Hallo an alle,
folgende Situation:
Ein Student, der von der GEZ zu befreien ist ( ja alle dafür notwendigen Formalitäten lagen vor) hat zwei Wohnsitze (einen Haupt,- und einen Nebenwohnsitz). Die Befreiung von den GEZ-Gebühren beantragt er auf den Nebenwohnsitz, welcher auch bewilligt wird. Im darauf folgenden Studienjahr zieht der Student mit seinem Nebenwohnsitz um ( die Hauptmeldeadresse die der GEZ bekannt ist, bleibt weiterhin bestehen). Ordnungsgemäß versendet der neu zu befreiende Student alle entsprechenden Unterlagen an die GEZ und gibt dort auch die neue Adresse bekannt.
Nach über einem Jahr meldet sich jetzt die GEZ bei der neuen Nebenwohnsitz und verlangt die Gebühren von über einem Jahr. Grund: Man habe den Studenten nicht unter dem alten Nebenwohnsitz erreichen können.
Der Student ist natürlich bisher davon ausgegangen das alle Daten entsprechend angekommen sind und hat den Versandbestätigung der Post bereits entsorgt. Auf entsprechende nachfragen weshalb die GEZ bei Nichterreichen nicht einfach eine Nachricht an die Hauptmeldeadresse gesandt hat, gibt die GEZ keine Antwort und verweist stets nur darauf, dass eine rückwirkende Befreiung nicht möglich sei.
Muss der GEZ-Empfänger den Versand des Befreiungsantrages nachweisen? Wenn ja, mit welchen Mitteln ist das möglich? Muss der Student nun, auch wenn der entsprechende Brief auf dem Postweg verloren gegangen sein mag (oder de GEZ behauptet einfach mal so das sie ihn nicht bekommen hat - man hört ja so einiges) die Gebühr bezahlen?
Für entsprechende Antworten wäre ich sehr dankbar.
Mit den besten Grüßen,
Wolfpack