Gesetzliche Pflicht- Auskunft an GEZ Fander geben?

Hallo zusammen,eine Frage: Ist man gesetzlich dazu verpflichtet, einem GEZ Fander Auskünfte an der Haustür zu erteilen?

Bitte lies diesen Artikel, da siehst Du was so einer darf und was nicht.

http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=2073.0

Die haben nicht mehr Rechte als jeder andere Bürger auch.
Wenn der vor der Tür steht ohne ein einziges Wort zu sagen die Türe schließen.
Nicht in ein Gespräch verwickeln lassen oder gar rein lassen.

Hallo

Hallo zusammen,eine Frage: Ist man gesetzlich dazu
verpflichtet, einem GEZ Fander Auskünfte an der Haustür zu
erteilen?

Jein, $4 Absatz 5

Ja: Die Landesrundfunkanstalten haben ein Auskunftsrecht gegenüber Rundfunkteilnehmern und Personen bei denen "Anhaltspunkte vorliegen, …). Die Rundfunkgebührenbeauftragten (denn sie kommen garnicht von der GEZ, sondern den Landesrundfunkanstalten) haben die gleichen Auskunftsrechte.
Nein: Sie haben keine Befugnisse dieses Auskunftsrecht direkt durchzusetzen, also ein zahnloser Tiger. Im schlimmsten Fall droht eine „Zwangsanmeldung“.

Gruß, DW.

Hallo

Hallo zusammen,eine Frage: Ist man gesetzlich dazu
verpflichtet, einem GEZ Fander Auskünfte an der Haustür zu
erteilen?

Jein, $4 Absatz 5

Ja: Die Landesrundfunkanstalten haben ein Auskunftsrecht
gegenüber Rundfunkteilnehmern und Personen bei denen
"Anhaltspunkte vorliegen, …). Die
Rundfunkgebührenbeauftragten (denn sie kommen garnicht von der
GEZ, sondern den Landesrundfunkanstalten) haben die gleichen
Auskunftsrechte.

Eine kleine Präzisierung noch. Es ist nur zur Auskunft verpflichtet wer tatsächlich Rundfunkgeräte zum Empfang bereit hält. Im Umkehrschluss ergibt sich, dass derjenige, der keine Geräte zum Empfang bereit hält zu keiner Auskunft verpflichtet ist. Der Besitz muss von seitens der Landesrundfunkanstalten nachgewiesen werden. Was ohne betreten der Wohnung gar nicht so einfach ist.

Nein: Sie haben keine Befugnisse dieses Auskunftsrecht direkt
durchzusetzen, also ein zahnloser Tiger. Im schlimmsten Fall
droht eine „Zwangsanmeldung“.

Die Zwangsanmeldung droht nur wenn jemand erwischt wurde. Ein Fernsehgerät gesehen wurde. Ein Radio gesehen wurde. Man aus einem Auto aussteigt und da ein Autoradio drin ist.

Beliebt ist auch, dass einer von denen zu hause anruft sich für ein Marktforschungsinstitut ausgibt und nach Geräten fragt. Egal was man antwortet, die lauschen auch ob im Hintergrund vielleicht ein Fernseher läuft.

Bei mir stand mal einer in Telekomaufmachung (Jung, südländischer Typ, Stoffhose weißes Hemd Telekomschlüsselbund um den Hals) vor der Tür und wollte fragen ob wir Internet hätten(als wenn ein echter Mitarbeiter das nicht wüsste) als der noch nach einem Fernseher gefragt hat und mir auffiel, dass er überhaupt keinen Ausweis vorzeigte war die Sache sonnenklar => Ich habe kein Internet und keinen Fernseher und ich muss gleich weg. Tschüss! (Ach ja, ich beame diesen Beitrag per Gedankenübertragung ins Internet!)

Selbst eine Satellitenschüssel auf dem Dach ist keine Begründung, weil diese nicht unbedingt in Betrieb sein muss sondern vom Vorbesitzer stammen könnte und ein Rückbau mit Kosten verbunden wäre. Die Schüssel selber möglicherweise sogar Eigentum des Vermieters ist und man sie überhaupt nicht abmachen dürfte selbst wenn man wollte.

Ach ja, Spät abends Fernsehflimmern in der Wohnung könnte auch von einem DVD-Player an einem Monitor stammen.

Sich die Person an der Tür verplappert hat.(Ja, nur so einen uralten PC ohne Internet

Hallo zusammen,eine Frage: Ist man gesetzlich dazu
verpflichtet, einem GEZ Fander Auskünfte an der Haustür zu
erteilen?

Jein, $4 Absatz 5

Ja: Die Landesrundfunkanstalten haben ein Auskunftsrecht
gegenüber Rundfunkteilnehmern und Personen bei denen
"Anhaltspunkte vorliegen, …). Die
Rundfunkgebührenbeauftragten (denn sie kommen garnicht von der
GEZ, sondern den Landesrundfunkanstalten) haben die gleichen
Auskunftsrechte.

Eine kleine Präzisierung noch. Es ist nur zur Auskunft
verpflichtet wer tatsächlich Rundfunkgeräte zum Empfang bereit
hält. Im Umkehrschluss ergibt sich, dass derjenige, der keine
Geräte zum Empfang bereit hält zu keiner Auskunft verpflichtet
ist. Der Besitz muss von seitens der Landesrundfunkanstalten
nachgewiesen werden. Was ohne betreten der Wohnung gar nicht
so einfach ist.

Das Gesetz sagt etwas anderes, ich habe den § oben angegeben.

Nein: Sie haben keine Befugnisse dieses Auskunftsrecht direkt
durchzusetzen, also ein zahnloser Tiger. Im schlimmsten Fall
droht eine „Zwangsanmeldung“.

Die Zwangsanmeldung droht nur wenn jemand erwischt wurde. Ein
Fernsehgerät gesehen wurde. Ein Radio gesehen wurde. Man aus
einem Auto aussteigt und da ein Autoradio drin ist.

Das Gesetz spricht von „tatsächlichen Anhaltspunkten“. Es wird regelmässig gestritten, was dazu zählt, aber ein lückenloser Beweis ist nicht nötig.

[…die übliche Märchenstunde…]

Hallo zusammen,eine Frage: Ist man gesetzlich dazu
verpflichtet, einem GEZ Fander Auskünfte an der Haustür zu
erteilen?

Jein, $4 Absatz 5

Ja: Die Landesrundfunkanstalten haben ein Auskunftsrecht
gegenüber Rundfunkteilnehmern und Personen bei denen
"Anhaltspunkte vorliegen, …). Die
Rundfunkgebührenbeauftragten (denn sie kommen garnicht von der
GEZ, sondern den Landesrundfunkanstalten) haben die gleichen
Auskunftsrechte.

Eine kleine Präzisierung noch. Es ist nur zur Auskunft
verpflichtet wer tatsächlich Rundfunkgeräte zum Empfang bereit
hält. Im Umkehrschluss ergibt sich, dass derjenige, der keine
Geräte zum Empfang bereit hält zu keiner Auskunft verpflichtet
ist. Der Besitz muss von seitens der Landesrundfunkanstalten
nachgewiesen werden. Was ohne betreten der Wohnung gar nicht
so einfach ist.

Das Gesetz sagt etwas anderes, ich habe den § oben angegeben.

In dem Gesetz, dass Du zitiert hast steht das Anhaltspunkte vorliegen müssen.
Wenn eine Person kein Gerät besitzt können keine Anhaltspunkte vorliegen. Ergo keine Auskunftspflicht
Ist doch recht einfach zu verstehen

Ok, dann weiß ich mal Bescheid und vielen Dank an alle, die mir geholfen haben.