Folgender Fall:
Da die Spekulationsfrist nicht eingehalten wurde, möchte der Hausverkäufer gerne den notariellen Kaufvertrag Rückgängig machen. Dies ist ja ohne weiteres in beiderseitgem Einverständnis möglich.
Nun soll aber der Kaufvertrag nach einer bestimmten Zeit, nur nach der Spekulationsfrist, neu zwischen den selben Parteien abgeschlossen werden. Der Potentielle Käufer zieht jedoch schon zum Tag des ursprünglichen Kaufvertragstermines in die Imobilie ein.
Wie verhält es sich in diesem Fall rechtlich. Wurde hier auf legalen Wege die Spekulationssteuer umgangen oder bewegt man sich doch ehen auf sehr dünnem Eis.