?
Was ist, wenn die Krankschreibung zunächst nur eine kurze Frist (z.B. 14 Tage) umfaßt und dann ggf. nochmals verlängert werden wird, weil voraussichtlich der Heilungsprozess noch andauern wird?
Nette Grüße
von Claudia