GEZ: Befreiung bei Hartz 4 im selben Haushalt?

Hallo,

ich habe jetzt von einer Person, die sich meiner Meinung nach gut auskennt, folgendes gehört:
Lebt man in einem Haushalt mit einem Hartz-IV Empfänger (der von den Rundfunkgebühren befreit ist), muss der gesamte Haushalt keine Gebühren zahlen, selbst wenn ein Haushaltsmitglied arbeitet. Ist das so korrekt? Ich habe versucht, das im Internet zu bestätigen aber finde nichts derartiges.
Vielen Dank für die Hilfe.

LG, Lotta

Hallo

Lebt man in einem Haushalt mit einem Hartz-IV Empfänger (der von den Rundfunkgebühren befreit ist), muss der gesamte Haushalt keine Gebühren zahlen, selbst wenn ein Haushaltsmitglied arbeitet. Ist das so korrekt?

Ich habe vor nicht allzu langer Zeit auf einer GEZ-Seite gelesen, dass z. B. in einer Wohngemeinschaft, in der es GEZ-befreite und nicht-GEZ-befreite Mitbewohner gibt, einer von den nicht befreiten Mitbewohnern den Runfunk anmelden müsse.

Viele Grüße

Nicht so ganz richtig…
Guten Morgen!

Lebt man in einem Haushalt mit einem Hartz-IV Empfänger (der von den
Rundfunkgebühren befreit ist), muss der gesamte Haushalt keine Gebühren zahlen,
selbst wenn ein Haushaltsmitglied arbeitet. Ist das so korrekt?

Nein!

Nur bei Eheleuten wäre das so. Durch die Befreiung eines Partners ist bei Verheirateten der ganze Haushalt befreit. In einer WG (z. B.) läuft das anders; sobald einer der WG-Bewohner zahlen könnte, wird er es auch tun müssen.

Gruß _unplugged

Hallo

Lebt man in einem Haushalt mit einem Hartz-IV Empfänger (der von den
Rundfunkgebühren befreit ist), muss der gesamte Haushalt keine Gebühren zahlen,
selbst wenn ein Haushaltsmitglied arbeitet. Ist das so korrekt?

Nein!

Nur bei Eheleuten wäre das so. Durch die Befreiung eines
Partners ist bei Verheirateten der ganze Haushalt befreit.

Die Bedarfsgemeinschaft erhält Grundsicherung. Die Bedarfsgemeinschaft (ev. Vertreten durch eine Person) lässt sich vom Beitrag befreien.
Natürlich muss dann keiner der Bedarfsgemeinschaft den Beitrag bezahlen.

In
einer WG (z. B.) läuft das anders; sobald einer der
WG-Bewohner zahlen könnte, wird er es auch tun müssen.

Grundsätzlich hat jeder der in einer Wohnung lebt den Beitrag zu zahlen.
Er kann die Zahlung durch Nachweis des Bezugs von Grunsicherung
oder durch Verweis auf die Zahlung durch ein anderes Mitglied des gleichen Haushaltes umgehen.

MfG Frank

Hallo,

ich habe jetzt von einer Person, die sich meiner Meinung nach
gut auskennt,folgendes gehört:

besser, nicht „gehört“, man guckt https://www.rundfunkbeitrag.de/e1645/e2431/Informati…

Lebt man in einem Haushalt mit einem Hartz-IV Empfänger (der
von den Rundfunkgebühren befreit ist), muss der gesamte
Haushalt keine Gebühren zahlen, selbst wenn ein
Haushaltsmitglied arbeitet. Ist das so korrekt?

Nein. Man bezahlt für die Wohnung und nicht für den Haushalt. Wenn jemand in der Wohnung lebt der nicht nicht befreit ist, zahlt dieser.

Gruß
Otto

>Die Bedarfsgemeinschaft erhält Grundsicherung. Die Bedarfsgemeinschaft (ev. Vertreten durch eine Person) lässt sich vom Beitrag befreien.
Natürlich muss dann keiner der Bedarfsgemeinschaft den Beitrag bezahlen.

Das würde bedeuten, dass selbst der, er arbeiten geht, nicht zahlen muss. Wie überprüfen die, ob es sich wirklich um eine Bedarfsgemeinschaft handelt? Bzw. was genau versteht man unter einer Bedarfsgemeinschaft. Reicht es, die Befreiung des Hartz 4 Empfängers als Grund zu schicken?

Vielen Dank!

„Die Bedarfsgemeinschaft erhält Grundsicherung. Die Bedarfsgemeinschaft (ev. Vertreten durch eine Person) lässt sich vom Beitrag befreien.
Natürlich muss dann keiner der Bedarfsgemeinschaft den Beitrag bezahlen.“

Das würde bedeuten, dass selbst der, er arbeiten geht, nicht zahlen muss. Wie überprüfen die, ob es sich wirklich um eine Bedarfsgemeinschaft handelt? Bzw. was genau versteht man unter einer Bedarfsgemeinschaft. Reicht es, die Befreiung des Hartz 4 Empfängers als Grund zu schicken?

Vielen Dank!