Halbwaisenrente kündigen, möglich?

Hallo,

ich würde gerne meine Halbwaisenrente, in höhe von ca 124€ kündigen, da diese im zusammenhang mit meiner Ausbildungsvergütung die 8004€ Jahreseinkommen „sprengt“.

Da mein Kindergeld mit 215€ deutlich höher ausfallen würde, würde ich dieses logischerweise bevorzugen.

Jetzte meine Frage:

ist es theoretisch möglich, diese Rente zu kündigen?

Und wenn ja, hängt noch mehr da dran?

Mfg Eric

Hallo,
oh…also da kann ich nicht wirklich richtig helfen.
Das müsstest du vorab natürlich beim Rententräger erfragen.
Was das Kindergeld angeht ist es natürlich so, dass dort ja bekannt ist, dass du HWR bezogen hast und grundsätzlich dann natürlich Anspruch darauf hast.
Die Familienkasse würde mit Sicherheit einen Negativbescheid des Rententrägers verlangen. Und wenn da dann drauf steht, dass du verzichtet hast, weiss ich nicht, ob dieses anerkannt würde…

Kannst du nicht vielleicht erhöhte Werbungskosten geltend machen? Hast du Fahrtkosten etc.??

Gruß
juliatimlea

Da die Werbungskosten „nur“ 920€ betragen, werde ich schlecht drüber kommen, hab das mal grob überschlagen, wäre bei ca 904€.

Jetzt könnte ich doch eine Einkommensumwandlung „machen“ lassen, damit ich unter diese 8004€ komme.

Doch dazu hätte ich noch ein paar Fragen:

Geht das bei jeder Firma?
Wenn ja, gibt es nachteile (außer der „geringere“ Verdienst)?
Finde im internet zwar massig infos dazu, jedoch nicht ,was daran gekoppelt ist usw.

Und noch eine Frage hätte ich:

In den Werbungskosten sind auch die kosten für PC und Software enthalten.

Unsere CAD Software kostet ca 2000-3000€, die CNC Software ca 900€, und einen PC bräuchte ich dazu ja auch noch.

Könnte man sowas von den Werbungskosten abrechnen lassen, wenn ja, wie muss ich nachweisen, dass ich diese Software brauche? Reicht ein simples Schreiben des Ausbildungsbetriebes, oder muss es im Ausbildungsvertrag eingetragen sein?

Mit freundlichen Grüßen

Eric

Danke für die schnelle Antwort! (:

Hallo nochmal,
zur Gehaltsumwandlung kann ich dir auch nichts sagen,
nur das es sehr viele Azubi`s machen.
Einen PC etc. kann du natürlich bei den Werbungskosten geltend machen, sofern er auch für die Ausbildung benötigt wird. Was Software angeht, weiss ich das nicht genau… Wenn ja, wird vermutlich auch eine Bescheinigung des Betriebes oder Schule ausreichen.
Allerdings werden die Kosten für einen PC nie ganz berücksichtigt, da er ja auch privat genutzt wird. Wie genau da die Berechnung ist, kann ich dir so auch nicht sagen…
Gruß
juliatimlea

Hallo,

also ich hab zu meiner Berufsschule 87 Km zu fahren.

Dieses Jahr 6 Wochen -> 87Km * 0,3€ * 30 Tage * 2 fahrten pro Tag = 1566€ reine Fahrtkosten in einem halben Jahr.

Damit würde ich immerhin schon über den Pauschalbetrag für Werbungskosten kommen, oder seh ich was falsch?

Ein Zug fährt jedoch auch, aber da müsste ich früh 40 Minuten, und Nachmittags 1,5h warten, was nicht grade sehr lernfördernt ist.

Was sagt ihr dazu? Genemigt mir das Familienamt das, oder soll ichs gleich seinlassen?

Mfg Eric :smile:

Nein, natürlich nicht lassen! Beantragen immer! Das sicherste ist es, wenn du das Kindergeld pro Ausbildungsjahr im Nachhinein beantragst. Dann wird mit den tatsächlichen Kosten gerechnet und es kommt ein abschließendes Ergebnis raus. So kann es dann zu keiner Überzahlung kommen.
Also, du kannst selbstverständlich die Fahrtkosten in km angeben. Niemand zwingt dich, mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu fahren. Nur wenn man mit öffentlichen Verkehrsmitteln fährt, muss man die Belege behalten und einreichen.
Du hast doch auch bestimmt noch ein paar Kilometer zum Betrieb, die du täglich angeben kannst, oder?
Insgesamt werden pro Jahr 230 Tage gerechnet (Schule und Betrieb zusammen).
Na und dann noch der PC etc…
Wie hoch ist denn deine mtl. Bruttovergütung? Kommen noch Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld dazu?
Erstattet der Betrieb irgendwelche Fahrtkosten?
Gruß juliatimlea

Eine Bekannte sagte, dass ich Nummernschild Nummern angeben muss, wenn ich die fahrtkosten mit dem Auto erstattet bekommen will. Stimmt das? Wie sollte ich Vorgehen? Reicht ein formloser Brief? Wenn ja, was sollte ich da reinschreiben?

Wenn ich wüsste wie Hoch die Vergütung ist…seit diesem Halbjahr haben wir nicht einmal normales Bruttoeinkommen bekommen, laut Lehrvertrag sind es 804€.

Jedoch ist dieser 1,5 Jahre alt & wir bekommen immer solche sonderzahlungen, deswegen kann ich gar nix weiter dazu sagen.

Von daheim zum Betrieb sind es ca 50Km, jedoch habe ich eine Wohnung, auf der selben Straße wie mein Betrieb.

Desweiteren habe ich eine Metallzeitschrift abonniert und zahle Gewerkschaftsgebühr (IG Metall) welche ich doch eigentlich auch mit einrechnen kann, oder?

Mein Betrieb bezahlt nur einmal Hin und Rückfahrt zur Schule, da es dort ein Wohnheim gibt. (sehr, sehr, sehr „sporadisch“ eingerichtet…)

Desweiteren könnte ich, wenn man mich „zwingen“ würde, dahin zu ziehen, doch sagen, dass mein Lebensmittelpunkt in meiner Wohnung ist, sodas ich darauf angewiesen bin, hier zu wohnen, und deshalb jeden Tag fahren muss, oder?

Sorry für die vielen Fragen ^^

Danke für die vielen Antworten! :smiley:

Mit freundlichen Grüßen

Wie gesagt, am besten beantragst du nach Ablauf des Jahres mit der Lohnsteuerbescheinigung, da sind dann ja alle Einkünfte drauf.
Bzgl. der WK druckst du dir auf der HP www.familienkasse.de eine Erklärung zu den erhöhten WK aus und natürlich einen Antrag und eine Erklärung zu den Einkünften und Bezügen.

Eine Kfz-Nummer muss man nicht angeben, das ist Quatsch.
Aber ich meine, bei der Einkommenssteuererklärung kann das evtl. so sein.
Gewerksschaftsbeiträge können auch mit zu den Werbungskosten (auf Nachweis).
Gruß
juliatimlea