Grundstück verpachten

Ein Nachbarn wil ein Stück von unseren Garten haben das an seinem gemittetem Haus angrenzt ca 30 m², was soll ich dafür nehmen, will ja nicht umsonst, sonst kommt der nächste nachbar und will auch.
Das Haus und grundstück gehört uns und wir haben genug ca 2500 m².
Bitte um hilfe
danke
Neo

Hallo Neo,

was wird in Eurer Gegend bei Kleingartenvereinen usw. pro Quadratmeter gefordert/gezahlt? Das könnte für Dich die Grundlage sein.

Gruß
Jörg Zabel

wir wohnen auf nem dorf, hier gibts keine kleingärten.
grundstück zzum kauf ca 20 euro pro m²

Moin Neo,

was soll ich dafür
nehmen, will ja nicht umsonst, sonst kommt der nächste nachbar
und will auch.

man geht von rund 3 bis maximal 5 % des Grundstückwertes als Jahreszins aus.

Gandalf

Es wird doch in der Nähe Deines Dorfes eine Stadt geben in der es eine Kleingartenanlage oder einen Kleingartenverband gibt. Frag dort nach.
Bis 100 km im Umkreis kannst Du da die Preise abfragemn und für Dich ableiten.
Alternativ frag Deinen Nachbarn wieviel es ihm Wert ist.
Wenns zuviel ist für Dich freu Dich wenns zu wenig ist sags ihm.

Rumburak

Es wird doch in der Nähe Deines Dorfes eine Stadt geben in der
es eine Kleingartenanlage oder einen Kleingartenverband gibt.
Frag dort nach.

Hi ihr zwei,

die Pacht für einen Kleingarten ist nicht allein von der Größe abhängig. Hier spielen noch der allgemeine Zustand, der Zustand der Hütte, evtl. vorhandene Geräte etc. eine Rolle.

Ich würde eher mal bei der Gemeinde fragen, was die an Pacht nimmt.

Gruß,

Anja

Hi,
vergiss nicht einen ordentlichen Pachtvertrag machen zu lassen, sonst hat der Nachbar das Grundstück nach 30 Jahren womöglich ersessen, zumindest dann wenn er einmal im Jahr den Schein über den Zaun reicht.
Nach der Gandalf-Formel kommt da nicht viel zusammen, vermutlich ist die Vertragserrichtung samt Gebührenund Steuern teurer als die Pacht auf viele Jahre.
OL

Hallo,

vergiss nicht einen ordentlichen Pachtvertrag machen zu
lassen, sonst hat der Nachbar das Grundstück nach 30 Jahren
womöglich ersessen, zumindest dann wenn er einmal im Jahr den
Schein über den Zaun reicht.

Das versteh ich jetzt nicht, aber ich bin auch Laie. Gerade, wenn er irgendwas zahlt, dann kann er es nicht ersitzen, oder bin ich da falsch???

Nach der Gandalf-Formel kommt da nicht viel zusammen,

Stimmt, aber von der Verpachtung von 20 m² kann niemand reich werden. Es kann sich nur um einen „Anstandspreis“ handeln.

vermutlich ist die Vertragserrichtung samt Gebührenund Steuern
teurer als die Pacht auf viele Jahre.

Auch das versteh ich nicht. Der Pachtvertrag ist hier lediglich ein Schriftstück zwischen den beiden Patreien. Muster und Beispiele wird es im Internet geben.

Wo sollen Gebühren und Steuern anfallen?

Gruß
Jörg Zabel

Auch Hi,

vergiss nicht einen ordentlichen Pachtvertrag machen zu
lassen, sonst hat der Nachbar das Grundstück nach 30 Jahren
womöglich ersessen, zumindest dann wenn er einmal im Jahr den
Schein über den Zaun reicht.

Aha.
Führe das doch bitte etwas genauer aus (§).
Gruß
Markoliner

Hi, ja ein schriftlicher Pachtvertrag ist doch zumindest zu vergebühren und entsprechende Steuern abzuführen. Ich denk das wird auch in Deutschland so sein.
Wegen des Ersitzens ist eben ein befristeter schriftlicher Vertrag nötig, denn zu beweisen daß er Jahrzehntelang den Garten benützt hat ist fürden Pächter sehr einfach, da genügen alle paar Jahre ein paar Fotos.
Wird dann mittels nur mündlichen Vertrag, und Überreichung der Zahlung aufgrund des guten nachbarschaftlich guten Verhältnisses in Bar über den Zaun (der wird ja wohl doch errichtet werden) ohne Beleg, die Beweisfähigkeit nur in der Nutzung liegen.
Selbst wenn die Zahlung nachweislich erfolgt, kann leicht ein unbefristeter Vertrag (für eine Bezahlung die nicht der Rede wert ist) entstehen, wenn eben nicht ein korrekter befristeter Vertrag auf jeweils wenige Jahre, den Umständen entsprechend erstellt wurde.
Und schwupps hat man sich als Verpächter selbst eingeschränkt womöglich für immer, für ein Entgegenkommen dem Nachbarn gegenüber. Wenn man schon überlegt sich einen Vertrag aus dem Internet zu klonen ist der Gedanke ja nicht so abwegig.

Offline

Hi,
Frag doch bitte im Rechtebrett nach, die haben den § sicher im Kopf.
Offline

Hi

vergiss nicht einen ordentlichen Pachtvertrag machen zu
lassen, sonst hat der Nachbar das Grundstück nach 30 Jahren
womöglich ersessen,

wie kommst Du auf so was?
Eigentümer ist, wer im Grundbuch steht.

vermutlich ist die Vertragserrichtung samt Gebührenund Steuern
teurer als die Pacht auf viele Jahre.

Auch hier:
Wie kommst Du darauf?
Ich habe mit meinem Nachbarn einen mündlichen Pachtvertrag abgeschlossen, den der Erbe anstandslos übernommen hat.
Da ist kein Pfennig Gebühr oder Steuer geflossen.

Gandalf

Hallo!

Komme gerade aus dem Rechtsbrett, da lag dein § leider auch nicht rum.

Jetzt mal ne Frage von mir: Wie kriegt man denn als Pächter seinen Namen ins Grundbuch?

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MOD Abgeschlossen
Hallo, zusammen.
Der Thread gleitet mir zu sehr ins rechtliche ab. Solche Fragen sind hier (und vor allem unter Missachtung von FAQ:1129) nicht zulässig.

Bitte die rechtliche Frage im (Miet)Rechtsbrett und die steuerliche Frage (könnte wegen Einkommensteuer auf Vermietung und Verpachtung nötig sein) im Brett „Steuern“ abklären.

Gruß
Eckard [MOD Brett „Garten & Pflanzen“]