Händler kümmert sich nicht um Garantie / Wandlung?

Mich interessiert folgende Situation:

Angenommen eine Person kauft einen TV bei einem Online Händler welcher ca. 1 Jahr später diverse defekte aufweist. Diese defekte teilt der Kunde dem Händler telefonisch mit worauf der Händler ihn bittet ein „RMA“ Formular auf der Internetseite auszufüllen. Dies tut der Kunde sofort und bittet um Kontaktierung des Hersteller supports welcher den Fernseher bitte reparieren soll. Auch 9 Tage nach einsenden dieses Formulars passiert nichts… der Kunde ruft erneut beim Händler an woraufhin diese Ihm versichern es noch einmal an die Kollegen zur bearbeitung weiterleiten. Auch 5 tage Später passiert nichts… nun sendet der Kunde ein Fax an den Händler und bittet um eine Reparaturabwicklung und setzt eine Frist von 3 Werktagen. Sollte sich der Händler nicht in dieser Zeit melden würde der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten und wünscht die komplette Rückzahlung des Kaufbetrags. Der Händler lässt die Frist ohne Antwort verstreichen.

Der Kunde möchte vom Kaufvertrag zurücktreten. Ist dies nun möglich? oder wie müsste er genau vorgehen?

Vielen Dank

Hallo,
besteht denn überhaupt eine Garantie?
(Unterschied zur Sachmangelhaftung siehe faq:1152)
Was sind das denn für Defekte, bestanden sie denn bereits beim Kauf? Es gibt nämlich (wenn keine Garantie besteht) keinen Anspruch auf eine Mindesthaltbarkeit.
Gruß
loderunner (ianal)

es besteht glaube ich keine Garantie ich meine die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren (Sachmangelhaftung?). Der Händler ist doch zumindest verpflichtet den Mangel zu beseitigen aber dieser rührt sich nicht obwohl ihm schon eine Frist gesetzt wurde. Hat der Käufer nun eine Möglichkeit vom Kaufvertrag zurückzutreten ? Der Käufer hatte ja eine Frist gesetzt und angezeigt dass er vom Kaufvertrag zurücktreten würde wenn der Verkäufer sich innerhalb von 3 Werktagen melden würde und sich um die Mängel kümmern würde.

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Hallo,

es besteht glaube ich keine Garantie ich meine die gesetzliche
Gewährleistung von 2 Jahren (Sachmangelhaftung?).

Dann vergiss es.

Der Händler
ist doch zumindest verpflichtet den Mangel zu beseitigen

Nein.
Die Sachmangelhaftung bezieht sich ausschließlich auf Mängel, die bereits beim Kauf vorliegen. Es gibt keine Mindesthaltbarkeitsverpflichtung. Lies bitte FAQ:1152.

Das einzige, worauf der Käufer hoffen kann, ist Kulanz des Händlers. Einen Anspruch hat er nicht darauf.

Gruß
loderunner (ianal)

Moment: ich glaube wir reden aneinander vorbei. Wenn man einen Artikel bei einem Händler nagelneu kauft. Dann hat man doch 2 Jahre Garantie oder Sachmangelhaftung? Was ist es denn nun? Und dementsprechend ist der Händler doch verpflichtet nachzubessern… wenn ich mir z.B. einen CD Player bei Media Markt kaufe und dieser geht nach 1 Jahr kaputt habe ich doch anspruch auf nachbesserung oder Ersatz. Kannst du mir das bitte genauer erklären?

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Hallo,

Moment: ich glaube wir reden aneinander vorbei. Wenn man einen
Artikel bei einem Händler nagelneu kauft.
Dann hat man doch 2 Jahre Garantie oder Sachmangelhaftung?

Nein.
Es gibt eventuell eine Garantie (meist vom Hersteller). Was da genau garantiert wird, wie lange und wem gegenüber steht in der Garantieurkunde. Da es hierfür keine genauen gesetzlichen Vorschriften gibt, ist der Garantiegeber ziemlich frei in der Gestaltung eventueller Bedingungen. Gern wird hier die Originalverpackung verlangt, das Einschicken einer Registrierung oder auch das Vorhandensein eines Kassenbons.
Völlig davon unabhängig gibt es die Sachmangelhaftung. Die besagt, dass der Artikel zum Zeitpunkt des Kaufes frei von Mängeln ist. Und die 2Jahre beziehen sich auf die Frist, in der der Käufer dem Händler (nicht dem Hersteller!) einen Mangel bekannt geben muss. Wobei der Käufer dem Verkäufer beweisen muss, dass der Mangel bereits beim Kauf vorlag. Nur beim Verbrauchsgüterkauf (der hier wohl vorliegt) gibt es in den ersten 6Monaten nach dem Kauf eine Beweislastumkehr - dann muss der Verkäufer ggf. beweisen, dass der Artikel beim Kauf mängelfrei war.
Bei elektronischen Geräten kann ein Bauteil einen versteckten Mangel haben. Eine schlechte Lötstelle zum Beispiel oder ähnliches. Das wäre dann ein Fall eines Mangels bereits beim Kauf. Leider kann man den Zeitpunkt, seit dem der Mangel nun bestand, aber kaum beweisen (man sieht die Auswirkungen ja erst später, wenn das Gerät tatsächlich ausfällt). Und das ist dann genau der Fall, in dem die Beweislastumkehr greift. Aber eben nur in den ersten 6Monaten. Und es geht auch nicht um Mindesthaltbarkeit, sondern um versteckte Mängel zum Zeitpunkt des Kaufs.

wenn ich mir z.B. einen CD Player bei Media
Markt kaufe und dieser geht nach 1 Jahr kaputt habe ich doch
anspruch auf nachbesserung oder Ersatz.

Nein, das hast Du nicht.
Lies bitte faq:1152. Da steht es genau drin.
Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch aus Sachmangelhaftung darauf, dass ein Gerät mindestens zwei Jahre störungsfrei funktioniert.
Gruß
loderunner (ianal)

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