Haftet Versicherungsmakler?

Guten Tag,
unser Makler hat uns eine Prüfung für vier gekündigte, Fondsgebundene Lebensversicherungen, empfohlen, da der Rückkaufswert zu niedrig war. Die von ihm beauftragte Firma hat uns im April 2008, pro Vertrag 200,00 € vom Konto abgebucht. Natürlich haben wir nie wieder von dieser
Firma gehört, telefonisch nicht mehr erreichbar, Internetseite leer. Können wir für die entstandenen Kosten den Makler haftbar machen?

Hallo auch!

Um diese Frage beantworten zu können sind folgende Dinge zuerst zu prüfen:

  1. Der Versicherungsmakler, mit dem Sie zusammenarbeiten, muss qua Gesetz registriert sein (fast jeder Versicherungsvermittler muss registriert sein). Dies können Sie auf www.vermittlerregister.info prüfen.

  2. Ist ein Maklervertrag geschlossen worden?

  3. Wieso wurden nur Fondsversicherungen geprüft? Nach welchem Bewertungsgrundlage sind die Rückkaufswerte zu niedrig? Hat der Kollege Sie informiert, dass fondsgebundene Versicherungen auch wieder im Wert steigen können?

  4. Handelt es sich ggf. um einen Honorarberater und nicht um einen Versicherungsmakler? Bzw. wofür wurden 200 Euro abgebucht? Etwas genauere Informationen hier sind hilfreich.

Nur als Hinweis: Die hier bekannt gegebenen Informationen stellen meinen Standpunkt dar und sind nicht als Rechtsberatung zu verstehen. Für eine verbindliche Rechtsauskunft sollten Sie sich direkt an einen Fachanwalt wenden.

Besten Gruß
Chris

Hallo auch!

Um diese Frage beantworten zu können sind folgende Dinge
zuerst zu prüfen:

  1. Der Versicherungsmakler, mit dem Sie zusammenarbeiten, muss
    qua Gesetz registriert sein (fast jeder
    Versicherungsvermittler muss registriert sein). Dies können
    Sie auf www.vermittlerregister.info prüfen.
    ja, ist registriert!
  2. Ist ein Maklervertrag geschlossen worden?
    ja, wir haben einen Maklervertrag.
  3. Wieso wurden nur Fondsversicherungen geprüft? Nach welchem
    Bewertungsgrundlage sind die Rückkaufswerte zu niedrig? Es sind bei 3 Verträgen nicht mal 10 % der eingezahlten Summe erstattet worden.

Hat der Kollege Sie informiert, dass fondsgebundene Versicherungen

auch wieder im Wert steigen können?
Nein, stand nicht zur Debatte
4. Handelt es sich ggf. um einen Honorarberater und nicht um
einen Versicherungsmakler?

Angeblich Freie Maklerfirma - jetzt sind wir zum großen Teil bei einem Versicherer.
Bzw. wofür wurden 200 Euro

abgebucht? Uns wurde gesagt, diese beauftragte Firma prüfe die Verträge bzw. Rückkaufswerte und würde evtl.noch etwas „heraus holen“

Etwas genauere Informationen hier sind hilfreich.

Nur als Hinweis: Die hier bekannt gegebenen Informationen
stellen meinen Standpunkt dar und sind nicht als
Rechtsberatung zu verstehen. Für eine verbindliche
Rechtsauskunft sollten Sie sich direkt an einen Fachanwalt
wenden.

Besten Gruß
Chris

Vielen Dank für Ihre Mühe

Gruß Wendy47

Hallo nochmal…

also, es war ein wenig schwierig, die Antworten aus dem Text heraus zu lesen, aber ich versuche es mal:

Zu den Fondsversicherungen:
Es ist völlig normal, dass momentan die Kurswerte bei Fondsversicherungen in der Niedrigphase an der Börse scheinbar sehr wenig Geld einbringen. Dies hat jedoch einen entscheidenden Vorteil: Der geringe Wert eines Anteils bedeutet auch einen günstigen Einkaufspreis, d.h. Sie kaufen momentan die Anteilspreise sehr günstig ein. Klar ausgedrückt: für den gleichen Beitrag bekommen Sie mehr Anteile gekauft. Steigen nun die Anteilspreise so steigt der Wert Ihrer Fondsversicherung auch, aber stärker als zuvor, da Sie ja für das gleiche Geld mehr Anteile haben kaufen können. Ohne jetzt genau die Policen zu kennen behaupte ich, dass hier kein guter Rat ausgesprochen wurde.

Sie schreiben, dass alle registriert sind, das ist schon mal gut. Nur ist zu prüfen, wie die Registrierung lautet. Versicherungsmakler sind als „Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO“ registriert. Steht etwas anderes in der Registrierung, ist es kein Versicherungsmakler. In diesem Fall müssen Sie sich an die jeweilige Versicherungsgesellschaft wenden, wenn Sie Falschberatung vermute. Sind es richtige Makler, so können Sie gegen den Makler direkt vorgehen. Auf jeden Fall ist hier ein Anwalt zu befragen respektive zu beauftragen.

Die 200 Euro für die Beratung würde ich (aus meinem persönlichen Standpunkt her) auf jeden Fall wieder zurück buchen. Der Makler verdient durch die Courtage bei Vertragsabschluss und nicht durch ein Honorar. Dies ist nur dem Honorarberater vorbehalten. Der darf aber dann auch keine Vertragsabschlüsse tätigen.

Darf ich fragen, welche „freie Maklerfirma“ Sie hier beraten hat?

Gruß
Chris

Meiner Meinung nach ja, denn wer beauftragt, zahlt auch. Es sei denn, dass Sie mit dem Makler vereinbarten, dass Sie diese Kosten tragen.
Da es sich hierbei eher um eine juristische als eine vers.-technische Frage handelt, empfehle ich ggf. noch einen diesbezgl. Fachmann (Anwalt) zu fragen.

Hallo Wendy,

ich kann ohne den Vertrag gesehen zu haben die Situation nur schwer beurteilen. Als erstes sollte man sich an die Firma, der man die 200,- € bezahlt hat wenden und um entsprechendes Gutachten bitten. Also auf Vertragserfüllung bestehen.

Mit welcher Firma wurde denn der Vertrag geschlossen?

Sollten sämtliche weitere Bemühungen fruchtlos verlaufen haftet für gewöhnlich der Makler für seine Empfehlungen. Die Frage, die sich mir stellt war nur der Rückkaifswert so niedrig oder war das Fondsguthaben einfach so abgestürzt, dass nicht mehr ausgezahlt werden konnte?

Nach dem Gesetz besteht zwischen Kunde und Makler mit dem ersten Geschäftskontakt ein Haftungsverhältnis. Im Haftungsfall stellt sich die Frage: Fand eine Beratungsdokumentation statt? Gibt es Zeugen, die den Beratungsverlauf bestätigen können?

Mit ein wenig mehr Informationen kann ich Ihnen vielleicht etwas genaueres sagen. Ein offenes Gespräch mit Ihrem Makler kann vielleicht helfen. Ob ein Rechtsstreit für 800,- € Sinn macht, kann ich ohne genauere Kenntnnis der Sachlage nicht sagen. Für eine derartige Beratung müssen Sie sich auch zu einem Anwalt begeben oder falls Sie Rechtsschutz versichert sind, die Anwaltshotline Ihres Versicherers kontaktieren.

Ich hoffe ich konnte Ihnen helfen. Sie können sich gerne weiterhin an mich wenden, wenn Sie noch Fragen haben oder mir mehr Details nennen wollen.

Gruß Volker Aizpún

Guten Tag,
unser Makler hat uns eine Prüfung für vier gekündigte,
Fondsgebundene Lebensversicherungen, empfohlen, da der
Rückkaufswert zu niedrig war. Die von ihm beauftragte

Firma

hat uns im April 2008, pro Vertrag 200,00 € vom Konto
abgebucht. Natürlich haben wir nie wieder von dieser
Firma gehört, telefonisch nicht mehr erreichbar,

Internetseite

leer. Können wir für die entstandenen Kosten den

Makler

haftbar machen?

Hallo Wendy47

hierzu darf ich dir nur raten dich mit einem
Rechtsanwalt zu unterhalten, da auf diesem Portal keine
Rechtsberatung erlaubt ist.

Wenn ich dir zum Beispiel empfehle in den Rhein zu
springen. (nicht böse gemeint)

Ich würde dir empfehlen den nächsten Fall mal bei einer
Verbraucherzentrale checken zu lassen.

Gruß
Fr

Hallo Wendy47,

ein wenig verwirrend Deine Geschichte. Bereits gekündigte Lebensversicherungen prüfen? Oder habe ich da die Reihenfolge nicht ganz verstanden?
Aber Ok. Handelt es sich um Versicherungsmakler oder Merfachagenten? Ein Versicherungsmakler ist zur Dokumentation der Gespräche verpflichtet. Wenn es eine solche Dokumentation mit beiderseitiger Unterzeichnung gibt, dann ist dies die Grundlage für die weitere Vorgehensweise. Hat er auf alle Risiken hingewiesen… usw. Bei nachweislicher Fehlberatung ist ein Versicherungsmakler haftbar zu machen für die entstandenen Schäden. Was steht denn in dem Beratungsprotokoll?

Hallo Chris,
ein gesundes Neues Jahr!
Danke für Deine Bemühungen.
(Bin das erste Mal hier, hab deshalb noch leichte Schwierigkeiten mit dem „Schreiben“.

Die 200,-€ pro Versicherung, wurden direkt von der Firma, die unser Makler empfohlen hatte, von unserem Konto abgebucht.

Weiß nicht ob ich hier Namen schreiben soll?

Möchte eigentlich keinen Streit mit dem Makler, wollte nur wissen, ob ich eine Chance hätte(ohne Anwalt), das Geld von ihm zurück zuverlangen.
Unser Rechtsschutz hat eine so hohe SB, dass bei einem längeren Hin- und Her alles noch teuerer würde.

Lieben Gruß Wendy

Hallo Jens,
danke für die Antwort und ein gesundes Neues Jahr!

Der Makler hat es uns empfohlen, wir haben zugestimmt,
uns wurde das Geld von der vom Makler beauftragten Firma abgebucht. Weder wir noch unser Makler erreicht bei der Firma jemanden, weil sie nicht mehr existiert.
Unser RS hat eine so hohe SB, dass wir locker nochmal soviel bezahlen wie für die LV-Checks.

Gruß Wendy

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Volker,
Sie haben mir sehr geholfen.

Ich weiß nicht ob der Makler eine Dokumentation der Gesprächs gemacht hat. Wenn ich danach frage, wird er die sich so machen wie es für ihn gut ist?

Wir haben einen RS mit 1000,-€ SB.

Es ist eben alles so kompliziert - die Versicherungen habe ich jetzt selbst angeschrieben.

Der Abschluß war 2004 bei einem anderen Makler und Kündiung war 2007 bzw. 2008 von unserem jetzigen Makler. Der meinte damals, die Versicherungen (zwei von meinem Mann)
würden wegen seinem gesundheitlichen Problemen, das bei Abschluß nicht angegeben wurden (Hoher Blutdruck) im Ernstfall sowieso nicht bezahlen.

Bin das erst Mal im Forum, weil ich dachte, hier bekomme ich Tipps,
wie ich richtig auf unseren Makler zugehen kann, denn ich möchte keinen Streit mit ihm, bzw Anwalt.

Ich bin mir aber sicher, wenn ich mit „könnten Sie uns bitte die 800,-€ zurück zahlen, weil es ja nicht so geklappt hat, bzw. die Firma nicht mehr existiert“ komme, er mir sagt, dass das ja nicht seine Schuld ist.

Wünsche Ihnen noch ein gesundes Neues Jahr.

Gruß Wendy

Hallo auch, Wendy,

ebenso ein frohes neues Jahr.

Ich kann es nicht nachvollziehen, dass eine Firma 200 Euro abbucht für Verträge, die angeblich schlecht sein sollen, damit diese abgelöst werden. Hab ich doch so richtig verstanden, oder?

Für die Empfehlungen, die ein Makler ausspricht, haftet dieser auch. Besonders dann, wenn eine Beratungsdokumentation gefertigt wurde. Ein entsprechendes Protokoll sollte vorliegen.

Möchte eigentlich keinen Streit mit dem Makler, :wollte nur
wissen, ob ich eine Chance hätte(ohne Anwalt), das :Geld von
ihm zurück

Ich vermute, dass Du ohne rechtlichen Beistand hier keine großen Chancen haben wirst. Der Maklerkollege wird Dir mit Sicherheit sagen, dass er alles richtig gemacht hat. Ob dies wirklich so ist, kann ich nicht wirklich beurteilen. Aus diesem Grunde wäre anwaltliche Hilfe unter Umständen durchaus sinnvoll. Eine Einzelberatung bei einem Anwalt ist auch nicht so teuer. Bei 2x 200 Euro Streiwert wird die Beratungsgebühr um die 100 Euro betragen (wenn ich mich jetzt nicht ganz irre). Vielleicht reicht das schon aus, um hier Klarheit zu schaffen. Sollte es dann dennoch zu einem Rechtsstreit kommen, kann man dies getrost der Rechtschutzversicherung melden - sofern dies bei Dir auch mitversichert ist.

Genaueres aus meinem persönlichen Standpunkt kann ich nur sagen, wenn ich einen Einblick in die Unterlagen hätte. Sofern dies für Dich interessant ist, kannst Du Dich gerne melden. Ich gebe Dir dann meine eMail-Adresse, wohin Du die Infos mailen kannst. Vielleicht kann ich Dir so noch einen Hinweis geben, der Dir weiterhilft - bitte nicht falsch verstehen: dies ist keine Rechtsberatung - sondern fachliche Beratung aus meiner Maklersicht.

Besten Gruß
Chris

Hallo und vielen Dank,

werde dass mit dem Beratungspotokoll prüfen.

Gesundes Neues Jahr.

Gruß Wendy

Hallo Franjo,

ein gesundes Neues Jahr!

Danke für Deine Antwort - wende mich an Verbraucherzentrale.

Gruß Wendy

Hallo Chris,

war eine ganze Weile damit beschäftigt, allen die mir geantwortet haben, zurück zuschreiben.

Es war so:
Mein Mann, selbständig, hat 2004 bei einer befreundeten Maklerin zwei hohe LV abgeschlossen. Bei der Frage „gesundheitl.Probleme“ hat meine Mann gesagt alles o.k.
Er hat wirklich nicht absichtlich seinen hohen Blutdruck „vergessen“, weil es ihm ja damals gut ging.

Dann hatte er 2007 einen leichten Schlaganfall, hat aber keine bleibenden Schäden und nimmt jetzt seine Blutdrucktabletten. Er hatte Glück. In dieser Zeit wurde meinem Mann von seinem Bruder ein Makler empfohlen, der dann auch unsere „Sachen“ durchschaute. Dieser meinte im Ernstfall hätten diese beiden Versicherungen nicht gezahlt, wegen der Sache mit der Gesundheitsfrage. Also haben sie meinem Mann empfohlen diese beiden Versicherungen zu kündigen. Was er auch tat, weil er meinte er zahle nicht ein, wenn das so ist.

Eine Kapital LV die immerhin die Hälfte der Einzahlung erstattet hat und eine Fondsgebundene LV, die von 19.500,-€ Einzahlung, gerade mal 3.267,-€ zurücküberwiesen hat. (zwei Fonds LV von unseren Kindern sind auch betroffen.)Weil Kapital LV angeblich nichts bringt.

Daraufhin hat der Makler uns 2008 Lifehood empfohlen, die jedoch nicht mehr existiert, um die Rückzahlung zu prüfen. Lifehood hat uns pro Versicherung 200,-- € vom Konto abgebucht.

Nun wollte ich nur wissen, wie ich den Makler am besten darauf anspreche.

Gruß Wendy

Hi Wendy,

so langsam komme ich dahinter, was passiert ist :wink:

Also, so sehe ich den Fall:

Maklerin zwei hohe LV abgeschlossen. Bei der Frage
„gesundheitl.Probleme“ hat meine Mann gesagt alles :o.k.
Er hat wirklich nicht absichtlich seinen hohen :Blutdruck
„vergessen“, weil es ihm ja damals gut ging.

Dann hatte er 2007 einen leichten Schlaganfall, hat :aber keine
bleibenden Schäden und nimmt jetzt seine :Blutdrucktabletten.
Er hatte Glück. In dieser Zeit wurde meinem Mann von :seinem
Bruder ein Makler empfohlen, der dann auch unsere :„Sachen“
durchschaute. Dieser meinte im Ernstfall hätten diese :beiden
Versicherungen nicht gezahlt, wegen der Sache mit der
Gesundheitsfrage. Also haben sie meinem Mann :empfohlen diese
beiden Versicherungen zu kündigen.

Eine tolle Empfehlung, wenn der Gesetzgeber nicht das VVG vollkommen reformiert hätte. Mit Beginn 2009 wurde das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG) auch für Bestandsverträge gültig. So wäre diese Geschichte mit dem „vergessenen“ Bluthochdruck nur halb so wild gewesen. Im Schadenfall hätte der Versicherer prüfen müssen, inwieweit hier ein Verschulden des Antragsstellers bzw. Versicherungsnehmers vorliegt. Kann der Versicherer keine arglistige Täuschung nachweisen, muß er im Schadenfall auf jeden Fall zahlen. Nur die Höhe ist ungewiss, die wird dann nach neuem VVG durch sogenannte Quotelung festgesetzt, was bedeutet, dass hier geprüft wird, in welcher Höhe ein Verschulden des Versicherungsnehmers bei Nichtangabe des Blutdruckes vorliegt. Ist der Versicherungsnehmer zu 10% z.B. schuldigt, kann er auch nur 90% der versicherten Leistung empfangen. Diese Fälle werde allerdings in der Regel vor Gericht ausgefochten. - Statt zu kündigen hätte man das vergessene Nachmelden sollen. In einem solchen Fall prüft der Versicherer, ob er den Vertrag weiterführen kann, ggf. mit einem Risikozuschlag. Kann der Versicherer das nicht, kann der Vertrag bei geschicktem Verhandeln des Maklers rückabgewickelt werden, so dass die beide so gestellt werden, dass kein Vertrag zustande gekommen ist. In diesem Fall hätten beide Seiten gegenseitig erbrachte Leistungen zurückzuerstatten. Für euch hätte das bedeutet: kein Verlust, da ihr die gezahlten Beiträge zurück bekommen hättet. Die Verträge zu kündigen war vollkommen falsch aus meiner Sicht. Denn jetzt nach dem „leichten Schlaganfall“ wird eine Neuversicherung bei gleichem Versicherungsschutz nicht mehr möglich sein - zumindest aus meiner Erfahrung heraus.

Was er auch tat, weil er
meinte er zahle nicht ein, wenn das so ist.
Eine Kapital LV die immerhin die Hälfte der Einzahlung
erstattet hat und eine Fondsgebundene LV, die von :19.500,-€
Einzahlung, gerade mal 3.267,-€ zurücküberwiesen hat. :frowning:zwei
Fonds LV von unseren Kindern sind auch :betroffen.)Weil Kapital
LV angeblich nichts bringt.

Auch diese Aussage ist meiner Ansicht nach so nicht richtig. Der Garantiezins, der seinerzeit angeboten werden konnte, ist für die gesamte Vertragslaufzeit garantiert. Natürlich ist der Gewinn bei einer klassischen Lebensversicherung geringer als bei einer fondsorientierten Anlage. Aber warum habt ihr dann eine klassische Anlage getätigt? Ich denke, dass für euch SICHERHEIT ein wichtiges Thema zum Abschlussdatum gewesen ist. Wird ein vergleichbares Produkt heute abgeschlossen, sind die Garantiezinsen nochmal ein Stück geringer auf Grund der sog. Finanzmarktkrise. Womöglich war der Abschluss noch in 2004 - dann war der Vertrag vollkommen steuerfrei und dann hat man euch (aus meiner Sicht) noch mehr Schaden zugefügt.Denn alle Verträge ab 2005 sind zu versteuern.
Nebenbei bemerkt fallen bei einem Neuabschluss auch wieder Abschlussgebühren an, die ihr dann ein zweites Mal durch eure Beiträge bezahlen dürft. Ihr hattet also eine „rundum tolle Beratung“ - nur für euren Geldbeutel war es wohl etwas für die Golfsocken…

Daraufhin hat der Makler uns 2008 Lifehood empfohlen, :die
jedoch nicht mehr existiert, um die Rückzahlung zu :stuck_out_tongue:rüfen.
Lifehood hat uns pro Versicherung 200,-- € vom Konto
abgebucht.

Wenn ich das richtig interpretiere, hat man euch über Ohr gehauen… ich habe mal nach „Lifehood“ gegoogelt. Was ich dort gefunden habe, ist im Grunde das, was ein Versicherungsmakler für euch kostenfrei erledigen sollte - wenn die Daten, die ich gelesen habe, korrekt sind.

Nun wollte ich nur wissen, wie ich den Makler am :besten darauf
anspreche.

Am besten ist, den Makler schriftlich anzusprechen und das Geld von diesem wieder einzufordern. Meiner Ansicht nach liegt hier nach den geschilderten Infos eine Falschberatung vor. Gerade aus diesem Grunde rate ich nochmals zu einem Anwaltsgespräch.

Wenn noch Fragen sind, einfach mailen:wink:

Gruß
Chris

Hi Chris,

bin dir echt dankbar!

Dachte zuerst, oh je, lauter Makler.
Da wird der Eine ja dem Anderen helfen.

Werde mich, wie du meinst, schriftlich bei unserem Makler melden.

Werde dich dann benachrichtigen, wie es weiter geht.

Ganz lieben Gruß

und eine gute Zeit

Wendy

Guten Tag,
sollte eine solche Prüfung nicht Aufgabe des Maklers sein?
Warum sollten Sie überhaupt eine kostenpflichtige Prüfung veranlassen. Die Rechtslage ist eindeutig und von einem ausgebildeten Versicherungsmakler, der Ihr Mandat hat auch zu klären.

Nun aber zu Ihrer Frage.
Erlauben Sie mir eine Gegenfrage: Hat der Makler den Auftrag mit der „Prüf-Firma“ vermittelt? Hat er eine Provision erhalten (sehr wahrscheinlich ja), dann haftet er.
Wenden Sie sich an den Ombudsmann in Berlin. Diese Stelle ist für solche Fragen zuständig.
Vielleicht informieren Se Ihren Makler vorab von Ihrem Vorhaben.
Die Entscheidung des Ombudsmannes ist verbindlich.
Lassen Sie sich von Ihrem makler die Niederschrift von dem geführten Gespräch aushändigen. Hier wird protokolliert, wir die Empfehlung zustande kam.

Viel Erfolg!

Abschließend das übliche:
Hinweis: Dies ist eine Laienhafter Rat ohne rechtlichen Hintergrund und lediglich als Gedankenstütze zu sehen. Eine Rechtsberatung erfolgte nicht und sollte ggf. durch einen Rechtsanwalt erfolgen.
Es handelt sich lediglich um eine persönliche Einschätzung des angegebenen Sachverhaltes.

Vielen Dank, für Ihre Anwort, sie hat mir sehr geholfen.

Werde es mit unserem Makler abklären.

Gruß Wendy

Guten Tag,
unser Makler hat uns eine Prüfung für vier gekündigte,
Fondsgebundene Lebensversicherungen, empfohlen, da der
Rückkaufswert zu niedrig war. Die von ihm beauftragte

Firma

hat uns im April 2008, pro Vertrag 200,00 € vom Konto
abgebucht. Natürlich haben wir nie wieder von dieser
Firma gehört, telefonisch nicht mehr erreichbar,

Internetseite

leer. Können wir für die entstandenen Kosten den Makler
haftbar machen?

Vorab ein frohes neues Jahr!
Hier bin ich leider überfragt. Ich glaube aber : nein,
da der Rat vielleicht berechtigt war. Die Firma gibt es
scheinbar nicht mehr. Darin erkenne ich persönlich aber
kein Verschulden des Maklers. Für ein Verschulden sollte
er ja eine Haftpflichtversicherung haben.
Ob die Kündigung der Versicherungen eine gute
Entscheidung war ist auch zu hinterfragen.
Wer hat festgestellt, dass der Rückkaufswert zu niedrig
war? Die Policen enthalten normalerweise Tabellen mit
garantierten Rückkaufswerten.
Es gibt auch einen Versicherungsombudsmann, den man
fragen kann.
Versicherungsombudsmann e.V.
Prof. Dr. Günter Hirsch
PF 08 06 32
10006 Berlin
Tel: 01804-22 44 24 (20 cts p.Anruf aus d. dt. Festnetz)

s.a. http://www.versicherungsombudsmann.de
hier gibt es alle Infos

mfg
gj