Gibts es eine Betreuungspflicht von Kindergärten?

Hallo,

ich und meine Frau haben ein Problem. Beide müssen wir in der Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr arbeiten.
In dieser Zeit schließt aber auch der Kindergarten unseres 4 jährigen Sohnes.
Meine Frau fragte in der KITA nach, und man sagte ihr, es gäbe die Möglichkeit auf eine Ersatzbetreuung. Wir haben also einen formlosen Antrag, zusammen mit den Bescheinigungen der Arbeitgeber in unserer KITA abgegeben.
Danach hieß es nur ganz knapp: „Das ist ihr Problem wie sie den kleinen unterbringen, wir machen zu, und wir haben keinen Ersatzkindergarten, fragen sie ihre Familie“.
Zudem sei gesagt, wir wohnen in Berlin, die Omas und Opas sind aber in Baden-Württemberg, und gehen alle selber noch arbeiten.

Uns wurde von den Arbeitgebern gesagt, das die KITA eine Betreuungspflicht hat, zumindest einen Ersatzkindergarten besorgen muss.
Ist das richtig? Hat jemand Erfahrung mit diesem Problem?

Viele Grüße

Hallo,

Ihr habt doch einen bestimmten Betreuungsbedarf für Euer Kind genehmigt bekommen oder? Dann frag doch bei der Stelle nach, die das genehmigt hat.

Außerdem gibt es von der Senatsjugendverwaltung eine Info-Broschüre zum Kindergartenbesuch. Da müßtest Du weiterführende Infos finden. Die ist sogar im Netz unter:
„Bildung, Erziehung und Betreuung in Kindertageseinrichtungen Berlins“:
http://www.kitagutschein-berlin.de/images/stories/Do…

Viele Grüße

Iris

Guten Morgen,

ich kann nur aus der Erfahrung an der Schule schreiben.
Wir haben zwischen den Feiertagen auch zu, aber im Stadtbezirk gibt es eine Schule die auf hat.
So zu sagen als Notbetreuungschule für den Bezirk.
Jedes Jahr ist eine andere Schule dran.

Wenn Eltern also Betreuungsbedarf anmelden, gibt unsere Hortleiterin die Daten der anderen Schule weiter und die Eltern können sich dort melden.

Im Bezirksamt existiert auch ne Liste, wo man sich erkundigen kann.

Ich denke für Kitas gibt es sowas auch.
Lasst euch nicht abwimmeln, ihr habt doch einen Vertag mit dem Bezirk und nicht mit der Kita!!!

Vielleicht ftragz ihr mal im Jugendamt nach, oder dort wo euer Vertragspartner ist.

LG Manuela

Guten Morgen

Lasst euch nicht abwimmeln, ihr habt doch einen Vertag mit dem
Bezirk und nicht mit der Kita!!!

Das ist Quatsch!!! Der Vertrag ist mit dem Träger der Einrichtung. Und genau in diesem Vertrag solltet ihr mal schauen. Schließzeiten und Notbetreuung sind bestimmt vertraglich geregelt.
Ich kenne sehr viele Träger, die Notbetreuung anbieten, allerdings kenne ich auch viele (insbesondere Elterninitiativen und sehr kleine Einrichtungen), die das eben nicht machen.

Also meine Strategie: zunächst in den Vertrag schauen - sollte darin nichts zu Notbetreuung stehen würde ich beim JA nachfragen, wie eine Notbetreuung organisiert werden könnte. Es ist ja so, dass gewiss genügend Einrichtungen geöffnet haben, nur gibts ja da immer Huddeleien mit den Zuständigkeiten.

Nicolle

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Guten Morgen,

Guten Morgen

Lasst euch nicht abwimmeln, ihr habt doch einen Vertag mit dem
Bezirk und nicht mit der Kita!!!

Das ist Quatsch!!! Der Vertrag ist mit dem Träger der
Einrichtung. Und genau in diesem Vertrag solltet ihr mal
schauen. Schließzeiten und Notbetreuung sind bestimmt
vertraglich geregelt.

Sorry, aber ich schrieb ja ganz oben, dass ich nur von Schulen berichten kann.
Es gibt aber auch Kitas, die in öffentlicher Hand sind und für die gilt eben:
Vertarg mit dem Bezirk und nicht mit der Kita.
Sicherlich lohnt der Blick in den Vertrag.

Nicolle

LG Manuela

Meine Tochter ist in einer städtischen Kita. Vertragspartner ist nicht das Bezirksamt sondern der Träger: *Eigenbetrieb*

Ich habe letztens gelesen, dass nicht mal ein Drittel der berliner Kindereinrichtungen von städtischen Trägern verwaltet werden. Somit kann man nicht mehr sagen: *städtische Kitabetreuung ist die Regel*

Nicolle

Hallo,

also generell ist sowas Ländersache. (Denke ich) Daher ist es wohl in jedem Bundesland anders geregelt.
Hier bei uns in Baden Württemberg ist es so, wenn die Kita zu hat, hast du Pech.
Es gibt keine Ersatzbetreuung! Zumindest nicht bei uns hier.

Ich würde einfach mal direkt die Kitaleiterin anrufen. Allerdings habt ihr ja auch im Betreuungsvertrag unterschrieben, dass ihr die Schließtage der Kita akzeptiert.

Vielleicht haben mehrer Eltern in der Kita das Problem und ihr könnte die Kinder gegenseitig betreuen?

Gruß Jenny

Hallo,

Allerdings habt ihr ja auch im Betreuungsvertrag
unterschrieben, dass ihr die Schließtage der Kita akzeptiert.

Jetzt, wo Du Deine Kristallkugel rausgeholt hast und du siehst, dass im Betreuungsvertrag die Schließtage geregelt sind, kannst Du gleich mal schauen, ob eine Notbetreuung seitens des Trägers eingeräumt wird?

Ich habe mal Spaßeshalber in meinen Vertrag geschaut:

  • bis zu 25 Tage im Jahr kann die Kita schließen
  • wenn Betreuung durch die Familie nicht gewährleistet ist, kann der Träger Bemühungen anstellen, um eine Notbetreuung zu finden
    ABER:
  • einen Anspruch auf Betreuung besteht nicht!!!

Ich empfehle noch einmal die Lektüre des Vertrages - am sinnvollsten ohne Kristallkugel :wink:

Nicolle

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Hallo,

Uns wurde von den Arbeitgebern gesagt, das die KITA eine Betreuungspflicht hat, zumindest einen Ersatzkindergarten besorgen muss. Ist das richtig?

Nein. Kindergärten sind keine Schulen. Ihr Besuch ist nicht - wie bei der Schule - zwingend vorgeschrieben. Aus der fehlenden Pflicht zum Besuch ergibt sich auch die fehlende Verpflichtung, Ausfälle der Betreuungszeiten zu vermeiden.

Im Betreuungsvertrag sollten die Schließzeiten der Einrichtung geregelt sein, oft werden sie auch auf der Homepage kommuniziert. Nur das, was mit der Einrichtung schriftlich vereinbart wurde, ist bindend.

Schöne Grüße,
Jule

Hallo, und danke für die vielen Antworten.
Wir haben den nächstliegendsten Tip genutzt, und erstmal den Vertrag durchgesehen.
Warum wir selber nicht drauf gekommen sind weiß ich jetzt leider auch nicht…

Es ist also so, unsere Kita kann 25 Tage im Jahr schließen ohne für eine Notbetreuung sorgen zu müssen.

Das ist uns bisher gar nicht aufgefallen, denn letztes Jahr hatten wir Urlaub in der Weihnachtszeit.

Danke nochmal für Eure vielen Antworten, und Hilfestellungen.

LG, Mike

Hallo,
was steht denn im Vertrag?

Viele Grüße

Hallo,
was steht denn im Vertrag?

Viele Grüße

Guten Morgen,

unter Punkt 4.1 steht wörtlich:

Die Kindertagesstätte kann an bis zu 25 Arbeitstagen im Jahr geschlossen werden. Die Schließtage/Schließzeiten werden zum Jahresende für das Folgejahr nach Beratung mit den Elternvertretern durch Aushang mitgeteilt. An vorab bekannt gegebenen Schließtagen und in Schließzeiten besteht kein Anspruch auf Betreuung des Kindes.

Hierzu muss ich aber noch sagen, das 1. die Aushänge oftmals sehr kurz, oder teilweise nicht ein Jahr vorher sondern eher 1 - 2 Wochen vorher aushängen.
Desweiteren ist es in unserer Kita so, das wir sehr viele Hartz IV Empfänger haben. Das an sich ist ja nicht das Problem. Aber die Elternabende werden nicht abends gehalten sondern immer um 14:30 Uhr, und werden ca. 7 Tage vorher bekannt gegeben. Für uns bestehen daher schlechte Chancen frei zu bekommen, und daran teilzunehmen. Die Elternvertreter z.B. bestehen zu 100% aus Hartz IV Empfängern, und es ist nicht nur bei den Elternabenden sehr auffällig das die Zeiten zu ungünstigen Zeiten für Termine (zumindest für arbeitende) angesetzt sind. Zeiten in denen Programme oder Bastelgruppen stattfinden sind auch meistens schon morgens oder am sehr frühen Nachmittag. Ebenso besteht ein Elternrat, der sich regelmäßig trifft. Allerdings in der Zeit von 14 - 15 Uhr. Wir schaffen das einfach nicht mit unseren Arbeitszeiten.
Es ist einfach nicht schön wenn der kleine uns fragt warum wir immer arbeiten gehen wenn die anderen Kinder mit Mama und Papa basteln. Die frage stellte er uns erst letzte Woche. Da bricht einem das Herz…
Als wir unseren kleinen zu beginn in die Kita brachten wurde das alles anders dargestellt, und es gab auch keinen Hinweis auf diese Problematik.

Ich und meine Frau hatten gestern noch ein langes Gespräch, und haben uns entschieden eine neue Kita zu suchen. Wir denken das ist das beste.

Ich hoffe es versteht nun niemand falsch, denn wir haben nichts dagegen wenn jemand zu Recht Hartz IV bezieht. Wir haben Freunde die bekommen Hartz IV und auch wir waren schon in der schlechten Lage Arbeitslosengeld zu bekommen. Aber ich denke es ist nicht richtig wenn man in einer Kita benachteiligt ist, weil man arbeiten geht. Man muss in einer solchen Einrichtung nach allen Richtungen schauen, und darf niemand benachteiligen.
Unsere große ist jetzt 7 Jahre, und sie war damals in einer anderen Kita. Dort fanden die Elternabende immer um 19 Uhr oder 19:30 Uhr statt. Auch die Programme wurden so gelegt das man z.B. gegen 18 Uhr eine Bastelrunde mit Eltern und Kindern machte. Wir wissen also das es gehen kann, darum verstehen wir nicht das es in dieser Kita nicht gehen soll.

LG, Mike

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