GEZ- Nachweispflicht zum Befreiungsantrag?

Hallo an alle,
folgende Situation:

Ein Student, der von der GEZ zu befreien ist ( ja alle dafür notwendigen Formalitäten lagen vor) hat zwei Wohnsitze (einen Haupt,- und einen Nebenwohnsitz). Die Befreiung von den GEZ-Gebühren beantragt er auf den Nebenwohnsitz, welcher auch bewilligt wird. Im darauf folgenden Studienjahr zieht der Student mit seinem Nebenwohnsitz um ( die Hauptmeldeadresse die der GEZ bekannt ist, bleibt weiterhin bestehen). Ordnungsgemäß versendet der neu zu befreiende Student alle entsprechenden Unterlagen an die GEZ und gibt dort auch die neue Adresse bekannt.
Nach über einem Jahr meldet sich jetzt die GEZ bei der neuen Nebenwohnsitz und verlangt die Gebühren von über einem Jahr. Grund: Man habe den Studenten nicht unter dem alten Nebenwohnsitz erreichen können.
Der Student ist natürlich bisher davon ausgegangen das alle Daten entsprechend angekommen sind und hat den Versandbestätigung der Post bereits entsorgt. Auf entsprechende nachfragen weshalb die GEZ bei Nichterreichen nicht einfach eine Nachricht an die Hauptmeldeadresse gesandt hat, gibt die GEZ keine Antwort und verweist stets nur darauf, dass eine rückwirkende Befreiung nicht möglich sei.

Muss der GEZ-Empfänger den Versand des Befreiungsantrages nachweisen? Wenn ja, mit welchen Mitteln ist das möglich? Muss der Student nun, auch wenn der entsprechende Brief auf dem Postweg verloren gegangen sein mag (oder de GEZ behauptet einfach mal so das sie ihn nicht bekommen hat - man hört ja so einiges) die Gebühr bezahlen?

Für entsprechende Antworten wäre ich sehr dankbar.

Mit den besten Grüßen,

Wolfpack

Hi,

die GEZ verfährt nicht nach Adressen sondern nach Teilnehmernummern. Wenn also der Wohnsitz umgemeldet wird bleibt die Teilnehmernummer also erhalten.
Auf diese Teilnehmernummer wurde nun ein Befreiungsantrag gestellt. Wenn die Daten vollständig waren sollte dieser auch gewährt worden sein und eine schriftliche Bestätigung sollte zurück gekommen sein. Diese Bestätigung(mit gut lesbarer Teilnehmernummer) kopieren und denen zuschicken mit dem freundlichen Hinweis, dass man für den betreffenden Zeitraum befreit war, die sollen bitte prüfen ob hier doppelt abgerechnet wurde(1x 0€ + 1x xxx€).

MFG

Den Bewilligungsbescheid hat es nicht gegeben. Das Problem ist vielmehr, dass ein Antrag ausgefüllt wurde, dort die neue Adresse des Zweitwohnsitzes bekannt gegeben wurde. Dieses Schreiben will die GEZ angeblich nicht erhalten haben. Das es abgesandt wurde soll nun, nach einem Jahr, vom GEZ Teilnehmer belegt werden (die Versandbestätigung per Post wurde jedoch entsorgt).
Die GEZ behauptet man hätte den Brief nicht erhalten und daher jede Mahnung und Zahlungsaufforderungen an die alte Zweitwohnsitzadresse gesandt. Diese Briefe hat natürlich der Student nie erhalten. Und auch an den, der GEZ bekannten, Hauptwohnsitz hat sich die GEZ nicht gewandt.

Bleiben also die Fragen weiterhin bestehen:

Wer ist in der Belegpflicht?
Der Student wäre ja Befreiungspflichtig gewesen - kann die GEZ dennoch die Gebühr erheben?
Muss der Student nun dennoch zahlen?

Mfg,

Wolfpack

Bleiben also die Fragen weiterhin bestehen:

Der Student soll genauso blind und taub wie die GEZ bleiben und es auf eine Klage ankommen lassen.

Aber dazu ist die GEZ in der Regel nicht bereit. Also weiter alles ignorieren, denn man fühlt sich zumindest im Recht. Im übrigen hat sich das Theater GEZ-Kontrolleuer nächstes Jahr von allein erledigt.