Hallo,
ich weiss nicht genau, ob die Frage wirklich ernst gemeint ist, daher versuche ich, so neutral wie möglich zu antworten.
Also, selbstverständlich zahlt niemand (Justizbehörden etc.) die Wohnung, selbst dann nicht, wenn man irgendwo einkassiert und in U-Haft genommen wird. Natürlich muss man die Wohnung kündigen und genauso natürlich will der Vermieter noch die Miete bis zum Ende der Kündigungsfrist haben, auch wenn man längst woanders „wohnt“.
Selbstverständlich darf der Gefangene, wenn er denn soviel Geld hat und die Wohnung halten will, fleissig weiter Miete zahlen. Er sollte dann aber den Vermieter informieren und jemand finden, der wegen der zeitweisen Unabkömmlichkeit Blumen giesst und Post leert und in die JVA bringt.
Ich war zum Glück noch nicht in der Lage, ich weiss aber, dass es in Gefängnissen soziale Dienste gibt, die sowohl die Eingliederung in die Haft, als auch die Rück-Integration nach der Haft begleiten bzw. Hilfestellungen geben. Sicherlich können die aus dem Knast heraus auch für den Freikommenden eine temporäre Wohnung finden.
Gruss Hans-Jürgen
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