GEZ gebühren zahlen wenn BAB nicht bewilligt wurde

Folgende Situation:

Ich befinde mich in der Ausbildung, bekomme 405€ brutto. Wohne alleine in einer 2 Zimmer Wohnung (Berlin). Mein Vater lebt irgendwo in Mecklenburg Vorpommern und ist Hartz IV Empfänger. Meine Mutter Lebt in der Schweiz, hat aber noch die Deutsche Staatsbürgerschaft.

Mein BAB Bescheid wurde abgelehnt aufgrund der Tatsache das meine Mutter zu viel verdient und mich daher unterstützen müsste. Das ist leider aber nur einen Sache die auf dem Papier besteht. Bekommen tu ich von ihr gerade so viel das ich über die runden komme und meine Wohnung zahlen kann.

Meine frage ist jetzt, ob ich verpflichtet bin GEZ zu zahlen. Immerhin ist mein Ausbildungsgehalt ja sogar unter dem Existenzminimum ist. Wenn ich BAB bekommen würde wäre ich ja befreit. Ich verstehe nicht warum ich Zahlen soll wenn ich kein BAB bekomme und mir damit ja weniger zum leben bleibt.

Wenn jemand Antwort kennt und dann auch Quellen nennt würde ich mich sehr freuen.

mfg Spoocy

Folgende Situation:
Ich befinde mich in der Ausbildung, bekomme 405€ brutto. Wohnealleine in einer 2 Zimmer Wohnung (Berlin). Mein Vater lebt
irgendwo in Mecklenburg Vorpommern und ist Hartz IV Empfänger.Meine Mutter Lebt in der Schweiz, hat aber noch die Deutsche Staatsbürgerschaft.
Mein BAB Bescheid wurde abgelehnt aufgrund der Tatsache das meine Mutter zu viel verdient und mich daher unterstützen müsste. Das ist leider aber nur einen Sache die auf dem Papier besteht. Bekommen tu ich von ihr gerade so viel das ich über die runden komme und meine Wohnung zahlen kann.
Meine frage ist jetzt, ob ich verpflichtet bin GEZ zu zahlen.Immerhin ist mein Ausbildungsgehalt ja sogar unter dem
Existenzminimum ist. Wenn ich BAB bekommen würde wäre ich ja befreit. Ich verstehe nicht warum ich Zahlen soll wenn ich kein BAB bekomme und mir damit ja weniger zum leben bleibt.
Wenn jemand Antwort kennt und dann auch Quellen nennt würde ich mich sehr freuen.
mfg Spoocy


Guten Morgen Spoocy,

eigentlich ist es ja so, dass du von der Rundfunkgebühr zu befreien wärest, wenn du mit deinem Einkommen auf dem Niveau der Grundsicherungsleistungen liegen würdest.

Darauf könnte man schliessen, wenn du nur ein Azubi-Eikommen von 405 Euro brutto hast, zumal du keine Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erhältst.
Natgürlich kommt es darauf an, wie viel deine im ausland lebende Mutter dir an finanzieller Unterstützung rübeer reicht. Deiner Darstellung nach dürfte das auch nicht das Gelbe vom Ei sein.
Natürlich ist es so, dass nach den bürgerlich-rechtlichen Normen auch deine Mutter verpflichtet wäre, dir mindestens den gesetzlichen Unterhalt zu zahlen - soweit sie dazu nach ihrem Einkommen in der Lage wäre. Dein Vater ist ja selbst H4 und lebt im Ossiland, so dass hier verständlicherweise keine Unterhaltsverpflichtungen zu erlangen sind.
Der derzeitige Satz für Grundsicherungsleistungen beträgt:
Regelsatz 359,–

  • Krankenverscicherungsbeiträge
    +Pflegeversicherungsbeiträge
    +Zusatzbeiträge für Krankenversicherung
  • angemessene Miete und Zusatzkosten
    so dass sich in etwa ein Gesamtbetrag von max.ca.675,00 Netto (ca.895 Brutto) ergeben würde.
    Innerhalb dieses Betragsvolumens müsste eine abGEZockt-Befreiung also gegeben sein.

Hast du denn ggf. schon einmal einen Antrag auf Befreiung an die ab GEZ ockt gestellt und dann, mit welchem Ergebnis?

[Nun ja, ich frage mich ohnehin, warum du dich bei der abGEZockt überhaupt angemeldet hast!](Falls nicht, ich würde jedenfalls dann auch keine „schlafenden Hunde“ wecken :smile:

Kriegst du oder hast du schon mal versucht, einen Wohngeldzuschuss zu kriegen? Das läge doch nahe bei deinem niedrigen Einkommen und müste bei einem evl. RF-Betgreiungsantrag auch berücksichtigt werden.

Referenzquellen kann ich dir leider zu diesen speziellen Punkten deiner Anfrage keine nennen.

Da die ab GEZ ockt nur nach ganz engen Voraussetzungen überhaupt befreit, müsstest du in deinem Falle davon ausgehen, dass die demnach eigentlich gebührenpflichtig wärest, also an die ab GEZ ockt Gebühren zahlen müsstest.
Denen ist egal, ob dein Einkommen zum Leben reicht oder nicht, da selbst die jenigen, die z.B. von der ARGE mit 100% Leistungssperre belegt werden - und damit Null Euro zum Leben haben - Gebühren zahlen müssen!

Zur Gebührenbefreiung aus GEZ-Sicht siehe hier: http://gez.de/gebuehren/gebuehrenbefreiung/
Alles was dort nicht als Befreiungsgrund genannt ist, soll nach dem Willen der ab GEZ ockt rücksichtslos zur Kasse gebeten werden.

Der ab GEZ ockt ist es sowas v on egal, ob und wie viel dir zu Leben bleibt, solange die dir die Rundfunkgebühren noch rausreissen können.

Die Entscheidung: anmelden oder doch lieber nicht, ist eine Entscheidung, die du selbst treffen musst.

Guckst du hier z.B.:
* http://randy-jonas.zoomshare.com/files/abGEZockt/GEZ…
* http://randy-jonas.zoomshare.com/files/abGEZockt/GEZ…

Überigens:
Hausverbot für “GEZ-Mitarbeiter” rechtens
Vor dem Amtsgericht Bremen-Blumenthal (42 C 43/10) wurde nun ausdrücklich festgestellt, was letztlich vorhersehbar war: Den Rundfunkgebührenbeauftragten (landläufig “GEZ-Mitarbeiter” genannt) darf ein Hausverbot auferlegt werden. Das Amtsgericht stellt dabei ausdrücklich fest, dass es weder zugeschriebene Zwangsrechte für solche Mitarbeiter gibt, noch ergibt sich eine Duldungspflicht aus Treuegesichtspunkten.

Weiteres hier: http://www.ferner-alsdorf.de/2010/10/hausverbot-fur-…

Ich hoffe, irgend wie helfen dir diese Infos doch bei Deiner Entscheidung.
Dir noch einen angenehmen Tag,
mit freundlichem Gruss
Pierre Mensah

Hi Spoocy,

rechtlich gesehen gibt es keine Chance auf Befreiung, da die gesetzlichen Befreiungsvoraussetzungen gemäß
§ 6 des Rundfunkgebührenstaatsvertrages, bei Dir definitiv nicht vorliegen.

Deine Fragestellung könnte also in eine andere Richtung gehen, nämlich was mußt Du aus welchen Gründen tatsächlich bei der GEZ anmelden. Da gibt es sicherlich Alternativen.

Beste Grüße

Lie to me

Hallo es tut mir ein bisschen weh, aber die Anwort die ich dir geben muss ist nicht schön.
Du solltest deine Mutter auf Unterhalt verklagen.
Sie ist verpflichtet dir ausreichend - dafür gibt es eine Tabelle - zu geben und nicht nach belieben. Genau nach dieser Tabelle wurde auch dein GEZ antrag abgelehnt.
Ich weiß es ist nicht schön, aber es ist ja auch nicht schön von deiner Mutter dir nur Almosen zum überleben zu geben. Du bist ihr Sohn und keine Spendenaktion.
Berate dich mit ihr und versuche die Sache im Gespräch zu klären, bzw. die Mehrkosten auf ihre Rechnungen zu machen so u. a. die GEZ. Gruss Barbara Natzschka
Ich habe selbst zwei Söhne die Studenten sind. Ich zahle an beide Unterhalt - gern - ich will ja das die Ausbildung schnell und gut läuft und nicht das alles durch endloses nerviges Joben ewig in die Länge gezogen wird und somit die Gefahr besteht - was oft der Fall ist - das die Ausbildung abgebrochen wird. Die Lebenslage wird das nicht einfacher. Also tritt deiner Mutter gehörig auf die Füße - sie soll ihren Pflichten als Mutter nachkommen! Und du - keine falsche Scham - wohnen allein reicht nicht - essen, kleiden, Bildung usw. ist auch zwingend. Wenn ich mir deine Situation so durch den Kopf gehen lasse, hast du bedeutet weniger als ein HartzIV Empfänger, der bekommt seine Wohnkosten gezahlt. du liegst mit deinem „Einkommen“ weit unter dem Sozialsatz. Mach das deiner Mutter klar.

geringfügige Einkommen reicht für eine befreiung. Befreiungsantrag im internet runterladen.

gruß, Sabine

Hallo MrSoocy !
Sorry für die verspätete Antwort, war auf Reisen und hatte vergessen „Urlaub“ einzustellen…
Leider kann ich Deine Frage nicht abschließend beantworten !
Ich würde an Deiner Stelle (du bist ja schon bei der GEZ gemeldet??) vorsorglich einen online-Antrag auf Befreiung stellen und Deine finanzielle Situation hinweisen, habe keinen Hinweis gefunden, der auf Dich passen würde… Also Antrag stellen…
Viel Erfolg !
biker-zwo