Geschlossene Anstalten - Welche Straftaten?

Hi ihr da alle!
Könnte mir jemand sagen, bei welchen Straftaten man in die geschlossene Anstalt kommt und ab wann man als „Psychopath“ gilt?

Ein Kumpel von mir hat schon mit einem Typ gesprochen, der angeblich 1 1/2 Jahre in einer geschlossenen Anstalt verbracht hat, weil er Menschen erstochen hätte! Wenn das stimmt, dann kann ich mir 1 1/2 Jahre aber nicht vorstellen, weil das in meinen Augen zu wenig ist! (Wenn man wirklich mehrere Menschen einfach ersticht, dann kommt man doch nicht schon nach 1 1/2 Jahren raus!!!)

Außerdem kommen doch nicht nur Leute in eine geschlossene Anstalt, die andere Menschen umbringen! Es gibt doch auch noch andere Richtlinien!

mfg
frolic

Hallo,
die Aussetzung des normalen Strafvollzugs („Knast“) und Einweisung in so eine Anstalt (§63,§64) setzt vorraus, daß das Gericht den Täter zum Tatzeitpunkt bzw. generell für unzurechnungsfähig einstuft (§20,§21), und dies ein psychologisches Gutachten bestätigt. Es kann allerdings passieren, daß der Täter von dort wieder in den Knast wechselt, wenn ein späteres Gutachten ihn als geheilt betrachtet, vor Ablauf des vom Gericht bestimmten Mindeststrafmaßes.
1 1/2 Jahre für eine Tötung sind schon denkbar, wenn es z.B. um eine Affektat handelte und der Täter vorher nicht schon straffällig war.

Gruss
Enno

Hi Enno!
Danke erstmal für die Antwort! Aber ich glaube, ich habe mich (teilweise) falsch ausgedrückt! Was ich wissen wollte, war welche Verhaltensweisen (z.B.: Stimmen hören; extreme Selbstgespräche führen; …) man aufzeigen muss, um in eine geschlossene Anstalt zu kommen!
mfg
frolic

Hallo,
grobe Anhaltspunkte was Du bei der Begutachtung leisten mußt, um dahin zu kommen :wink: gibt Dir

http://www.informatik.fh-luebeck.de/icdger/list.htm

Gruss
Enno

PS: Die Straftat muß natürlich auch „passen“.

Nachtrag
Hallo,
daneben wäre z.B. denkbar, daß die Straftat unter Drogen-/Alkoholeinfluß stattfand und das der Gutachter eine Abhängigkeit diesbzgl. bescheinigte. Hier würde der §64 greifen und der Täter in eine Anstalt zum Drogenentzug eingewiesen werden.

Gruss
Enno

Vielen Dank! Das ist genau das, was ich gesucht habe!
Jetzt weiß ich endlich was ich „bei der Begutachtung leisten“ muß!
mfg
frolic

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