Hallo,
ich habe ein Problem die Grund kosten von den neutralen kosten
zu trennen. Ich bin also soweit, dass ich weis, dass alles was
in die Produktion eingeht auch Grundkosten sind, also die
ganze Kontenklasse 6 (SKR)
SKR heißt ja Spezial Konten Rahmen, in einem solchen findet allgemein eine Buchhaltung statt. Welchen Sinn die Kontenklasse macht kommt immer auf den angewendeten SKR an - du scheinst mit dem SKR 04 - wegen Kosten-Kontenklasse 6 zu arbeiten.
Ich arbeite mit Kosten-Kontenklasse 4 im SKR 03.
Wenn du dir die Konten der Kontenklassen anschaust verstehts du um welchen Typ von Einnahmen, Ausgaben, Aufwendungen, Kosten, Erlösen oder nur Bestände geht. In einer reinen Buchhaltung habe ich ja eigentlich innerhalb eines Geschäftsjahres nur Einnahmen oder Ausgaben. Bilanztechnich werden diese auch noch auf das Geschäftsjahr abgegrenzt. Zusätzlich kommt die Kostenrechnung hinzu, die auch noch Planungen, und Abweichungsanalysen möglich machen soll.
Neutrale Aufwendungen (eigene Kontenklasse) unterscheidt nun die Aufwendungen für den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb von den Aufwendungen die in einem Geschäftsbetrieb auch vorkommen.
außer Abschreibung und Grundstücksaufwendungen.
Abschreibungen stellen nun den Sonderfall da, da aus bilanztechnischen Gründen die Anschaffungs- u. oder Herstellungskosten von langfristigem BV nicht im Jahr der Ausgabe das Betriebsergeniss mindern dürfen, sondern nur auf die betriebliche Nutzungs Dauer (ND) verteilt.
Aber nun gehören ja auch
Gewerbesteuer und gewährte Skonti dabei wobei Gewerbesteuer
nachzahlung nicht hinzugehört. Gibt es eine Regel, Liste,
Sprichwort, Eslesbrücke, wie man sich dass merken kann? Wir
haben bald Prüfung und dass ist noch ein kleines Problem.
Danke schonmal im vorraus.
Die Gewerbesteuernachzahlung wird natürlich nicht berücktsichtig, da über den Jahresabschluss durch Bildung von Rückstellungen ja das Gewerbesteueraufkommen für das entsprechende Geschäftsjahr kalkuliert wird. Also ist die Nachzahlung nur noch Ausgabe und kein Aufwand - keine Kosten (nicht in Höhe der Rückstellung). Die Erstattung wäre auch schon abgegrenzt und nur noch Einnahme (für die Höhe der gebildeten sonstigen Forderung) - keine Ertrag kein Erlös.
Schöne Grüsse Rainer