Gerrichtstermin verschieben wg. Krankheit erlaubt?

Hallo zusammen,

kann man als Kläger in einem Widerspruchsverfahren den angesetzten Gerichtstermin verschieben lassen, wenn man krank geschrieben ist?

Andersherum gefragt: Muss ein Kläger, der einen Widerspruch eingereicht hat und vom Gericht einen Termin genannt bekam, diesen unbedingt wahrnehmen? Oder kann er ihn wegen Krankheit verschieben lassen? Um welche Frist wird der Termin dann verschoben? Muss der Kläger eine Krankschreibung mit dem Termin der Krankschreibung an das Gericht schicken?

Was ist, wenn die Krankschreibung zunächst nur eine kurze Frist (z.B. 14 Tage) umfaßt und dann ggf. nochmals verlängert werden wird, weil voraussichtlich der Heilungsprozess noch andauern wird?

Nette Grüße
von Claudia

Hallo zusammen,

kann man als Kläger in einem Widerspruchsverfahren den
angesetzten Gerichtstermin verschieben lassen, wenn man krank
geschrieben ist?

Ich nehme mal an du meinst arbeitsunfähig…

Andersherum gefragt: Muss ein Kläger, der einen Widerspruch
eingereicht hat und vom Gericht einen Termin genannt bekam,
diesen unbedingt wahrnehmen? Oder kann er ihn wegen Krankheit
verschieben lassen? Um welche Frist wird der Termin dann
verschoben? Muss der Kläger eine Krankschreibung mit dem
Termin der Krankschreibung an das Gericht schicken?

Das kann er IMHO nur wenn er ein ärztliches Attest vorlegen muss, aus dem hervor geht warum der Kläger zum benannten Termin nicht erscheinen kann. Wenn man bspw. den kleinen Finger verletzt hat kann man zwar nicht als Friseur arbeiten, wohl aber an einem Gerichtstermin teilnehmen. Evtl. kann man sich vom Anwalt vertreten lassen, mal Rückspr. mit dem zust. Rechtspfleger oder Richter nehmen, ob man pers. zu erscheinen hat, oder er den Termin verschiebt.

Was ist, wenn die Krankschreibung zunächst nur eine kurze
Frist (z.B. 14 Tage) umfaßt und dann ggf. nochmals verlängert
werden wird, weil voraussichtlich der Heilungsprozess noch
andauern wird?

Nette Grüße

an

Claudia

Peter

Hallo!

kann man als Kläger in einem Widerspruchsverfahren den
angesetzten Gerichtstermin verschieben lassen, wenn man krank
geschrieben ist?

Ja.

Andersherum gefragt: Muss ein Kläger, der einen Widerspruch
eingereicht hat und vom Gericht einen Termin genannt bekam,
diesen unbedingt wahrnehmen?

Wenn er geladen ist, dann grundsätzlich ja. Anders als im Zivilrecht hat das unentschuldigte Ausbleiben im Termin aber nicht zur Folge, dass man den Rechtsstreit dadurch verliert.

Oder kann er ihn wegen Krankheit
verschieben lassen?

Ja.

Um welche Frist wird der Termin dann
verschoben?

Das weiss alleine der Terminkalender des Gerichts.

Muss der Kläger eine Krankschreibung mit dem
Termin der Krankschreibung an das Gericht schicken?

Wenn das Gericht das verlangt.

Was ist, wenn die Krankschreibung zunächst nur eine kurze
Frist (z.B. 14 Tage) umfaßt und dann ggf. nochmals verlängert
werden wird, weil voraussichtlich der Heilungsprozess noch
andauern wird?

Zwei Wochen krank sind kurz? Oh Mann, ich bin definitiv zu lange selbständig…

Hallo,

Zwei Wochen krank sind kurz? Oh Mann, ich bin definitiv zu
lange selbständig…

Da mußt Du nicht selbständig sein, mein Durchschnitt an Krankheitstagen (Angestellte) in den letzten 7 Jahren: 1 Tag.

Gruß
Tina

Vielen Dank für Eure Antworten.
Ein Kläger im Widerspruchsverfahren vor dem Arbeitsgericht würde sicherlich sehr gerne seinen Arbeitsplatz zurückbekommen und alles daran setzen, dort termingerecht vor dem Gericht zu erscheinen.

Wenn er nun wegen Schnupfen arbeitsunfähig geschrieben wäre, so ist es nachvollziehbar, dass ein Zeitraum von 14 Tagen als lang angesehen wird. Anders sieht es sicherlich aus, wenn der Kläger einen Unfall hatte und im Rahmen der Genesung diverse Ärzte aufsuchen muss. Noch schlimmer wird es, wenn sich herausstellt, dass Komplikationen und Folgeschäden entstanden sind, für dessen Genesung man im Durchschnitt mit mindestens 1 Jahr rechnet. In diesem Zusammenhang haben 14 Tage dann doch eine andere Gewichtung. …

Gruß
Claudia


Hallo zusammen,

kann man als Kläger in einem Widerspruchsverfahren den
angesetzten Gerichtstermin verschieben lassen, wenn man krank
geschrieben ist?