Halbwaisenrente nachzahlung!

hallo Team,

also wenn junglicher a halbwaisenrente bezogen hat von der schule geht und keine halbwaisenrenten bezüge mehr bekommt nach 1 1/2 jahren dann aber eine ausbildung bekommt und wieder bekommt müsste doch die nachzahlungs geleistet werden aber nur bis 12 monate aber die 12 monate müssten dem jungendlichen a doch zugesprochen werden die restlichen monate zwar nicht aber die 12 monate doch oder ist das falsch?

mit freundlichen grüßen
'KVPohl

Hallo,

schon einmal etwas von abgeschlossen Sätzen und Satzzeichen wie Komma, Punkt etc. gehört. So etwas hilft, auch einen ansonsten unleserlichen Text zu verstehen.

Gruß Woko

hallo Team,

also wenn junglicher a halbwaisenrente bezogen hat, von der schule geht und keine halbwaisenrenten bezüge mehr bekommt. Und nach 1 1/2 jahren dann aber eine Ausbildungsvorbereitung beginnt wo er dann wieder Halbwaisenrentenberechtigt ist. Müsste doch die nachzahlung geleistet werden aber nur bis 12 monate.
Auch wenn er 1 1/2 jahre jetzt Ausbildungssuchen gemeldet war werden doch nur 12 Monate ihm ausgezahlt aber diese 12 Monate werden doch in jedem fall gezahlt oder nicht?

Text nur schwer verständlich…
Hallo KVPohl,
den dezenten Hinweis, doch bitte so zu schreiben, dass man den Text auch verstehen kann, hast Du ja leider ignoriert.
Schade eigentlich, denn an Deinem Text kann man nur raten, was Du eigentlich meinst…

also wenn junglicher a halbwaisenrente bezogen hat,

soweit klar, irgendwann gab es mal Halbwaisenrente.

von der
schule geht und keine halbwaisenrenten bezüge mehr bekommt.

Die Berechtigung ist also erstmal entfallen.

Und nach 1 1/2 jahren dann aber eine Ausbildungsvorbereitung
beginnt wo er dann wieder Halbwaisenrentenberechtigt ist.

Dann besteht evtl. wieder die Berechtigung zum Bezug der Rente.

Müsste doch die nachzahlung geleistet werden aber nur bis 12
monate.

Eine Nachzahlung für die Zeit, in der keine Bezugsberechtigung bestand?
Warum??

Auch wenn er 1 1/2 jahre jetzt Ausbildungssuchen gemeldet war
werden doch nur 12 Monate ihm ausgezahlt aber diese 12 Monate
werden doch in jedem fall gezahlt oder nicht?

Wie kommst DU darauf, dass der Jugendliche für 12 Monate, in der keine Berechtigung bestand, die Rente nachgezahlt bekommt?

Bitte erläutere Deine Gedankengänge, aber bitte mit annähernd verständlichem Text!

LG Ulli

1 Like

Also die Halbwaisenrente zahlt bis 12 monate zwischen zwei ausbildungen eine nachzahlung das war schon immer eigentlich so junglicher a hat z.b. als er nach der schule erst einmal sich ausbildungssuchen gemeldet hat nichts gemacht bis er dann irgendwann sich hat mustern lassen und den wehrdienst geleistet . danach ging er wieder auf eine technische schule die monate zwischen der beendigung der normalen schule und dem zivildienst hat dann nachgezahlt bekommen als er dann auf die technsiche schule ging und wieder rentenberechtigt war.

und es geht nur darum ob junglicher a diese nachzahlung die maximal 12 monate nachgezahlt werden bekommt weil junglicher a wieder rentenberechtigt ist?

Hallo,

Deine „Schreibe“ ist weiterhin sehr schwer zu verstehen. Aber ich versuch’s dennoch mal:

Also die Halbwaisenrente zahlt bis 12 monate zwischen zwei
ausbildungen eine nachzahlung das war schon immer eigentlich

So? Nicht das ich wüsste. Wenn zwischen zwei Ausbildungen bis zu vier Monate liegen, wird die Halbwaisenrente für diese vier Monate grundsätzlich auch dann gezahlt, wenn in dieser Zeit nichts gemacht wurde. Hierdurch sollen Nachteile z.B. zwischen Ende der Schulausbildung und Beginn eines Studiums vermieden werden.

Aber 12 Monate??? Woher beziehst Du dieses Wissen?

so junglicher a hat z.b. als er nach der schule erst einmal
sich ausbildungssuchen gemeldet hat nichts gemacht bis er dann
irgendwann sich hat mustern lassen und den wehrdienst
geleistet . danach ging er wieder auf eine technische schule
die monate zwischen der beendigung der normalen schule und dem
zivildienst hat dann nachgezahlt bekommen als er dann auf die
technsiche schule ging und wieder rentenberechtigt war.

Ab wann hat er „nachgezahlt bekommen“? Ab Beginn der Techniker Schule, würde ich sagen.

und es geht nur darum ob junglicher a diese nachzahlung die
maximal 12 monate nachgezahlt werden bekommt weil junglicher a
wieder rentenberechtigt ist?

Wie schon vorher erklärt. Man kann die Waisenrente nur für Zeiten nachgezahlt bekommen, in denen man auch tatsächlich ein Waisenrentenanspruch hatte. Man kann doch nicht erwarten rückwirkend wieder etwas zu bekommen, nur weil man jetzt wieder einen Anspruch hat.

Du musst Dich von diesen strikten 12 Monaten verabschieden. Diese haben eine andere Bedeutung; hier ein Beispiel:

Eine Waise (Jugendlicher, also jünger als 27 Jahre) beginnt am 01.08.2008 ein Ausbildung. Vorher bestand kein Waisenrentenanspruch. Die Waise vergisst zunächst die Waisenrente wieder zu beantragen und holt dies erst im September 2009 nach. In diesem Fall wird die Waisenrente rückwirkend ab 01.09.2008 nachgezahlt, 12 Monate zurück gerechnet ab Antragsdatum.

Wäre in diesem Beispiel die Waisenrente im Juni 2009 beantragt worden, wäre die Waisenrente ab 01.08.2008 nachgezahlt worden, frühestens also ab dem Zeitpunkt, ab dem die Anspruchsvoraussetzungen wieder erfüllt waren.

Nach Deiner Logik müsste die Rente rückwirkend ab 01.06.2008 gezahlt werden. Das geht aber nicht, da im Juni und Juli 2008 gar kein Anspruch bestand.

Ich hoffe, ich habe Deinen Gedankenfehler entdeckt. Falls nein, schreib noch mal, aber BITTE, BITTE verständlich!!! :smile:

Gruß,
Robert

ja jugendlicher a hat als er auf die techniker schule ging eine nachzahlung bekommen weil die halt den sachverhalt prüfen mussten. Also hat er die monate während jugendlicher a auf die techniker schule ging die er nicht bezahlt bekommen hat nachgezahlt bekommen aber warum hat junglicher a als er auf die techniker schule ging die 4 monate zwischen der normalen schule und dem wehrdienst nachgezahlt bekommen wo er ausbildungssuchend war und keine halbwaisenrente bezogen hat dann nach dem wehrdienst als er auf die techniker schule ging nachgezahlt bekommen ?