Hallo,
ich fürchte, wir haben mit unserem künftigen Haus auch ganz schönen Ärger mit eingekauft *seufz*. Kaufpreiszahlung und Übergabe ist nächste Woche, die Noch-Eigentümer waren aber so freundlich, uns schon letztes Wochenende die Schlüssel zu geben, da wir zeitlich unter Druck stehen - die Käufer unserer ETW haben es recht eilig.
Bei der Übergabe war es schon etwas dämmerig, keiner hatte an eine Taschenlampe gedacht. Wir haben daher nur die Zählerstände abgelesen und es ganz kurz gemacht, unter anderem, weil sowohl mein Mann als auch ich vor Schock sprachlos im Wortsinn waren. Ein Übergabeprotokoll gibt es nicht.
Folgendes läßt uns darüber nachdenken, den Kaufpreis (entweder des Hauses oder der Küche - separater Kaufvertrag ohne Notar) zu kürzen:
Der Dreck ist unbeschreiblich. Ich rede nicht von ungeputzten Fenstern, sondern von versch**** Gäste-WC und WC im Bad, Krümeln in Cornflakesgröße im Kühlschrank, einem Backofen, den wir nur noch entsorgen werden (die Küche ist erst 6 Jahre alt, das Haus 36 J.), dasselbe gilt für die Dunstabzugshaube. Auf der Kellertreppe befanden sich noch genug Frolics für eine Mahlzeit, von den Hundehaaren könnte ich ein Sofakissen auspolstern lassen. An manchen Wänden sind noch Poster, aber ich will ja nicht kleinlich sein *schiefgrins*. Insgesamt reden wir wirklich nicht von unterschiedlichen Auffassungen von Sauberkeit, sondern von Zuständen, die keiner glaubt, der es nicht gesehen hat.
Gibt es irgendwelche Standards, wie man eine Immobilie übergeben muss ? Im Kaufvertrag steht nur „geräumt“. Kann ich den Herd geltend machen ?
Darüber hinaus befinden sich hinter der Drempelwand im DG mehrere große Wespennester. Bei der Besichtigung damals bekamen wir lediglich gesagt, dass dort zusätzlicher Stauraum sei und haben nicht hineingeschaut. Beim Notartermin wies dieser aber darauf hin, dass die Verkäufer auf bekannte Mängel hinweisen müßten, und das können sie unmöglich übersehen haben
Auch sieht es so aus, als ob die Ölpumpe kaputt sei. Gekauft haben wir aber ein Haus mit funktionierender Heizung, auch das wurde beim Notar noch einmal explizit besprochen.
Zu unserer großen „Freude“ ist dann noch an einer Wand Schimmel, zum Glück nicht viel, aber trotzdem… Es stand bei den Vorgängern der Schlafzimmerschrank davor, hier kann es also sein, dass es ein verborgener Mangel ist - Pech für uns.
Wir sind stinksauer und überlegen, ob wir nicht einen Teil des Kaufpreises einbehalten, teils für den unmäßigen Dreck, teils für unsere Zusatzkosten. Haben wir da rechtlich eine Chance ? Praktisch würde ich dann einfach nicht den vollen Kaufpreis für die Küche überweisen.
Von den heftigsten Sachen haben wir natürlich Fotos gemacht.
Danke vorab für Eure Tipps !
Etwas gefrustete Grüße,
Sylvia
P.S.: Zum Glück haben lediglich die letzten Bewohner in 6 Jahren das Haus heruntergewirtschaftet, die Substanz ist sehr gut.