Hilfe bei Rechnungswesen

Hallo,

ich habe ein Problem die Grund kosten von den neutralen kosten zu trennen. Ich bin also soweit, dass ich weis, dass alles was in die Produktion eingeht auch Grundkosten sind, also die ganze Kontenklasse 6 (SKR) außer Abschreibung und Grundstücksaufwendungen. Aber nun gehören ja auch Gewerbesteuer und gewährte Skonti dabei wobei Gewerbesteuer nachzahlung nicht hinzugehört. Gibt es eine Regel, Liste, Sprichwort, Eslesbrücke, wie man sich dass merken kann? Wir haben bald Prüfung und dass ist noch ein kleines Problem. Danke schonmal im vorraus.

Liebe Grüße Matthias

Hallo,

ich habe ein Problem die Grund kosten von den neutralen kosten
zu trennen.

Die Bezeichnung „neutrale Kosten“ ist sicherlich nicht ganz glücklich gewählt. Im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung spricht man zutreffend von den Grundkosten (= Kosten denen Aufwand in gleicher Höhe gegenübersteht) sowie Anderskosten (= Kosten denen AUfwand in anderer Höhe gegenübersteht) und Zusatzkosten (= Kosten denen kein Aufwand gegenübersteht).

Vom sog. „neutralen Ergebnis“ spricht man hingegen dann, wenn Aufwendungen „auf dem Weg in die Kostenrechnung“ (dort ankommend als Kosten) „korrigiert“ werden müssen.
In diesem Zusammenhang werden dann auch die sog. neutralen „Aufwendungen und Erträge“ aus der FiBu herausgefiltert, da sie nicht Eingang in die Kostenrechnung finden dürfen.
Sog. kostenrechnerische Korrekturen werden im Rahmen der bereits erwähnten Anderskosten erforderlich.
Zusammen erhält man aus diesen beiden Schritten am Ende das neutrale Ergebnis.

Habt Ihr denn tatsächlich von „neutralen Kosten“ gesprochen ?

VG
Sebastian

Hallo,

Habt Ihr denn tatsächlich von „neutralen Kosten“ gesprochen ?

ohh weh, entschuldigung ich glaube da habe ich mich verschrieben, dass tut mir echt leid. Ich wollte eigentlich die neutralen Aufwendungen schreiben. Ich hoffe sie können mir verzeihen.

Gruß Mattias

Hallo,

Ich hoffe sie können mir verzeihen.

Ja, ja, wir wollen jetzt mal nicht zu förmlich werden :wink:

Aber nun gehören ja auch Gewerbesteuer und gewährte Skonti dabei
wobei Gewerbesteuer nachzahlung nicht hinzugehört. Gibt es eine
Regel, Liste, Sprichwort, Eslesbrücke, wie man sich dass merken
kann? Wir haben bald Prüfung und dass ist noch ein kleines Problem.

Die Gewerbesteuernachzahlung betrifft ein anderes Geschäftsjahr. Die Kostenrechnung ist aber immer auf das aktuelle Jahr (oder kürzere Zeiträume) bezogen (Ausnahme: Ermittlung normalisierter Kosten).

Grundsätzlich ist es aber so, wie Du schon gesagt hast. Diejenigen Aufwendungen, die in der FiBu erfasst werden und „ganz offensichtlich“ mit der eigentlichen (betrieblichen) Leistungserstellung zutun haben, werden zu Grundkosten und gehen damit unverändert in die Kostenrechnung ein.

Im Prinzip muss man sich immer überlegen, welche Aufwendungen angepasst werden müssen. Das sind z.B. solche die Abschreibungen oder „Wagnisse“ zum Gegenstand haben.
Darüber hinaus ist danach zu fragen, welche Aufwendungen das aktuelle Geschäftsjahr betreffen und welche nicht bzw. welche Aufwendungen „außergewöhnlich“ sind und demnach nicht in die Kostenrechnung Eingang finden dürfen.

In den bisherigen Übrungsaufgaben sollte sich ein bestimmtes Muster herausgebildet haben, woran man dies erkennen kann. Wie war das denn bei Euch ?

VG
Sebastian

Hallo,

Wie war das denn bei Euch ?

Nun daher dass wir dass in der Meisterschule machen, arbeiten wir nur mit dem SKR 04 und mit dem auch nur in vereinfachte art in den Fragen war es z.B. so:

Berechnen Sie
a) den steuerlichen Gewinn
b) den kalkulatorischen Reingewinn

dann mein bisheriges Problem

Aufwendungen für Rohstoffe 50.000€ (Grundkosten ganz klar)
Löhne 80.000€ (alles Grundkosten
Gesetzl. soziale Aufwend. 15.000€ bis
Strom Gas Wasser …
Gewerbesteuer …
Versicherung …
Miete hier hin!
Forderungsverlust (keine Ahnung, wie ich mir
dass merken kann)
Zinsaufwendungen neutraler Aufwand auch kein
Problem)

Mittlerweile habe ich die Aufgaben schon so oft gemacht, dass ich das meiste schon auswendig weis, nur bei manchen Sachen habe ich noch Schwierigkeiten, wie bei dem Forderungsverlust.

LG Matthias

Hallo,

ich habe ein Problem die Grund kosten von den neutralen kosten
zu trennen. Ich bin also soweit, dass ich weis, dass alles was
in die Produktion eingeht auch Grundkosten sind, also die
ganze Kontenklasse 6 (SKR)

SKR heißt ja Spezial Konten Rahmen, in einem solchen findet allgemein eine Buchhaltung statt. Welchen Sinn die Kontenklasse macht kommt immer auf den angewendeten SKR an - du scheinst mit dem SKR 04 - wegen Kosten-Kontenklasse 6 zu arbeiten.
Ich arbeite mit Kosten-Kontenklasse 4 im SKR 03.

Wenn du dir die Konten der Kontenklassen anschaust verstehts du um welchen Typ von Einnahmen, Ausgaben, Aufwendungen, Kosten, Erlösen oder nur Bestände geht. In einer reinen Buchhaltung habe ich ja eigentlich innerhalb eines Geschäftsjahres nur Einnahmen oder Ausgaben. Bilanztechnich werden diese auch noch auf das Geschäftsjahr abgegrenzt. Zusätzlich kommt die Kostenrechnung hinzu, die auch noch Planungen, und Abweichungsanalysen möglich machen soll.

Neutrale Aufwendungen (eigene Kontenklasse) unterscheidt nun die Aufwendungen für den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb von den Aufwendungen die in einem Geschäftsbetrieb auch vorkommen.

außer Abschreibung und Grundstücksaufwendungen.

Abschreibungen stellen nun den Sonderfall da, da aus bilanztechnischen Gründen die Anschaffungs- u. oder Herstellungskosten von langfristigem BV nicht im Jahr der Ausgabe das Betriebsergeniss mindern dürfen, sondern nur auf die betriebliche Nutzungs Dauer (ND) verteilt.

Aber nun gehören ja auch

Gewerbesteuer und gewährte Skonti dabei wobei Gewerbesteuer
nachzahlung nicht hinzugehört. Gibt es eine Regel, Liste,
Sprichwort, Eslesbrücke, wie man sich dass merken kann? Wir
haben bald Prüfung und dass ist noch ein kleines Problem.
Danke schonmal im vorraus.

Die Gewerbesteuernachzahlung wird natürlich nicht berücktsichtig, da über den Jahresabschluss durch Bildung von Rückstellungen ja das Gewerbesteueraufkommen für das entsprechende Geschäftsjahr kalkuliert wird. Also ist die Nachzahlung nur noch Ausgabe und kein Aufwand - keine Kosten (nicht in Höhe der Rückstellung). Die Erstattung wäre auch schon abgegrenzt und nur noch Einnahme (für die Höhe der gebildeten sonstigen Forderung) - keine Ertrag kein Erlös.

Schöne Grüsse Rainer

Hallo,

SKR heißt ja Spezial Konten Rahmen, in einem solchen findet
allgemein eine Buchhaltung statt. Welchen Sinn die
Kontenklasse macht kommt immer auf den angewendeten SKR an -
du scheinst mit dem SKR 04 - wegen Kosten-Kontenklasse 6 zu
arbeiten.
Ich arbeite mit Kosten-Kontenklasse 4 im SKR 03.

gut bei uns ist es dann doch wieder etwas anderes, bei uns steht Standardkontenrahmen für SKR. Wir haben auch nur 8 Kontenklassen, mit der Kontenklasse 0. bei uns steht bei Kontenklasse 7 Zinserträge usw. dass wären ja die Angsprochene Kontenklasse für neutrale kosten nun sind aber in dieser Kontenklasse auch Grundsteuer enthalten, die sind doch dann bei den Grundkosten einzutragen, weil sie das diesige Geschäftsjahr ansprechen oder?, genauso wie bei der Gewerbesteuer!?

außer Abschreibung und Grundstücksaufwendungen.

dass kann ich mir schon merken *stolz* :smile:

Die Gewerbesteuernachzahlung wird natürlich nicht
berücktsichtig, da über den Jahresabschluss durch Bildung von
Rückstellungen ja das Gewerbesteueraufkommen für das
entsprechende Geschäftsjahr kalkuliert wird. Also ist die
Nachzahlung nur noch Ausgabe und kein Aufwand - keine Kosten

so hab ich es mir zwar nicht gemerkt aber es macht Sinn. Ich merkte es mir so, weil es eine Nachzahlung ist betrifft es nicht dieses Jahr sondern letztes und somit gehört es zu den neutralen kosten, dass ist aber doch auch richtig oder?

Gruß Matthias