Hunde frei laufen lassen?

Hallo,

darf man im Wald oder auf dem Feld seinen Hund frei laufen lassen oder nicht? Gibt es Strafen und wie hoch sind sie, falls man erwischt wird, wenn der vierbeinige Freund sich austoben will?

Danke
Sandra

darf man im Wald oder auf dem Feld seinen Hund frei laufen
lassen oder nicht? Gibt es Strafen und wie hoch sind sie,
falls man erwischt wird, wenn der vierbeinige Freund sich
austoben will?

Hallo Sandra,

Du darfst Deinen Hund frei laufen lassen, sofern er zuverlässig gehorcht und sich nicht aus Deinem Einflußbereich entfernt.
Unter keinen Umständen darf der Hund irgendwelchem Wild hinterher jagen.

Der Revierförster darf jede frei laufende Katze und jeden Hund, den er ohne Herrchen oder Frauchen antrifft, sofort abschießen. Sei ganz sicher, er tut es auch. Selbst wenn Du in der Nähe bist und Dein Hund stöbert Wild auf oder läuft hinterher, darf der Förster den Hund erschießen.

Gruß
Wolfgang

Hallo Sandra!

Du darfst ihn nicht laufen lassen, wenn es ein Wildschutzgebiet ist. Und das sind die meisten Wälder. Erkennbar an den grünen Schildern am Eingang des Waldes.
Strafen regelt jeder Bezirk ganz für sich.
Gruß Werner

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Hallo Sandra,
also ich lasse meine Hündin auch frei laufen-nur kostet es bei uns in Bayern ca. 40 DM Strafe wenn man erwischt wird. Es kommt immer auch die Gegend an,ob man einen Hund laufen lassen darf. Im Wald normalerweise grundsätzlich NEIN, weil viele Hunde eben wildern. Am besten ist es dann im Feld-da gibt es nicht soviel Wild und keine Menschen die aufpassen ( im Idealfall) :o)

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eine typisch juristische Antwort: Jederzeit, solange es nicht verboten ist.
Ich bin sehr oft unterwegs, mein Hund hat pi mal Auge rund 250.000 km im Auto verpennt, erlitten. Es bleibt nicht aus, daß sie - die Hündin - mal für kleine Mädchen muß. Ich achte immer darauf, daß es keine Konflikte mit Grundstückseigentümern oder Jägern geben kann. Also, Feldwege oder Parkplätze kommen infrage. Dabei fällt mir auf, daß die menschlichen Bedürfnisse immer so nahe am Autorastplatz vorhanden sind, daß sich der Hund mit Grausen abwendet und das Weite sucht!

Da ich mich auf den Hund verlassen kann, gehe ich mit ihr auch in Waldwege. Dabei ist sie immer ganz nah bei mir, sodaß die „Einwirkung“ nach dem Jagdgesetz immer gegeben ist.

Noch ein Hinweis zu Jägern. So schießwütig dürfen sie nicht sein. Denn jeder abgeschossene Hund bringt zwangsläufig Ärger, bei Fehlverhalten sogar den Jagdschein in Gefahr. Der wird sich zweimal überlegen, ob der Hund wirklich alleine wildert. Erst kürzlich bekam ein Jäger eine Strafe, weil er, hat aber nichts mit Hunden zu tun, zu nahe an einem Spazierweg auf Entenjagd gegangen ist. Der Schrot rieselte auf den Kopf von Spaziergängern (http://www.fellbeisser.de/fellbeisser/textarchiv/urt…)

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