Gewährleistung

Tag, habe eine Frage im Zusammenhang mit dem neuen EU-Gewährleistungsrecht:
Gibt es eigentlich weiterhin die Möglichkeit (so wie ich das vor einiger Zeit mal gelernt habe) das der Kunde sich quasi die Art und Weise aussuchen kann, auf die ein Mangel an einem Gerät behoben werden soll…?
Beispiel:

X hat bei Fa. Y einen Fernseher gekauft. Dieser funktioniert aber bereits nach 3 Monaten nicht mehr. Daher bringt X das Gerät zur Fa. Y zurück. Nach altem Recht hätte X jetzt die Möglichkeit das Gerät

  • reparieren zu lassen
  • ein neues Gerät im Tausch gegen das alte defekte zu erhalten
  • sich den Neupreis des Gerätes auszahlen zu lassen
  • für die Funktionsstörung einen Teil es Neupreises zurückerstatten zu lassen und das Gerät zu behalten.

Welche Möglichkeiten bietet das neue Gewährleistungsrecht? Worauf kann man sich im Streitfall berufen? Gibt es Ausnahmen, z.B. bei schwereren Geräten die nicht ohne Weiteres selbst zu Fa. Y zurückgeschafft werden können? Gibt es Fristen für eine Reparatur? Gilt das gleiche Recht auch, wenn der selbe Fehler nach der ersten Reparatur wieder auftritt?
Besten Dank im vorraus, Mr. Neugierig.

Hallo,

siehe die dazu verfasste FAQ. Die sollte deine Fragen hinreichend beantworten.

Gruß

Matthias