Gleicher Lohn für gleiche Arbeit !?

Angenommen es gibt folgende Konstellation:

Eine Arbeitnehmerin (AN) wird in Anlehnung an BAT bezahlt.
Diese AN bekommt eine junge Kollegin, diese erhält einen auf 2 Jahre befristeten Arbeitsvertrag mit 1/2 Jahr Probezeit.

Nach der (erfolgreichen) Probezeit erfährt die neue AN, daß die ältere Kollegin deutlich mehr bezahlt bekommt.

  • a) eine höhere Eingruppierung (nicht „Alter“!)
  • b) eine rein umsatzorientierte „Leistungszulage“.

Die neu hinzugekommene Kollegin bekommt gar keine Zulage und eine deutliche niedrigere eingruppierung und fühlt sich massiv unterbezahlt, denn

    1. die formelle Qualifikation (Dipl.-Abschluß Univ.) ist gleich.
    1. die inhaltliche Arbeit ist gleich (Kundenaufträge werden willkürlich aufgeteilt).
    1. der Umsatz ist genau meßbar („fakturierte Rechnungen“) und gleich.

Der „Freundinnen-Stammtisch“ der jungen Frau meint nun (ohne arbeitsrechtl. Detailwissen):
Den Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ gibt es NICHT, aber wohl einen Grundsatz der Gleichbehandlung !!

Wie kann und wie soll die junge Frau gegenüber Ihrem Chef argumentieren und wie nicht. Und auf welche §§, Rechtsprechung oder Kommentierung kann Sie sich stützen.

In einem ersten Gespräch, hat der Chef gesagt er will erst mit Ablauf des befristeten Arbeitsvertrags über a-l-l-e finanziellen Verbesserungen sprechen.

Besten Dank für jeden fachkundigen Kommentar
und ein schönes Wochenende sowie viel Spaß beim TdF anschauen.

Gruß
Steffi

Gesetzlich eher nein
Hi Steffi!

Die neu hinzugekommene Kollegin bekommt gar keine Zulage und
eine deutliche niedrigere eingruppierung und fühlt sich massiv
unterbezahlt, denn

Warum hat sie denn dann einen Arbeitsvertrag mit der entsprechenden Vergütung unterschrieben?

Wie kann und wie soll die junge Frau gegenüber Ihrem Chef
argumentieren und wie nicht. Und auf welche §§, Rechtsprechung
oder Kommentierung kann Sie sich stützen.

Der gesetzliche Anspruch existiert in der Regel nicht! Es kann natürlich sein, dass es zu erheblichen Diskrepanzen kommt, davon ist hier aber garantiert nicht die Rede!
Schau Dir mal die Entlohnung der großen Industrie an! Da gibt es bspw. Elektriker, die zum Teil das Doppelte verdienen, wie ihre jüngeren Kollegen, obwohl die Arbeit gleich ist!

Was mich allerdings jetzt stutzig macht: Im BAT gibt es meines Wissens eine sehr sehr exakte Beschreibung, welche Arbeiten in welcher Form vergütet werden müssen. Da der genannte Tarif nur angelehnt ist, solte sich die betroffene Person mal in diese Richtung orientieren. Sollte ihre Kollegin dann zu hoch bezahlt sein, kann sie zwar nichts ändern, wenn ihre Arbeit aber zu niedrig bezahlt ist, dann sollte sie das Gespräch mit dem Vorgesetzten suchen!

Kurze Anmerkung: Die Bekanntgabe des eigenen Gehalts gegenüber Kollegen kann ein Vertrauensverstoß sein

In einem ersten Gespräch, hat der Chef gesagt er will erst mit
Ablauf des befristeten Arbeitsvertrags über a-l-l-e
finanziellen Verbesserungen sprechen.

Das ist doch mal ein Ansatz! Ich halte es für unglücklich, vorher drauf zu pochen, da der Arbeitgeber nicht verpflichtet ist, einen unbefristeten Vertrag anzuschließen!

Besten Dank für jeden fachkundigen Kommentar
und ein schönes Wochenende sowie viel Spaß beim TdF anschauen.

Ich schau mir lieber Formel 1 an…

LG
Guido

Hallo Guido,

Danke für Deine Antwort.

Sie kannte das Gehaltsniveau damals bei der Einstellung natürlich nicht.

  • Dein Hinweis mit den Eingruppierungsrichtlinien (in Anlehnung an BAT) klingt interessant. Mal sehen ob frau hier was gutes ergooglen kann.

  • Eine 100% objektivierte Leistungszulage („fakturierter Umsatz“) kann also subjektiv und willkürlich gewährt werden ??

Ich schau lieber TdF als F1, wenn auch Schumi und Amstrong jeweils klar dominieren.

Gruß
Steffi
___________________________________________________________

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Hi Steffi!

Danke für Deine Antwort.

Da nich’ für

Sie kannte das Gehaltsniveau damals bei der Einstellung
natürlich nicht.

Aber sie kannte doch ihren Wert, oder etwa nicht?
Ich provoziere hier ja absichtlich etwas! Ein Vertrag, den ich unterschreibe, unterschreibe ich doch nur, wenn ich mit der Bezahlung einverstanden bin!

  • Dein Hinweis mit den Eingruppierungsrichtlinien (in
    Anlehnung an BAT) klingt interessant. Mal sehen ob frau hier
    was gutes ergooglen kann.

Vorsicht! Angelehnt an BAT heißt nicht, dass er zu 100 % mit dem BAT übereinstimmt!
Ich bin auch schon ein paar Jahre raus aus dem BAT (zum Glück!), weshalb ich da nicht ganz sicher bin! Aber googeln ist schon eine gute Idee :wink:

  • Eine 100% objektivierte Leistungszulage („fakturierter
    Umsatz“) kann also subjektiv und willkürlich gewährt werden ??

Es kommt darauf an, wer die Zulage zu bewerten hat! Ist sie tariflich oder außertariflich/übertariflich?
Da müsste ganau bekannt sein, ob - und, wenn ja: Wie - eine solche Zulage zu Stande kommt!

Ich schau lieber TdF als F1, wenn auch Schumi und Amstrong
jeweils klar dominieren.

In der F1 wird wenigstens nicht gedopt (zumindest die Fahrer nicht) - und es ist nach 1,5 Std. vorbei, so dass ich mich noch um meinen Sohn kümmern kann!

LG
Guido

Hallo

Eine Arbeitnehmerin (AN) wird in Anlehnung an BAT bezahlt.
Diese AN bekommt eine junge Kollegin, diese erhält einen auf 2
Jahre befristeten Arbeitsvertrag mit 1/2 Jahr Probezeit.

Bei der jungen Kollegin lese ich aber nichts von „in Anlehnung an den BAT“. Besteht denn Tarifbindung?

Nach der (erfolgreichen) Probezeit erfährt die neue AN, daß
die ältere Kollegin deutlich mehr bezahlt bekommt.

Nicht ungewöhnlich. Kann auch eine Mischung aus „schlecht verhandelt“ und „so ist das eben“ sein.

aber wohl einen Grundsatz der Gleichbehandlung !!

Naja, ob es den so gibt, lasse ich mal im Raum stehen. Aber selbst, wenn, dürfte er hier wohl nichts mit zu tun haben.

Wie kann und wie soll die junge Frau gegenüber Ihrem Chef
argumentieren und wie nicht. Und auf welche §§, Rechtsprechung
oder Kommentierung kann Sie sich stützen.

Erst mal auf keine.

In einem ersten Gespräch, hat der Chef gesagt er will erst mit
Ablauf des befristeten Arbeitsvertrags über a-l-l-e
finanziellen Verbesserungen sprechen.

Ich spreche auch öfter darüber, was ich mit einem Lottogewinn von 1 Mio € mache… Soll heißen: eine rechtliche Relevanz oder gar eine Verpflichtung zur Lohnerhöhung sehe ich deswegen noch lange nicht.

Was sagt denn eigentich der BR oder PR oder die Gewerkschaft zu alledem?

Gruß,
LeoLo

ot: F1 & Doping
Hallo,

In der F1 wird wenigstens nicht gedopt (zumindest die Fahrer nicht)

sicher :wink: ?

Gruss
Enno

PS: Gibt es eigentlich Kontrollen ?

Hi!

sicher :wink: ?

Naja - wenigstens ein Fall in den ganzen Jahren wäre doch wohl dann aufgefallen, oder?

PS: Gibt es eigentlich Kontrollen ?

Das ist allerdings eine gute Frage! Wenn ich daran denke, dass Irvine recht regelmäßig gesoffen hat, habe ich aber dann doch meine Bedenken!

Grüße
Guido

Merkwürdig, was aus ner arbeitsrechtlichen Frage werden kann…

Hi
da gibts mehrere Möglichkeiten:

  1. Das Gehalt steigt im öD auch bei Angestellten mit dem (Dienst-)alter, da hat die ältere natürlich einen Vorsprung
  2. Die Einstellung erfolgt zu einer niedrigeren Vergütungsgruppe - das wird später im Rahmen des „Bewährungsaufstiegs“ sich ändern
  3. die Zulage ist abgeschafft worden und die ältere MA erhält sie nur noch wg. „Besitzstandswahrung“.

Gruß
HaWeThie

Hallo,

  • a) eine höhere Eingruppierung (nicht „Alter“!)

Das kann völlig normal sein. Stichwort: Bewährungsaufstieg

Bzw. niedrigere Einstufung von Berufsanfängern. Mit FH-Diplom (und entsprechender Stellenbeschreibung) wird zuächst in BAT V eingruppiert, bevor ein Aufstieg in BAT IVb erfolgt.

  • b) eine rein umsatzorientierte „Leistungszulage“.
    Die neu hinzugekommene Kollegin bekommt gar keine Zulage und

Eine Leistungszulage will erst einmal erarbeitet sein und ist kein Automatismus.

Den Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ gibt es
NICHT, aber wohl einen Grundsatz der Gleichbehandlung !!

äh jein. Enstscheidend sind zunächst die Tätigkeitsmerkmale. Erst wenn ihr die gleiche Arbeit bei unterschiedlicher Tätigkeitsbeschreibung macht, kann es ein Problem geben. Sobald (auch scheinbar kleine) Unterschiede da sind, kann das Auswirkung auf die Eingruppierung haben.

Wie kann und wie soll die junge Frau gegenüber Ihrem Chef
argumentieren und wie nicht. Und auf welche §§, Rechtsprechung
oder Kommentierung kann Sie sich stützen.

Drei Dinge sind wichtig: Leistung, Leistung, Leistung - nachhaltig. Leistungszulagen werden nur einem kleinen Teil der Mitarbeiter gewährt - und nur auf ein Jahr. Deshalb: Meinst Du wirklich eine Leistungszulage i.S.d. BAT? Wenn ja: Das wäre für eine Einsteigerin utopisch.

Ausserdem möchte ich Dich auf § 22 BAT / BAT-O aufmerksam machen:
„(1) Die Eingruppierung der Angestellten richtet sich nach den Tätigkeitsmerkmalen der Vergütungsordnung (Anlage 1a und Anlage 1b). Der Angestellte erhält Vergütung nach der Vergütungsgruppe, in der er eingruppiert ist.“
Die Eingruppierung richtet sich also nicht nach Deinem Abschluss (Diplom).

Da ihr aber in Anlehnung an den BAT bezahlt werdet, sollte Dir hier der Personalrat (oder wie immer das bei Euch heisst) weiterhelfen können.

Ciao R.

Alles sehr demotivierend :frowning:
Danke für die Antworten, auch wenn der Grundtenor doch sehr demotivierend klingt.

Die ältere Kollegin macht die gleiche Arbeit (z.T. sogar mit mehr Fehlern), die Junge ist zusätzlich am PC meilenweit voraus - aber die Ältere bekommt eine höhere Eingruppierung und eine Leistungszulage - und die jüngere schaut in die Röhre :frowning:( Total Unfair !

Da geht die junge AN doch wieder in die „böse, freie Wirtschaft“ zurück. Da wird Sie zumindest (teilweise) nach Leistung bezahlt. Und der BAT-nahe Chef wird sich umschauen, so eine gute AN bekommt er so schnell oder gar nicht mehr.

Für weiter motivierendere Aspekte zum Gleichbehandlungsgrundsatz oder ä. bin ich weiter aufgeschlossen.

Gruß
Steffi

Hallo Steffi,

Für weiter motivierendere Aspekte zum
Gleichbehandlungsgrundsatz oder ä. bin ich weiter
aufgeschlossen.

mit motivieren wird’s nichts. Aber in der ‚freien Wirtschaft‘ ist es nicht anders. Da ersetzt ein AN zwei andere, die aus Altersgründen ausscheiden. Der neue Job ist ja weder der eine Alte, noch der andere. Also wird neu bewertet, es kommen vier Gehaltsstufen weniger heraus als bei jedem der Vorgänger. Start natürlich noch zwei Stufen weiter unten.
Ein AT-Angestellter geht in Rente und wird durch eine neu eingestellte Kollegin ersetzt. Der Job bekommt einen neuen Namen und wird mit dem niedrigsten Tarifgehalt bezahlt. …
In dem Moment lassen sich am leichtesten Lohnkosten senken.

Gruß, Rainer

Hallo Rainer,

gut, aber dann kann die Frau mehrere Angebote abchecken und das beste Paket für sich heraussuchen. Das konnte sie bei der aktuellen Position nicht.

Aber nochmal anders gedacht:

Warum kommt Ihr der Chef nicht entgegen???
Er hat eine junge, engagierte AN mit guten relevanten IT-Kenntnissen, guten Mgmt-fähigkeiten, alles läuft rund sowohl mit Kunden als auch mit Kollegen …

allein eine Neubesetzung kostet doch sehr viel Geld und die Qualifikation (incl. Chemie) sollte doch auch Geld wert sein, oder ???

Grüsse
Steffi

Hallo Steffi,

Warum kommt Ihr der Chef nicht entgegen???

Warum will sich die AN nicht erst beweisen?

Er hat eine junge, engagierte AN mit guten relevanten
IT-Kenntnissen, guten Mgmt-fähigkeiten, alles läuft rund
sowohl mit Kunden als auch mit Kollegen …

Dann dürfte einer Höhergruppierung nach 2 Jahren ja nichts im Wege stehen.

allein eine Neubesetzung kostet doch sehr viel Geld und die
Qualifikation (incl. Chemie) sollte doch auch Geld wert sein,
oder ???

Wenn ein AN bereits kurz nach Ablauf der Probezeit kommt, mehr Kohle will und mit Paragraphen winkt, dann stimmt die Chemie nicht.
Im öffentlichen Dienst steigt man nicht innerhalb weniger Monate auf. Üblicherweise macht man längere Zeit (1-2 Jahre) eine höherwertige Arbeit, bevor man (ausser der Reihe) höhergruppiert bzw. weiterempfohlen wird. Warum ist das so? Im öD ist „Abservieren“ bzw. „Feuern“ nicht möglich, wenn sich der MA in der neuen Position nicht bewährt. Deshalb wartet man ab, bis sich der MA faktisch im neuen Aufgabenbereich bewährt hat. Danach wird der entsprechende Antrag an die Personalabteilung weitergeleitet. Noch ein Tipp: Wer schnell aufsteigen will, wechselt alle paar Jahre die Dienststelle. Im Haus steigt man nur sehr langsam auf (und wundert sich, wenn man neue Vorgesetzte vor die Nase gesetzt bekommt, obwohl man die Stelle selbst gerne gehabt hätte).

Ciao R.

Danke für die Antwort.

Meine Gedanken dazu:

Sich beweisen?! Ok, die probezeit, aber 2 Jahre ?? Dafür ist der Unterschied zur Kollegin zu groß. Die Leistung der Jüngeren ist jetzt schon - durch externe Dritte (indirekt) beurteilt - besser („sehr sehr vorsichtig ausgedrückt“) minddesstteeennnsss genauso gut.

2 Jahre unterbezahlt „versauern“ ?? um dann 300 € dankbar anzunehmen :frowning: klingt a b s o l u t demotivierend.

Nochmal: Es gibt externe Kunden und fakturierte Rechnungen, also objktivierbare Meßgrößen. Es erscheint vom Chef so „engstirning und kurzsichtig“, ja unfair. Bei der älternen Kollegin „verdient“ er deutlich weniger pro Tag, als bei der jüngeren, die nach außen mit dem gleichen Preis fakturiert wird, aber deutlich weniger Entlohnung bekommt!!! Ist das nicht „unfair“ !!! Warum sieht das keine S… ???

Sie will ja nicht 100% das gleiche Geld wie die Ältere, aber ein deutliches Zeichen in Richtung Angleichung.

Steffi
die Edel & Stark anguckt

Steffi
die down ist

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Neid ist ein schlechter Karriereberater
Hallo Steffi,

Sich beweisen?! Ok, die probezeit, aber 2 Jahre ??

Logisch. Zunächst bist Du zwei Jahre Einsteigerin. Dann steigt man so etwa alle 5 Jahre auf (sofern man das Pauschalisieren kann).
Also: 2 Jahre Einstiegsposition, dann 5 Jahre qualifizierter Sachbearbeiter, Teamleiter, mit 35 Gruppenleiter, mit 40 dann Abteilungsleiter. Dazwischen möglichst keine belasteten „Kurz-arbeitsverhältnisse“

Dafür ist

der Unterschied zur Kollegin zu groß.

Was Deine Kollegin verdient kann Dir schnurps egal sein. Du solltest lediglich überprüfen, ob Deine Tätigkeitsbeschreibung und damit Deine Eingruppierung korrekt ist. Ob Deine Kollegin überbezahlt ist oder nicht, spielt zunächst keine Rolle.

Die Leistung der
Jüngeren ist jetzt schon - durch externe Dritte (indirekt)
beurteilt - besser („sehr sehr vorsichtig ausgedrückt“)
minddesstteeennnsss genauso gut.

Naja, Hand auf`s Herz: Ist das schon ein Grund für eine Super-Turbo-Blitzkarriere?
Ausserdem: Als Angestellte solltest Du eines nicht vergessen: Du arbeitest für Deinen Chef. Der muss mit Dir zufrieden sein. Wenn es Dritte auch sind, ist es schön, aber nicht entscheidend.

2 Jahre unterbezahlt „versauern“ ??

Lehrjahre sind keine Herrenjahre. Einsteigerjahre ebenfalls nicht.

um dann 300 € dankbar
anzunehmen :frowning: klingt a b s o l u t demotivierend.

wieso demotivierend? Wieviele % der Mitarbeiter im öD sind mit ihrer Entlohnung nicht zufrieden? Sind es 100 %? Du bist jedenfalls keine Ausnahme.
Wenn Dir der Laden nicht taugt, musst Du gegen Ende des Vertrags absprungbereit sein. Wenn Du (in 1,5 Jahren!) gehst, muss Dir Dein Chef eine Träne nachweinen und ein hervorragendes Zeugnis ausstellen. Wenn Du jetzt den Krempel hinschmeisst (oder innerlich kündigst) haust Du Dir eine irreparable Macke in den Lebenslauf. „Die ist nach der Uni direkt in den öD (oder in so einen BAT-Laden) und ist mit den Schlafmützen nicht zurecht gekommen“ Krach im ersten Berufsjahr würde deshalb Deinen zukünftigen Marktwert ziemlich beschädigen (egal ob Du gehst, oder ob Du nur ein mittelmässiges Zeugnis bekommst). Deine Verhandlungsposition ist also viel schlechter, als Du glaubst.

Nochmal: Es gibt externe Kunden und fakturierte Rechnungen,
also objktivierbare Meßgrößen.

Du arbeitest nicht am Fließband, ausserdem arbeitest Du nicht im Vertrieb.

Es erscheint vom Chef so
„engstirning und kurzsichtig“, ja unfair.

Es ist nicht Aufgabe des Chefs, fair zu sein, sondern das Personalbudget seiner Abteilung einzuhalten. Dafür wird er bezahlt. Mit Geschenken an die AN (Gehaltserhöhungen usw.) kann kein Chef vor seinen Vorgesetzten glänzen, sondern es müssen gute Argumente auf den Tisch. Ein gutes Argument für eine Höhergruppierung ist „Wir müssen die Sonnenblume halten“. Wie ich Dir aber schon oben geschrieben habe, kannst Du diese Karte nicht spielen, da eine Kündigung zum jetztigen Zeitpunkt für Dich sehr riskant wäre und Deinen Marktwert u.U. dauerhaft (*) drücken würde. Das weiss auch Dein Chef. Es gibt für ihn deshalb keinen Grund, Dir bereits nach 6 Monaten eine Gehaltserhöhung anzubieten.

* Bei jeder zukünftigen Bewerbung wäre das erste kurze Anstellungsverhältnis im Lebenslauf ersichtlich. Bei einem zweiten AG dürftest Du zudem auf Jahre nicht mehr die Reissleine ziehen, egal ob du vom Regen in die Traufe gekommen bist oder nicht - was Deine zukünftigen Chefs natürlich auch wissen werden. Dein Marktwert sinkt somit ziemlich.

Bei der älternen

Kollegin „verdient“ er deutlich weniger pro Tag, als bei der
jüngeren, die nach außen mit dem gleichen Preis fakturiert
wird, aber deutlich weniger Entlohnung bekommt!!! Ist das
nicht „unfair“ !!! Warum sieht das keine S…

Weil es nicht um Fairness, sondern um’s Geschäft geht.

???

Sie will ja nicht 100% das gleiche Geld wie die Ältere, aber
ein deutliches Zeichen in Richtung Angleichung.

Dein Berufsleben dauert noch etwa 35-40 Jahre. Weshalb willst Du in den ersten Monaten soviel erreichen?
Deshalb: Lass Dich von Deinem PR-Vertreter beraten, ob Deine Eingruppierung korrekt ist. Wenn die ok ist, dann ist alles in Butter und es läuft so, wie es laufen soll. Wenn Deine Kollegin besser dasteht, dann hat sie Glück gehabt. Deshalb musst Du aber nicht gleich Deine eigene Karriere auf’s Spiel setzten, bevor sie überhaupt begonnen hat.

Gute Nacht,
R.

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Totschlagargument!?: Neid als Karriereberater
„Neid ist ein schlechter Karriereberater“
Danke rOs für deine ausführliche Meinung …

Ich ergänze dazu:

Das ist nicht der Einsteigerjob der jungen Frau nach der Uni. Sie war schon länger in der „freien Wirtschaft“ und mußte auf Grund familärer Gründe diese BAT-nahe Stelle annehmen und (nahezu) alle finanziellen Konditionen akzeptieren. Sie hat schon Führungs- und Ergebnisverantwortung. Nun, bringt Sie - im Vergleich zu früheren und derzeitigen Kolleginnen (objektiv überprüfbar wg fakturierten Rechnungen) deutlich überdurchschnittliche Leistungen.

„Neid ist ein schlechter Karriereberater“ sieht Sie als Totschlagargument und Plattitüde. Kann doch immer und überall angewendet werden von Herrn Schrempf bis zum schlechtest bezahltesten Job, oder?!

Frau könnte auch kontern: „Frau soll Ihr Licht nicht unter den Scheffel stellen“. Frage an rOs? Soll sie warten, ober der Chef evtl. (!) nach 2 Jahren mit € 300,-- mehr rüberkommt. Oder vielleicht auch nicht. Und nach 2 Jahren nochmal € 200,-- mehr, wenn er will.

Den von rOs aufgestellten „Muster CV“ findet Sie sehr typisiert. Ohne Brüche und Kanten. Da fallen die Mehrzahl der Führungskräfte in vielen Branchen durch und der Außenminister sowieso.

Der Chef ist mit der jüngeren Kollegin sehr zufrieden. Er hat die (Not)situation der jüngeren Kollegin bei der Einstellung gut ausgenutzt und will nun nicht nachbesseren. Wieso sollte er? Vielleicht damit er die Frau in der Abt. hält ?!!

Das Sie BAT-nah bei weitem nicht das verdient wie in der freien Wirtschaft wußte die Jüngere, aber nicht daß der Unterschied zu der älteren Kollegin.

DAS MACHT SIE RICHTIG SAUER. Und das hat nix mit Neid zu tun, sondern mit fehlender finanzeller Anerkennung und Über-den-Tisch-gezogen fühlen durch den Chef.

Wieso verweigert der Chef mehr Geld, wenn er gleichzeitig mit der Leistung sehr sehr zufrieden ist. Und das Budget kann es nicht sein, Sie verdient Ihr eigenes (auch das höhere) Gehalt samt allen Overheadkosten leicht ein.

Szenario:
1.) Der Chef geht das Risiko einer Kündigung ein und fängt ggf. mit einer neuen MAerin an ?
2.) Der Chef versucht solange wie möglich die jüngere Kollegin finanziell „möglichst tief“ zu halten, gibt aber dann doch nach.
3.) wie 2.), aber er gibt doch nicht nach weil „er sonst sein HARTES Image und Gesicht“ verliert.

Danke für jede sachdienliche Meinung
Gruß
Steffi

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Steffi,

Du übersiehst bei Deiner Argumentation völlig, dass eine Ungleichbehandlung im öD an der Tagesordnung ist. Jügstes Beispiel: Neueingestellte Kräfte haben ein 42h Woche, ältere MA 38,5 (http://www.heute.t-online.de/ZDFheute/artikel/17/0,1…). D.h. die „alten“ gehen Freitag mittags heim, die „Neuen“ und die „Beamten“ nicht. Gleichzeitig wird niedriger eingruppiert. Macht mindestens 10 % weniger Lohn bei gleicher Arbeit (das sind etwa Deine 200-300€). Sollte jetzt der ganze öD Amok laufen?

„Neid ist ein schlechter Karriereberater“ sieht Sie als
Totschlagargument und Plattitüde. Kann doch immer und überall
angewendet werden von Herrn Schrempf bis zum schlechtest
bezahltesten Job, oder?!

Das ändert nichts daran, dass die Vergütung von Kollegen von untergeordneter Bedeutung bei der Bewertung der eigenen Vergütung ist.

Frau könnte auch kontern: „Frau soll Ihr Licht nicht unter den
Scheffel stellen“. Frage an rOs? Soll sie warten, ober der
Chef evtl. (!) nach 2 Jahren mit € 300,-- mehr rüberkommt.

Frage an Steffi: Wenn sie keine Berufsanfängerin war, weshalb hat sie den Vertrag unterschrieben und sich nicht vorher informiert? Wenn Steffi selbst Führungskraft war, warum weiss diese Führungskraft dann nicht, welche Erfolgsaussichten „Nachkarten“ hat?
Zweite Frage an Steffi: Hört sie keine Nachrichten und ist nicht über die Änderungen der Vergütung im öD informiert?

DAS MACHT SIE RICHTIG SAUER. Und das hat nix mit Neid zu tun,
sondern mit fehlender finanzeller Anerkennung und
Über-den-Tisch-gezogen fühlen durch den Chef.

Wie gesagt, dieses Bauchgefühl ist kein guter Karriereberater. Neben Steffi werden zur Zeit Zig-Tausende über den Tisch gezogen. Etlichen tausend MA wird die finanzielle Anerkennung durch den Chef verweigert.
Steffi sollte unter diesem Aspekt noch einmal ihre Argumentationslinie überprüfen.

Wieso verweigert der Chef mehr Geld, wenn er gleichzeitig mit
der Leistung sehr sehr zufrieden ist. Und das Budget kann es
nicht sein, Sie verdient Ihr eigenes (auch das höhere) Gehalt
samt allen Overheadkosten leicht ein.

Man kann in die Köpfe anderer nicht hineinsehen.

Szenario:
1.) Der Chef geht das Risiko einer Kündigung ein und fängt
ggf. mit einer neuen MAerin an ?

Dieses Risiko ist gering. Den Grund kennst Du ja.

2.) Der Chef versucht solange wie möglich die jüngere Kollegin
finanziell „möglichst tief“ zu halten, gibt aber dann doch
nach.

Dazu hatte ich bereits etwas geschrieben.

3.) wie 2.), aber er gibt doch nicht nach weil „er sonst sein
HARTES Image und Gesicht“ verliert.

Der Vertrag läuft ja sowieso aus.

R.

Nachtrag
Bevor das vergessen wird (da es offensichtlich noch nicht geschehen ist):
Die Frage der Eingruppierung sollte unabhängig von der restlichen Diskussion überprüft werden. (Zur Illustration http://www.marburger-bund.de/badenw/landesverbandakt…

Zur Illustration der Möglichkeiten des Vorgesetzten:
"Die Klägerin war von der Beklagten als Vorzimmerkraft für den Leiter des von der Beklagten unterhaltenen X auf die Stellenausschreibung Nummer 3206 0005 mit der darin enthaltenen Tätigkeitsbeschreibung als Büroangestellte eingestellt worden. Die in der Stellenbeschreibung aufgeführten Tätigkeiten waren die von der Klägerin vertraglich auszuübenden. Andere Tätigkeiten, die der Tätigkeitsbeschreibung in der Stellenbeschreibung nicht entsprachen, auch wenn sie höherwertig gewesen sein sollten, sind danach für Vergütungsansprüche der Klägerin der Beklagten gegenüber nach § 22 BAT ohne Belang.

Insbesondere konnte weder der Leiter des Museums der Klägerin, überhaupt wirksam eine höherwertige Tätigkeit übertragen, weil er jedenfalls insoweit keine Vertretungsmacht für die Beklagte gern. § 164 Abs. 1 BGB hatte (BAG, Urt. v. 26.03.1997, a.a.O., unter II 5.1), noch konnte sich der Inhalt der von der Klägerin vertraglich zu erbringenden Tätigkeit dadurch ändern, dass sie Einvernehmen mit dem Leiter des Museums eine höherwertige Tätigkeit erbrachte, weil einer solchen Handlung des Leiters wie auch der angeblichen Entgegennahme ihrer Leistungen durch die Beklagte durch schlüssiges Verhalten ändern, weil dem die Schriftformklausel des § 6 AV entgegenstand, §§ 125, 126 Abs. 1 und 2, 127 BGB (BAG, Urt. v. 27.03.1987 - 7 AZR 527185 - AP Nr. 29 zu § 222 BGB Betriebliche Übung unter II 2 und 3). Abgesehen davon ist der Vortrag der Klägerin zu der „Entgegennahme" unsubstantiiert. …"
http://www.ra-kotz.de/hoehergruppierung1.htm

Hallo rOs,

erst mal vorab Danke für die sachlichen Hinweise und für die Art zu denken, die indes total der Mentalität der jüngeren Kollegin widerstrebt (Fehlende Korrelation Entgelt / Leistung)

Hallo Steffi,

Du übersiehst bei Deiner Argumentation völlig, dass eine
Ungleichbehandlung im öD an der Tagesordnung ist. Jügstes
Beispiel: Neueingestellte Kräfte haben ein 42h Woche, ältere
MA 38,5
(http://www.heute.t-online.de/ZDFheute/artikel/17/0,1…).
D.h. die „alten“ gehen Freitag mittags heim, die „Neuen“ und
die „Beamten“ nicht. Gleichzeitig wird niedriger eingruppiert.
Macht mindestens 10 % weniger Lohn bei gleicher Arbeit (das
sind etwa Deine 200-300€). Sollte jetzt der ganze öD Amok
laufen?

Ist mir egal, was andere machen, ob die versuchen aus Ihrer Lage das beste zu machen oder sich (vieles) gefallen lassen. Jeder ist für sich selbst verantwortlich.

„Neid ist ein schlechter Karriereberater“ sieht Sie als
Totschlagargument und Plattitüde. Kann doch immer und überall
angewendet werden von Herrn Schrempf bis zum schlechtest
bezahltesten Job, oder?!

Das ändert nichts daran, dass die Vergütung von Kollegen von
untergeordneter Bedeutung bei der Bewertung der eigenen
Vergütung ist.

„Jede ist ihres Glückes eigener Schmied“ um mit einer genauso allg. gültigen Platitüde zu antworten.

Untergeordnete Bedeutung vielleicht ja, aber nicht ohne Bedeutung.

Frau könnte auch kontern: „Frau soll Ihr Licht nicht unter den
Scheffel stellen“. Frage an rOs? Soll sie warten, ober der
Chef evtl. (!) nach 2 Jahren mit € 300,-- mehr rüberkommt.

Frage an Steffi: Wenn sie keine Berufsanfängerin war, weshalb
hat sie den Vertrag unterschrieben und sich nicht vorher
informiert? Wenn Steffi selbst Führungskraft war, warum weiss
diese Führungskraft dann nicht, welche Erfolgsaussichten
„Nachkarten“ hat?

Weshalb Sie den Vertrag unterschrieben hat, weil Sie - wie bereits gesagt - in einer Notsituation war.

Weil Sie selbst als Führungskraft („in der freien Wirtschaft“) sowohl bei sich selber als auch bei Mitarbeiterinnen Unterschiede in der Entlohnung bekommen bzw. gegeben hat. Gegenfrage: Soll der Chef aus innerem Antrieb zur Erleuchtung kommen, daß er ja mehr zahlen könnte?

Ist es nicht recht und billig, auf eigene gute Leistungen hinzuweisen und (dezent) einen Vergleichsmaßstab als Orientierung zu benennen ??
(Das sagt übrigens auch die einschlägige Literatur HESSE / SCHRADER z.B.)

Zweite Frage an Steffi: Hört sie keine Nachrichten und ist
nicht über die Änderungen der Vergütung im öD informiert?

Wie gesagt, Sie ist nicht im öD, und am Budget liegt es nicht sie erwirtschaftet deutlich mehr als Sie - samt allen Overheadkosten - kostet.

DAS MACHT SIE RICHTIG SAUER. Und das hat nix mit Neid zu tun,
sondern mit fehlender finanzeller Anerkennung und
Über-den-Tisch-gezogen fühlen durch den Chef.

Wie gesagt, dieses Bauchgefühl ist kein guter Karriereberater.
Neben Steffi werden zur Zeit Zig-Tausende über den Tisch
gezogen. Etlichen tausend MA wird die finanzielle Anerkennung
durch den Chef verweigert.
Steffi sollte unter diesem Aspekt noch einmal ihre
Argumentationslinie überprüfen.

Wieso soll Sie sich für sich selber nicht einsetzen? Wer sollte es sonst machen?

Wieso verweigert der Chef mehr Geld, wenn er gleichzeitig mit
der Leistung sehr sehr zufrieden ist. Und das Budget kann es
nicht sein, Sie verdient Ihr eigenes (auch das höhere) Gehalt
samt allen Overheadkosten leicht ein.

Man kann in die Köpfe anderer nicht hineinsehen.

Hier schweigt der rOs …

Szenario:
1.) Der Chef geht das Risiko einer Kündigung ein und fängt
ggf. mit einer neuen MAerin an ?

Dieses Risiko ist gering. Den Grund kennst Du ja.

Das Risiko eine engagierte, fachlich versierte, IT-beschlagene MAin zu haben die mit allen KollegInnen und KundInnen sehr gut kann - also insgesamt die Chemie stimmt zu verlieren, sollte man auch heute nicht unterschätzen. Was allein der Auswahlprozeß an Geld, Zeit und Energie bindet, und dann die Einarbeitung nochmal ist bekannt. Und dann nach die überdurchschnittliche Fakturierung macht nochmals einiges an Geld aus. Insgesamt sicherlich mehr an Geld, Zeit und Energie als eine Höhergrupperung samt Leistungszulage.

2.) Der Chef versucht solange wie möglich die jüngere Kollegin
finanziell „möglichst tief“ zu halten, gibt aber dann doch
nach.

Dazu hatte ich bereits etwas geschrieben.

3.) wie 2.), aber er gibt doch nicht nach weil „er sonst sein
HARTES Image und Gesicht“ verliert.

Der Vertrag läuft ja sowieso aus.

Soweit würde Sie es vermutlich nicht kommen lassen.

R.

Der öD
Hallo Steffi,

erst mal vorab Danke für die sachlichen Hinweise und für die
Art zu denken, die indes total der Mentalität der jüngeren
Kollegin widerstrebt (Fehlende Korrelation Entgelt /
Leistung)

Mir ist klar, dass diese Art zu denken nicht leicht ist. Aus Deinen Postings sehe ich aber, dass sich die jüngere Kollegin im wesentlichen an den Eigenheiten des öD bzw. des BAT reibt:

  • Die Leistungskomponente ist im öD (und entsprechend im BAT) nur äusserst schwach ausgeprägt, nämlich anhand der zu erbringenden Leistung (Tätigkeitsbeschreibung).
  • Die Vorgesetzten haben so gut wie keine Kompetenzen, was die Vergütung der AN betrifft. Wo keine Planstelle bzw. kein Budget vorgesehen ist, da gibt es keine Zulagen bzw. keine Höhergruppierung.
  • Aufstieg und Karriere folgen einem starren Muster, für exotische Lebensläufe ist wenig Platz. Leistungszulagen werden nach langjähriger hervorragender Leistung gewährt, der Bewährungsaufstieg erfolgt auf einer Zeitskala von grob 6 (bei „hochwertiger“ Arbeit) bis 12 Jahren.
  • Der MA im öD wird von seinem Dienstherren als „Einsparpotential“ gesehen (wenn ich mir diese unsachliche Bemerkung erlauben darf). Zumindest werden zur Zeit Arbeitsplätze herabgestuft, Zulagen reduziert und die Arbeitszeit verlängert. Was Herrn Stoiber recht ist, ist Betrieben, die in Anlehnung an den BAT vergüten, nur billig.

In Betrieben, die in Anlehnung an den BAT vergüten, findet man oft auch diese Eigenheiten des öD, je nach Unternehmens(un)kultur.
Trotz dieser schlechten Seiten: Man kann im öD Karriere machen, Leistung zahlt sich auf lange Sicht aus (gute Beurteilung). Mit einer guten Beurteilung in der Hand kann man wechseln (hausintern oder extern) und so schneller vorankommen.

Ist mir egal, was andere machen, ob die versuchen aus Ihrer
Lage das beste zu machen oder sich (vieles) gefallen lassen.
Jeder ist für sich selbst verantwortlich.

Das ist eine gute Einstellung

„Jede ist ihres Glückes eigener Schmied“ um mit einer genauso
allg. gültigen Platitüde zu antworten.

Ja. Deshalb versuche ich der Fragestellerin die „ungeschriebenen“ Seiten des BAT (Karrierewege im BAT) näher zu bringen.

Weshalb Sie den Vertrag unterschrieben hat, weil Sie - wie
bereits gesagt - in einer Notsituation war.

Vielleicht sieht sie die Sache von einem anderen Blickwinkel: Aus einer ungekündigten Stellung heraus lassen sich Gehaltssprünge wesentlich leichter realisieren, als aus einer Zwangslage (Marktwert, das ist zwar platt, aber wichtig). Der aktuelle Job ist ein Sprungbrett.

Gegenfrage: Soll der Chef aus innerem Antrieb zur Erleuchtung
kommen, daß er ja mehr zahlen könnte?
Ist es nicht recht und billig, auf eigene gute Leistungen
hinzuweisen und (dezent) einen Vergleichsmaßstab als
Orientierung zu benennen ??
(Das sagt übrigens auch die einschlägige Literatur HESSE /
SCHRADER z.B.)

Logisch. Aber mit § zu hantieren, so wie es in der Ausgangsfrage stand, ist nicht dezent.

Wie gesagt, Sie ist nicht im öD,

offen gesagt: eine Vergütung in Anlehnung an BAT klingt nicht nach einem flexiblen Betrieb in der freien Wirtschaft, sondern nach einer etwas starreren Unternehmenskultur (die auch so gewollt ist).

Wieso soll Sie sich für sich selber nicht einsetzen? Wer
sollte es sonst machen?

Gegen umsichtige Verhandlungen sagt niemand etwas. Allerdings hatte ich den Eindruck, dass die MA ihre Verhandlungsposition zu Beginn nicht richtig eingeschätzt hat.

Hier schweigt der rOs …

weil es noch ein Szenario gibt:
4. Vielleicht kann er gar nicht, weil er nicht die Kompetenzen dazu hat? Vielleicht ist er nur ein kleiner Unterchef und will das nur nicht zugeben.

… Und dann nach die
überdurchschnittliche Fakturierung macht nochmals einiges an
Geld aus. Insgesamt sicherlich mehr an Geld, Zeit und Energie
als eine Höhergrupperung samt Leistungszulage.

Ich weiß, ich bin ja selbst im öD. Nur wenn der Chef nicht darf, kann er halt nicht. Eine Höhergruppierung würde u.U. eine höhere Bewertung des Arbeitsplatzes erfordern, was die Kompetenzen eines Abteilungsleiters meist übersteigt.
(Ausnahmen bestätigen wie immer die Regel). D.h. auch hier fehlt die Leistungskomponente im BAT. Wenn derjenige, der die Leistung zu beurteilen hat, gar nicht belohnen kann …

Der Vertrag läuft ja sowieso aus.

Soweit würde Sie es vermutlich nicht kommen lassen.

Wenn sie mir eine letzte Plattheit erlaubt:
Von einem Sprungbrett springt man natürlich besser, als aus dem Matsch. Besonders, wenn man gemäß BAT bezahlt wird.

In diesem Sinne: Viel Erfolg
R.