Ich habe ein 60 Jahre altes Haus geerbt, was

… ohne Baugenehmigung gebaut wurde und zwar mitten in der „Wallachei“. Frage: Was darf ich alles an diesem Haus ändern bzw. kann ich es noch nachträglich genehmigen lassen? Das Haus war bis vor 2 Jahren noch bewohnt.

Danke

Das ist eine heikle Sache. Streng genommen musst Du das mit dem örtlich zuständigen Bauamt klären. Das kann dann gut und richtig sein, wenn es zur gewünschten Lösung - also zur offiziellen Genehmigung - führt. Es kann aber genauso gut nach hinten los gehen.

Ich weiß aber nicht, ob Du damit eventuell „schlafende Hunde“ weckst?

Das ist so ein bisschen wie Roulette spielen, denke ich.

Hallo,

ich denke, das kommt darauf an, was mit dem Bau bezweckt werden soll. Soll es ein Wochenendgrundstück bzw. -domizil werden, dann geht einiges. Soll es zum Dauerbewohnen sein, dann ist das schon ganz schön kompliziert. Es kann sogar sein, dass man nachträglich noch Ärger bekommt und bereits vorhandene Anbauten etc. wieder entfernen muss. Ob nachträglich noch Genehmigungen möglich sind, weiß ich nicht. Müsste man einen guten Freund beim Bauamt oder einen entsprechenden Anwalt fragen.

Liebe Grüße

Leider kann ich dir hierzu keine rechtlich verbindliche Auskunft geben. Ich würde mal einen Architekten fragen, den du eh für den Um-/Anbau benötigst.

Gruß

Schwarzbauten können im nachhinein genehmigt werden, zuständig ist das örtliche Bauordnungsamt der Gemeinde bzw. der Landkreis.

Also wenn eine dauerhafte Nutzung erfolgen soll, dann geht kein Weg am Bauamt vorbei.

Besonders wenn noch Renovierung geplant sind.

Gruss Heinrich Ostemeier

Hallo !
Wir selbst haben ein Haus gekauft. Auf dem Grundstück befindet sich eine Garage und dahinter angebaut noch Wohnbebauung ( diese jedoch ohne Bauantrag)
Da früher die Oma darin wohnte, wurde seitens des Landratsamtes eine Sondergenehmigung dafür erteilt. (Für diese Oma)

Als wir einzogen, zogen wir in den komplett bezugsfertigen „Schwarzbau“ ein, um dann das andere Haus zu renovieren. Dennoch lag mir das Ganze etwas im Magen.
Als ich zum Bauamt ging, sagten diese ich solle doch einstweilen einen Bauantrag stellen ( z.B. Vergrößerung der Garage - der dann sowieso genehmigt würde), und wenn dann die Baugenehmigung erteilt ist, und mir zufällig das Geld zum Umbau ausgehen würde, dann könnte man mir ja keinen Vorwurf machen. So könnte das Ganze über Jahre hinweg hinausgeschoben werden. Bis heute haben wir den „Anbau“ immer noch als Gästezimmer im Betrieb, und mehr kam nach 10 Jahren „noch“ nicht.

Ich glaube aber die Bauämter sind kommunal, und deshalb weiß ich nicht ob diese Lösung auf für Sie eine wäre.
vielleicht machen Sie sich mal an ihrem Ort schlau.

Viele Grüße

Lieber Ulli,

ich glaube nicht, dass ich Dir helfen kann. Da solltest Du Dich bitte an andere Experten wenden.
Ich könnte mir vorstellen, dass es auf die Gemeinde ankommt, ob es nachträglich eine Baugenehmigung gibt. Auf Bebauungspläne und so weiter. Auch könnte ich mir vorstellen, dass es so was wie ein Gewohnheitsrecht geben könnte aber dass ist nur geraten. Vielleicht solltest Du da mal einen Anwalt befragen.
Sollte es nachträglich zu einer Baugenehmigung kommen, wirst Du wahrscheinlich eine Statik und noch weiteres nachreichen müssen.
Tut mir leid, dass ich Dir nicht groß weiterhelfen kann.
Alles Gute
Schmitti

Hallo,
ein Haus ohne Baugenehmigung kann eine Zeitbombe werden: Abriss, Strafe usw. Ob das nachträglich zu legalisieren ist, ist Sache der örtlichen Baubehöde, denen ich den Fall dringend vortragen würde.
P.S. Eine Erbschaft kann man auch ablehnen.

Ich wünsche viel Erfolg

Hallo,
leider bin ich der falsche Ansprechpartner.
Mein Spezialgebiet ist die Energieplanung.
Ihre Frage ist eine baurechtliche Frage. Sorry.
Grüße. tempo

Da kann ich leider nicht weiterhelfen. Ist aber ein Ding, dass da noch kein Bauamt draufgestoßen ist. Das Haus muss doch zu einer Gemeinde gehören. Mein Vorschlag - ergründe erst mal die zuständige Verwaltungseinheit und dann sprich mit den zuständigen Leuten des Bauamts. Wenn das ganze Haus ohne Genehmigungen gebaut wurde - und womöglich auf öffentlichem Grund und Boden - kann es passieren, dass es ganz abgerissen werden muss. Ich will dir keine Angst machen, ist aber alles schon passiert.
LG Kerstin