Handykauf, Mängel, Rechnung weg, VK kein Einsehen

Hallo,

ich habe folgendes Problem und hoffe das mir jemand helfen kann.
Am 05/09/11 kaufte ich über ebay (ich weiß mittlerweile, total bescheuert) ein Handy, HTC. Dachte mir, ich bin ja auf der sicheren Seite, ist ja ein gewerblicher VK.
Die Mail von wegen Danke für Ihren Kauf von ebay habe ich noch im Posteingang. Die Mail vom gleichen Abend mit der Bestätigung der Zahlung von Paypal habe ich auch in meinem Posteingang.
Selbst die Mail von Hermes mit den Sendungsinformationen habe ich noch im Posteingang.
Handy kam, ich glücklich, alles toll
So, nach ca 8 Wochen kam ich dann mal auf die Idee eine Handyflat zu buchen. Auf dem Handy ist Vodafone Software vorinstalliert, ich selbst nutze eine Eplus Prepaid Karte. Bisher war ja auch alles ok. Zuhause über WLAN ins Netz, telefonieren, SMS.
Tja, da merkte ich also, die Handyflat kann ich nicht nutzen, ein paar Tage später, MMS kann ich auch nciht empfangen. Ok, ich also zum Baseshop, alle Einstellungen wurden von dort vorgenommen, nichts…
Mein Schwager hat bei Base einen Vertrag, wir also Karten getauscht, er kommt mit meinem Handy nicht ins Netz, ich mit meiner noch aktuell gebuchten Handyflat bei seinem Handy aber sehr wohl.
Gut, liegt dann wohl an meinem Handy.
´Rechnung gesucht, Rechnung weg. Egal, habe ja alle wichtigen Mails noch im Posteingang, also Händler angerufen. Dieser war unterwegs, nicht im Büro, meinte er würde sich bei mir melden, zwecks einer Rechnungskopie und wegen des Problems.
Er meldete sich nicht mehr, wir hatten zwischenzeitlich einen Todesfall in der Familie, ich schrieb ihm dann am 10/12/11 eine Email, nochmal mit der Bitte sich zu melden und mir eine Rechnungskopie zukommen zu lassen.
Keine Antwort, am 27/12/11 schrieb ich ihm erneut eine Mail in der ich schon etwas energischer wurde. Darauf schreib er mir nur das ich bitte das Kaufdatum angeben soll.
So, das war dann erstmal das Ende der Geschichte. Mir ging es eine zeitlang nicht gut und ich hatte einfach familiär so viel um die Ohren, dass ich keine Kraft hatte mich wirklich intensiv damit zu beschäftigen. Ich habe ihm immer mal wieder eine Mail geschickt, allerdings nciht über ebay und finde sie jetzt natürlich auch nicht mehr wieder. Auch habe ich des öfteren mal versucht anzurufen, aber nie jemanden erreicht.
Der VK hat auch einen Shop in Hamburg, ich komme allerdings aus NRW, da fahr ich ja nicht mal eben rüber.

Jetzt habe ich ihn am 12/06/12 noch einmal per Mail, aber diesmal wieder über ebay angeschrieben. Darauf bekam ich folgende Mail zurück:

Hallo

Normalawaise benutze ich keine email s mehr

Meine laden existiert leider nicht mehr

Firma ist auch leider abgemeldet, bin im moment im ausland

Weiss leider nicht wie ich es bei htc klâren soll

Weil meine gewerbe nicht mehr existiert

Sorry

Gruss

Da bin ich fast geplatzt. Habe ihm dann geschrieben das ich ihn nachweislich schon mehrfach kontaktiert habe, das ich im Handelsregister gesehen habe, dass seine Firma da noch eingetragen ist und das er ja auch bei ebay noch als gewerblicher VK gemeldet ist. Ebay habe ich auch angerufen, aber die können wir Paypal ja nur innerhalb 45 Tage ab Bezahlung etwas tun.

Darauf kam von ihm wieder:

was fur handy war das?

ich habe kein laden mehr, habe es aufgegeben-verkauft

mit ebay shop

sorry

gruss

So, für Verständnis und Vereinfachung hier meine Antwort:
Es handelt sich um ein HTC Wildfire. Ehrlich gesagt ist es mir völlig egal, ob Sie den Laden verkauft haben wollen. Im Handelsregister und bei ebay steht der Laden noch mit Ihren Daten drin. Weder HTC noch Vodafone fühlt sich zuständig, das Handy in Ordnungsgemäßen Zustand zu bringen und verweist mich auf den Verkäufer und der sind nunmal Sie. Mit 24 Monaten Garantie und Gewährleistung. Es sind grad ein paar Monate vergangen, in denen Sie sich ja bisher einfach im still halten geübt haben.
Wie sieht Ihr Lösungsvorschlag aus?

Darauf schrieb er mir ich solle ihm die Rechnungskopie per Mail senden.

Meine Antwort:
Die Rechnungskopie wollten Sie mir telefonisch und schriftlich zugesichert schon im Dezember zukommen lassen. Auch diese habe ich nie erhalten, nachdem ich Ihnen mitteilte, dass ich diese verlegt habe.
Sie wollten das Kaufdatum, welches ich Ihnen schon mehrfach habe zukommen lassen.
Kaufdatum war der 05/09/11 und bezahlt am 05/09/11 um 19:37:32 Uhr. Die Bestätigungsmail von Paypal habe ich noch.

Bis dato dachte ich noch das es sich um einen Simlock handelt, da ich ja nicht so viel Ahnung habe. Ich ging zu einer Bekannten rüber und diese hat eine Vodafone Karte. Karte rein und siehe da: Ich kann das Handy uneingeschränkt nutzen!!

Ich schrieb ihm also nochmal, denn die letzte Mail schrieb ich nicht über ebay und bekam somit auch keine Antwort:

Hallo,

ich habe mich heute noch einmal erkundigt. Wenn ich den Simlock von Vodafone entfernen lasse, dann kostet mich das 100 Euro. Es gibt natürlich noch günstigere Alternativen, allerdings verstösst das gegen die Herstellerrichtlinen und noch viel schlimmer, die Garantie verfällt.
Wie wollen wir weiter vorgehen?

Seine Antwort darauf war nur, das mein Handy ja kein Simlock hat, sonst könnte ich ja nichtmal damit telefonieren.
Gut, also bei Vodafone angerufen. Richtig, ein Simlock ist das nicht, warum die Vodafone Karte einwandfrei funktioniert konnte mir der Kundenservice allerdings auch nicht sagen.

So, ich ihm also nochmal geschrieben und gefragt wie es nun weiter gehen soll, da ich das Problem langsam behoben haben möchte und ich bekomme folgende Antwort:

Sorry, aber ich weiss nicht mal, ob das handy , das handy ist, was sie von mir gekauft haben

Kann auch nicht, einfach eine rechnung fur irgend ein handy schreiben

Ich bin platt… Habe ihm nur noch geschrieben dass ich dann wohl eine Anzeige bei der Polizei erstatten muss.
Ich habe den Mangel ja schon vor Ablauf der 6 Monate Beweispflicht zur Sprache gebracht und er kommt mir nun so.
Ehrlich gesagt weiß ich aber auch nicht was ich noch machen soll.
Haftpflichtversichert bin ich momentan nicht und ich denke das eine Anzeige nicht viel bringen wird, da der Wert (170 €) zu gering ist.

Hat jemand einen Tip für mich? Auch was es evt mit dem Handy auf sich haben kann? Ich will eigentlich das er seiner gesetzlichen Pflicht der Gewährleistung nachkommt!

Vielen Dank an diejenigen die bis hier her gelesen haben :smile:

Liebe Grüße

Ich will eigentlich das er seiner
gesetzlichen Pflicht der Gewährleistung nachkommt!

Vielen Dank an diejenigen die bis hier her gelesen haben :smile:

Ehrlich gesagt habe ich das nur vage überflogen.

Zunächst gilt es Garantie und Gewährleistung/Sachmängelhaftung zu unterscheiden, denn häufig wird dies vom Verbraucher nicht differenziert und es herrscht häufig die Auffassung, dass jede Sache nach Gesetz zwei Jahre halten muss. Dem ist aber nicht so.

Der Verkäufer ist laut BGB verpflichtet, die Sache (den Kaufgegenstand) frei von Mängeln zu übergeben. Keinesfalls ist der Verkäufer verpflichtet dafür einzustehen, dass eine Sache eine bestimmte Zeit „hält“. Der Anspruch hierauf verjährt idR. nach 24 Monaten. Das heißt also, der Käufer hat 24 Monate Zeit, Mängel, die bei Übergabe schon vorhanden waren, zu reklamieren. Die Beweislast, dass ein Mangel bereits bei Übergabe bestand, liegt grundsätzlich beim Käufer. Die Ausnahme ist der so genannte Verbrauchsgüterkauf, also wenn ein Verbraucher etwas von einem Unternehmer erwirbt. Dann gilt in den ersten 6 Monaten nach Kauf eine Beweislastumkehr, so dass der Verkäufer beweisen muss, dass die Sache bei Übergabe frei von Mängeln war. Hierbei muss man aber wiederum berücksichtigen, dass nicht jeder Defekt auf einen Sachmangel zurückzuführen ist. Auch Missbrauch, mangelnde Pflege und Wartung, Vorsatz etc. können ursächlich sein. Die Beweislast, dass der Defekt auf einen Sachmangel und nicht auf andere Umstände zurück zu führen ist, trägt daher in jedem Fall der Käufer. Tritt nun also ein Defekt auf, ist es in der Regel schwer bis unmöglich für den Käufer zu beweisen, dass dieser auf einen Mangel zurückzuführen ist und der Mangel bereits von Anfang an bestand.

Um dem Käufer längerfristige Sicherheit zu geben, gewähren einige Händler oder Hersteller eine Garantie. Diese tritt grundsätzlich neben die Gewährleistung. Eine Verpflichtung eine Garantie abzugeben besteht aber nicht. Daher ist der Garantiegeber auch berechtigt die Bedingungen für die Garantie frei auszugestalten. Im Garantiefall ist also ausschließlich von Belang, was in den Garantiebedingungen geregelt ist. Dort kann durchaus geregelt sein, dass man die Rechnung vorzulegen hat.

Fazit: Gegen den Verkäufer Ansprüche im Rahmen der Gewährleistung geltend zu machen, dürfte schon an der Beweisfrage scheitern. Dumm, dass sich das ganze derart verzögert hat. Garantieansprüche gegen den Hersteller könnten dann geltend gemacht werden, wenn die Vorlage der Rechnung nicht erforderlich ist oder der Hersteller sich durch Vorlage der Ebay Ausdrucke anderweitig vom Kauf überzeugen lässt.

Ein Verpflichtung des Verkäufers ein Doppel der Rechnung auszuhändigen besteht auf jeden Fall nicht.

Gruß

S.J.

Hallo,

fehlende Rechnung, fehlende Mails und das ganze nach ca. 7 Monaten. Da könnte nur noch ein Anwalt helfen.

Das würde aber schon mit den ersten Briefen mehr kosten als das Handy.
Mein Vorschlag, nimm es als Lehre.
Vielleicht solltest Du mal E-Plus anrufen, ob die Dir einen Rat geben können.
Leider gibt es in Deinem Fall keinen einfachen Rat, der Dir weiterhelfen könnte. Das ist bei Internetkäufen leider häufig so.

MfG

W.A.