Folgende Situation:
Ich befinde mich in der Ausbildung, bekomme 405€ brutto. Wohnealleine in einer 2 Zimmer Wohnung (Berlin). Mein Vater lebt
irgendwo in Mecklenburg Vorpommern und ist Hartz IV Empfänger.Meine Mutter Lebt in der Schweiz, hat aber noch die Deutsche Staatsbürgerschaft.
Mein BAB Bescheid wurde abgelehnt aufgrund der Tatsache das meine Mutter zu viel verdient und mich daher unterstützen müsste. Das ist leider aber nur einen Sache die auf dem Papier besteht. Bekommen tu ich von ihr gerade so viel das ich über die runden komme und meine Wohnung zahlen kann.
Meine frage ist jetzt, ob ich verpflichtet bin GEZ zu zahlen.Immerhin ist mein Ausbildungsgehalt ja sogar unter dem
Existenzminimum ist. Wenn ich BAB bekommen würde wäre ich ja befreit. Ich verstehe nicht warum ich Zahlen soll wenn ich kein BAB bekomme und mir damit ja weniger zum leben bleibt.
Wenn jemand Antwort kennt und dann auch Quellen nennt würde ich mich sehr freuen.
mfg Spoocy
Guten Morgen Spoocy,
eigentlich ist es ja so, dass du von der Rundfunkgebühr zu befreien wärest, wenn du mit deinem Einkommen auf dem Niveau der Grundsicherungsleistungen liegen würdest.
Darauf könnte man schliessen, wenn du nur ein Azubi-Eikommen von 405 Euro brutto hast, zumal du keine Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erhältst.
Natgürlich kommt es darauf an, wie viel deine im ausland lebende Mutter dir an finanzieller Unterstützung rübeer reicht. Deiner Darstellung nach dürfte das auch nicht das Gelbe vom Ei sein.
Natürlich ist es so, dass nach den bürgerlich-rechtlichen Normen auch deine Mutter verpflichtet wäre, dir mindestens den gesetzlichen Unterhalt zu zahlen - soweit sie dazu nach ihrem Einkommen in der Lage wäre. Dein Vater ist ja selbst H4 und lebt im Ossiland, so dass hier verständlicherweise keine Unterhaltsverpflichtungen zu erlangen sind.
Der derzeitige Satz für Grundsicherungsleistungen beträgt:
Regelsatz 359,–
- Krankenverscicherungsbeiträge
+Pflegeversicherungsbeiträge
+Zusatzbeiträge für Krankenversicherung
- angemessene Miete und Zusatzkosten
so dass sich in etwa ein Gesamtbetrag von max.ca.675,00 Netto (ca.895 Brutto) ergeben würde.
Innerhalb dieses Betragsvolumens müsste eine abGEZockt-Befreiung also gegeben sein.
Hast du denn ggf. schon einmal einen Antrag auf Befreiung an die ab GEZ ockt gestellt und dann, mit welchem Ergebnis?
[Nun ja, ich frage mich ohnehin, warum du dich bei der abGEZockt überhaupt angemeldet hast!](Falls nicht, ich würde jedenfalls dann auch keine „schlafenden Hunde“ wecken
Kriegst du oder hast du schon mal versucht, einen Wohngeldzuschuss zu kriegen? Das läge doch nahe bei deinem niedrigen Einkommen und müste bei einem evl. RF-Betgreiungsantrag auch berücksichtigt werden.
Referenzquellen kann ich dir leider zu diesen speziellen Punkten deiner Anfrage keine nennen.
Da die ab GEZ ockt nur nach ganz engen Voraussetzungen überhaupt befreit, müsstest du in deinem Falle davon ausgehen, dass die demnach eigentlich gebührenpflichtig wärest, also an die ab GEZ ockt Gebühren zahlen müsstest.
Denen ist egal, ob dein Einkommen zum Leben reicht oder nicht, da selbst die jenigen, die z.B. von der ARGE mit 100% Leistungssperre belegt werden - und damit Null Euro zum Leben haben - Gebühren zahlen müssen!
Zur Gebührenbefreiung aus GEZ-Sicht siehe hier: http://gez.de/gebuehren/gebuehrenbefreiung/
Alles was dort nicht als Befreiungsgrund genannt ist, soll nach dem Willen der ab GEZ ockt rücksichtslos zur Kasse gebeten werden.
Der ab GEZ ockt ist es sowas v on egal, ob und wie viel dir zu Leben bleibt, solange die dir die Rundfunkgebühren noch rausreissen können.
Die Entscheidung: anmelden oder doch lieber nicht, ist eine Entscheidung, die du selbst treffen musst.
Guckst du hier z.B.:
* http://randy-jonas.zoomshare.com/files/abGEZockt/GEZ…
* http://randy-jonas.zoomshare.com/files/abGEZockt/GEZ…
Überigens:
Hausverbot für “GEZ-Mitarbeiter” rechtens
Vor dem Amtsgericht Bremen-Blumenthal (42 C 43/10) wurde nun ausdrücklich festgestellt, was letztlich vorhersehbar war: Den Rundfunkgebührenbeauftragten (landläufig “GEZ-Mitarbeiter” genannt) darf ein Hausverbot auferlegt werden. Das Amtsgericht stellt dabei ausdrücklich fest, dass es weder zugeschriebene Zwangsrechte für solche Mitarbeiter gibt, noch ergibt sich eine Duldungspflicht aus Treuegesichtspunkten.
Weiteres hier: http://www.ferner-alsdorf.de/2010/10/hausverbot-fur-…
Ich hoffe, irgend wie helfen dir diese Infos doch bei Deiner Entscheidung.
Dir noch einen angenehmen Tag,
mit freundlichem Gruss
Pierre Mensah