Hallo
Wer kann mir sagen ab welchem Pkt. die Wasseranschlussleitung für ein Einfamilienhaus dem Hausbesitzer gehört, bzw. ab wo dieser für die Inst. bezahlen muss.
Fall: Der 1" Absperrhan, im Gebäude vor der Hauptwasseruhr, ist undicht. Diesen wollte ich erneuern und dazu den Hauswasseranschluß-Schieber vor dem Gebäude, aber noch auf meinem Grundstück, verschließen. Leider schließt dieser nach 30 Jahren nicht mehr und müsste instandgesetzt werden. Wer muss diese Kosten tragen?
Ich weiß nicht, ob es eine Rolle spielt, aber das Haus steht in Bayern.
Vielen Dank für Eure Antwort.
Gruß Wolfgang