Händler verkauft PKW im Kundenautrag

Hallo zusammen,

Eure Hilfe wird benötigt.

Ein Auto wurde von einem Händler gekauft, das im Internet inseriert war und in der Anzeige keinerlei erwähnt wurde, dass das Fzg. im Kundenauftrag verkauft wird. Nach einer Besichtigung und einer kleinen Probefahrt des Fzg. wird das Auto gekauft. Der Vertrag wird von beiden Parteien unterschrieben, in dem der Name des Händlers stand und der Händler mit seinem Namen unterschrieben hat. Im nachhinein stellte sich aber heraus, dass in dem Vertrag vor dem Namen des Händlers „im Kundenauftrag“ stand. Es stand aber nirgends der Name des tatsächlichen Verkäufers drauf. Der letzte Halter des Fzg. hat es nicht an den Händler verkauft, sondern an einen anderen. Kann es denn sein, dass er das im Vertrag geschrieben hat, um der Gewährleistung zu entkommen? Hat man denn jetzt kein Anspruch auf Gewährleistung oder hätte er in dem Vertrag schreiben müssen wer dann der Verkäufer ist, wenn er nur Vermittler ist?

Nach 10 Tagen (nachdem der erste Regen gefallen ist) wurde festgestellt, dass die Heckleuchte undicht ist. Gibt es Anspruch darauf, dass der Händler diese ersetzt?
Und wie sieht es mit der Starterbatterie aus. Die ist auch nach weniger als 2 Wochen hinüber? Fällt sowas auch unter Gewährleistung, falls der Anspruch darauf besteht?

Vielen Dank schon mal im Voraus.

LG
dalmi

Hi

Defenition Kundenauftrag heisst :

Ein Kunde stellt einem Verkäufer einen Gegenstand , in dem Falle ein Auto , hin das er im Auftrag verkaufen soll .
heisst in Klartext : der letzte Fahrzeughalter ist immer noch im Besitz des Fahrzeuges und hat noch KEINEN Verkaufspreis erhalten.
der Händler fungiert lediglich als Vermittler und hat im Kaufvertrag als Verkäufer nichts verloren

hat der letzte Halter den Wagen an einen Händler verkauft und dafür seinen Kaufpreis erhalten , ist der Händler Besitzer des Auto’s und muss das Auto als sein Eigentum verkaufen .

heisst also der Schriftzug "im Kundenauftrag " gehört da nicht rein.

Thema 2

undichter Scheinwerfer deutet auf alten Unfallschaden hin , bitte einmal genauer prüfen.

eine alterschwache Batterie hätte man aber bei der Besichtigung des Fahrzeuges erkennen müssen , eine Batterie älter 6 Jahre hätte ich bei einem Gebrauchtwagen in der vernünftigen Preisklasse ( so ca ab 5000,- euro ) nicht abgenommen und beanstandet das die vor übernahme neu käme .
Batterien sind Codiert .

Sorry , aber dieser Fehler geht unter Lebenserfahrung abhaken , aber eine Batterie kostet ja nicht die Welt , ich habe gerade eine 71AH für einen Audi für 85 Euro gekauft .

Toni

Hallo Toni,

vielen Dank für Deine Antwort.
Wenn ich das richtig verstanden habe, müsste der Händler, der das Auto als Vermittler verkauft hat, Gewährleistung dafür geben?
Um noch mal alles zu verdeutlichen: der letzte Halter des Fahrzeugs hat dieses bei einem Händler in Zahlung gegeben, der wiederrum hat das sofort an einen weiteren Händler verkauft und der an den Händler, der uns das verkauft hat. Dann kann er im Grunde nicht als Vermittler verkaufen, oder?

Sorry, wenn ich ein wenig ahnungslos erscheine, in diesem Fall bin ich es tatsächlich.

Noch mal vielen Dank!

Gruß

Hallo Toni,
Um noch mal alles zu verdeutlichen: der letzte Halter des
Fahrzeugs hat dieses bei einem Händler in Zahlung gegeben, der
wiederrum hat das sofort an einen weiteren Händler verkauft
und der an den Händler, der uns das verkauft hat. Dann kann er
im Grunde nicht als Vermittler verkaufen, oder?

Hi

Wenn das so ist , ist es defenetiv kein Kundenauftrag !
Hier hat der Händler einen ungültigen Vertrag aufgesetzt .

Aber ob ich einen „Mückenaufstand“ wegen einer Batterie und einem Scheinwefer aus der Erde stampfen würde , würde ich mir nochmal überlegen.
Denn hier muss ein neuer Vertrag geschrieben werden , denn das Teil ist irgendwas , aber nichts rechtlich korrektes

gruss

Toni

Hallo,

mir geht es im Moment nicht um die Heckleushte und Batterie, beides habe ich schon gekauft und es war wirklich nicht die Welt, aber ich weiß nicht was sonst noch kommen könnte, deshalb wollte ich wissen, ob ich Anspruch auf Gewährleistung habe oder ob sich der Händler fein aus der Sache rausgezogen hat.

lG

Oh Hölle
Hi!

heisst in Klartext : der letzte Fahrzeughalter ist immer noch
im Besitz des Fahrzeuges

Das ist FALSCH - er ist EIGENTÜMER, der BESITZER wird vermutlich der Händler sein.

der Händler fungiert lediglich als Vermittler und hat im
Kaufvertrag als Verkäufer nichts verloren

Dazu müsste man die Details kennen.

hat der letzte Halter den Wagen an einen Händler verkauft und
dafür seinen Kaufpreis erhalten , ist der Händler Besitzer des
Auto’s

Das ist FALSCH, dann ist er EIGENTÜMER.

Thema 2

undichter Scheinwerfer deutet auf alten Unfallschaden hin ,
bitte einmal genauer prüfen.

Das KANN sein, MUSS aber noch lange nicht!

Mir fallen ad hoc durchaus einige PKW ein, bei denen nach Jahren undichte Scheinwerfer als „typisch“ gelten.

Meine Güte, ohne jegliches Wissen hier mit Tipps um sich zu werfen …

Gruß
Guido

Hier hat der Händler einen ungültigen Vertrag aufgesetzt .

warum genau sollte der vertrag ungültig sein?