Heizungsabnahme (welche Dokumente und Pflichten)

Hallo Zusammen,

Wir haben eine neue Heizung in userem neu erbautem Haus, die aus folgenden Hauptkomponenten besteht.Gastherme, 2 Solarkollektoren, Wasserführender Holzofen, Fussbodenheizun, 2 Speicher.

  • Meine erste Frage ist was muss die Heizungsfirma nach dem Einbau übergeben.
    (z.B. Anleitungen, Hydraulikschema, Verdrahtungsplan, Bescheinigungen…)
    Was ist Pflicht, was wäre gut wenn man es auch noch anfragt.
  • Weiter wer ist verpflichtet die gesamte Anlage beim Schornsteinfeger zur Abnahme anzumelden? (Heizungsfirma oder Betreiber)

Vielen Dank für Eure Hilfe
Daniel

Hallo!

Der Betreiber ist verantwortlich, also muss auch er die Therme, Ofen und Schornstein beim Schorni zur Abnahme anmelden, wenn der Heizungsbauer fertig ist und Anlage an Kunden übergeben hat.

Es gehören mind. die technischen Unterlagen dazu, die der Hersteller der Einzelbauteile(Therme,Kollektor,Regelung…) mitliefert. Die Garantieunterlagen dazu müssen von ihm ausgefüllt und unterzeichnet werden.
Verdrahtungspläne und Hydraulikschemen sind beim EFH unüblich. Dazu ist es zu übersichtlich und auch später nachvollziehbar.

mfG
duck313

ich gehe mal davon aus , dass sie eine mit gas betriebene anlage haben !
dann hat der installateuer die anlage auf jeden fall beim kaminkehrer angemeldet .
für die gaszählermontage durch die stadtwerke ist nämlich ein formular vom Kaminfeger erforderlich das dieser keine bedenken für den betrieb der anlage hat . somit sollte der kaminfeger schon einmal auf der baustelle gewesen sein .

bedienungsanleitung des kessels und der eingebauten teile wie vom hersteller mitgeliefert ist bei fertigstellung zu übergeben und vom Auftraggeber zu quittieren .

eine abnahme sollte für beiderseitigen sicherheit erfolgen wobei hier kein standard formular oder vorgehensweise festgeschrieben ist .

im übrigen kann ein gewerk auch als abgenommen gelten ,wenn die komplette rechnung bezahlt wurde .