Ich möchte mich scheiden lassen... Aber

Guten Morgen!

Vor 11 Jahren habe ich geheiratet. Ohne Ehevertrag. Ich liebe meine Frau nicht mehr und möchte mich trennen. Die Gründe und meine Gefühle habe ich ihr offen gelegt, doch anstatt einer gütlichen Trennung zuzustimmen, hat sie mich vor folgende Entscheidung gestellt: Entweder du bleibst bei mir oder ich werde dich ruinieren. Sie will sich vom Arzt krank schreiben lassen und sich dann auf meine Kosten ein schönes Leben machen.

Ich verdiene sehr gut, doppelt so viel wie sie zurzeit. Unsere Eigentumswohnung läuft über mich, ist aber noch nicht abbezahlt. Sie ist hat aber eingetragenes Wohnrecht. Auch hier will sie mir alles nehmen.

Gibt es überhaupt eine Möglichkeit, für mich mit „einem blauen Auge“ rauszukommen und wie lange müsste ich Unterhalt zahlen?

Kann sie mich wirklich lebenslang finanziell ruinieren???

Danke für die Antworten - natürlich werde ich mich auch noch anwaltlich beraten lassen, aber vorher würde ich mich gerne auf diesem Wege schon einmal informieren.

Wenn keine Kinder da sind sollte es eigentlich mit Ehegattenunterhalt nach der Scheidung vorbei sein.
Sollte…
Trennungsunterhalt ist ganz grob gerechnet: beide Gehälter zusammen geteilt durch 2.

Wenn sie natürlich nachweislich krank ist könnte es auch auch zu Aufstockungsunterhalt kommen.

Wie alt seid ihr beide? Es ist auch ein Unterschied ob kurz vorm Rentenalter oder erst 40.

Zugewinn: Unterschied was zum Zeitpunkt der Eheschließung bei jedem da war und was jetzt da ist.
Wer mehr hat als zu Beginn muß dem anderen die Hälfte abgeben. Wie sich allerdings das Wohnrecht berechnet - keine Ahnung.

Ab zum Fachanwalt und zwar sofort und umgehend und genauso schnell Nägel mit Köpfen machen d.h. evtl. ausziehen, ummelden und damit auch das Trennungsdatum festlegen.
Gemeinsame Konten trennen.
Feststellen was sie auf ihrem Namen hat, damit es beim Zugewinnausgleich keinen Ärger gibt.

Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Ende mit Schrecken. Sie wird dir das Leben auch zur Hölle machen wenn du bei ihr bleibst. Das ist es nicht wert.

Ach ja, du könntest ihr natürlich auch sagen: dann werde ich auch auf Dauer krank und kann dir nichts mehr zahlen. Eine Erwerbsobliegenheit gibts beim Ehegattenunterhalt nämlich nicht.

Wie gesagt: alles wenn es keine gemeinsamen Kinder gibt. Dann ändert sich einiges.

Krümelchen

Guten Tag,

aus der Drohung spricht gekränkte Eitelkeit. Lassen Sie sich nicht einschüchtern. So einfach geht das nämlich nicht.

Kopieren Sie sofort alle Dokumente und Unterlagen und machen Sie Fotos von allen Möbeln und Wertgegenständen.

Sie werden auf jeden Fall ein Jahr lang Trennungs-Unterhalt an Ihre Frau zahlen müssen, danach voraussichtlich nicht mehr, zumal Ihre Frau selbst verdient und es keine Kinder gibt.

http://www.unterhalt.net/ehegattenunterhalt/trennung…

Wenn die Wohnung auf Ihren Namen läuft, nur sie im Grundbuch stehen, dann ist es Ihre. Einigen Sie sich mit Ihrer Frau, wer darin wohnen bleiben darf. Sie kann Ihnen z.B. eine Miete zahlen oder dafür auf einen teil des Unterhalts verzichten.
Oder sie kündigen sofort wegen Eigenbedarf, dann haben Sie meist gute Aussichten.
Passen Sie auf, dass Sie nicht ohne Schlüssel vor verschlossener Wohnung stehen.

Suchen Sie sich sofort! einen guten Anwalt für Familienrecht.

Alles Gute!
Karla

Hallo,

bei einer Trennung gibt es erstmal außer dem Chaos an Gefühlen einiges an Gesetzen.

Trennungsunterhalt siehe BGB 1361
Während der Trennung kann es sein, dass die Frau Trennungsunterhalt bezieht, da die Differenz zwischen den Gehältern besteht.

Nach der Scheidung bekommt sie nur bedingt Unterhalt.
Gibt es Kinder ?

Wegen der Wohnung … wer ist im Grundbuch eingetragen ? Wann wurde sie gekauft ?

Wenn Sie ohne Kinder sind, sehe ich die Scheidung nicht so dramatisch.

Viele Grüße
Petra

Danke für dein Vertrauen

Ich bin leider kein Anwalt,daher kann ich dir nicht weiterhelfen.
Frauen im Zorn können sehr gefährlich werden.
Ich wünsche dir alles gute.
Tschüß

Hallo,

danke für die Rückmeldung. Wir sind beide Mitte 40, keine Kinder. Die Wohnung haben meine Eltern gekauft, ich bin aber alleinig für die Kosten etc. verantwortlich. Sie ist im Grundbuch als wohnberechtigt eingetragen, ich auch.

Das größte Problem bzw. die Ungewissheit, die ich habe, ist: was, wenn sie sich dauerhaft krank schreiben lässt? Dann muss ich nicht nur Trennungsunterhalt sondern auch nachehelichen Unterhalt zahlen, oder? Und im Internet finde ich diesbezüglich keine zeitliche Angabe, wann dieser auslaufen würde. Es sei denn, sie ginge wieder arbeiten oder hätte einen neuen Mann. Allein um mir einen auszuwischen, würde sie dies vermutlich nicht tun sondern sich lediglich von Männern aushalten lassen…

Hallo,

danke für die Rückmeldung. Wir sind beide Mitte 40, keine Kinder. Die Wohnung haben meine Eltern gekauft, ich bin aber alleinig für die Kosten etc. verantwortlich. Sie ist im Grundbuch als wohnberechtigt eingetragen, ich auch.

Das größte Problem bzw. die Ungewissheit, die ich habe, ist: was, wenn sie sich dauerhaft krank schreiben lässt? Dann muss ich nicht nur Trennungsunterhalt sondern auch nachehelichen Unterhalt zahlen, oder? Und im Internet finde ich diesbezüglich keine zeitliche Angabe, wann dieser auslaufen würde. Es sei denn, sie ginge wieder arbeiten oder hätte einen neuen Mann. Allein um mir einen auszuwischen, würde sie dies vermutlich nicht tun sondern sich lediglich von Männern aushalten lassen… .

Hallo,

danke für die Rückmeldung. Wir sind beide Mitte 40, keine Kinder. Die Wohnung haben meine Eltern gekauft, ich bin aber alleinig für die Kosten etc. verantwortlich. Sie ist im Grundbuch als wohnberechtigt eingetragen, ich auch.

Das größte Problem bzw. die Ungewissheit, die ich habe, ist: was, wenn sie sich dauerhaft krank schreiben lässt? Dann muss ich nicht nur Trennungsunterhalt sondern auch nachehelichen Unterhalt zahlen, oder? Und im Internet finde ich diesbezüglich keine zeitliche Angabe, wann dieser auslaufen würde. Es sei denn, sie ginge wieder arbeiten oder hätte einen neuen Mann. Allein um mir einen auszuwischen, würde sie dies vermutlich nicht tun sondern sich lediglich von Männern aushalten lassen… …

Hallo,

es gibt eine s.g. nacheheliche Solidarität und Fürsorgepflicht und man darf dem anderen nicht willentlich schaden wollen.

Wenn sie sich enfach so dauerhaft krank schreiben lässt - dazu braucht sie erst mal einen Arzt, der das machen würde - verwirkt sie absichtlich ihren Arbeitsplatz und schadet dir damit willentlich.

Wenn du einen Anwalt aufsuchst, gib gleich an, das sie gedroht hat, dich zu ruinieren und das sie sich krank schreiben lassen will, damit du länger Unterhalt zahlen musst. Das kann dein Anwalt ins Schireben einflechten lassen, dann ist das dokumentiert.

Wenn du immer noch keinen Anwalt hast, nimm dir jetzt einen. Ohne geht es sowieso nicht, vor allem nicht, wenn deien Frau so reagiert. Beantrage auch gleich bei Gericht, wer in der Wohnung bleiben darf.

Alles Gute

Wer darf die Ehewohnung behalten?

Grundsätzlich haben beide Ehepartner das gleiche Recht, in der Wohnung wohnen zu bleiben - unabhängig davon, wer den Mietvertrag unterschrieben hat, wer die Miete zahlt oder in wessen Eigentum die Wohnung steht.

Wenn Sie sich mit Ihrem Partner nicht einigen können, wer in der Wohnung wohnen bleiben darf, müssen Sie beim Familiengericht einen Antrag auf Überlassung der Ehewohnung stellen.

Einen Anspruch auf alleinige Nutzung der Wohnung haben Sie nur dann, wenn dies auch unter der Berücksichtigung der Belange des anderen Ehegatten notwendig ist, um eine „unbillige Härte“ zu vermeiden. Sie müssen also wichtige Gründe haben, wieso Sie und nicht Ihr Ehepartner in der Wohnung wohnen bleiben soll. Der wichtigste Grund und das häufigste Argument ist das Wohl der Kinder. Wenn die Kinder bei Ihnen bleiben sollen, dann sollten Sie auch in der ehemaligen Ehewohnung wohnen bleiben dürfen, um die Kinder nicht aus Ihrer gewohnten Umgebung und Ihrem sozialen Gefüge herauszureißen. Ein weiteres gewichtiges Argument ist Gewalttätigkeit Ihres Partners. Wenn er Sie verletzt hat oder Ihnen hiermit gedroht hat, dann kann Ihnen die Wohnung zur alleinigen Nutzung zugewiesen werden.

Um das Nutzungsrecht an der Wohnung zu regeln, müssen Sie bei Streitigkeiten einen Antrag bei Gericht stellen. Dies können Sie alleine bei der Rechtsantragsstelle tun oder Sie beauftragen einen Anwalt, wenn Sie nicht über die nötige Sachkunde verfügen oder sich beraten lassen möchten.

Wenn Sie nicht viel verdienen, müssen Sie weder Gerichtskosten noch die Kosten eines Anwaltes tragen, denn dann bekommen Sie „Prozesskostenhilfe“. Auch hier kann Ihnen Ihr Anwalt Auskunft geben.

http://www.familienrecht-deutschland.de/Neueste_Rech…

https://s2-eu4.ixquick-proxy.com/do/spg/highlight.pl…

Das heißt die Wohnung gehört euch gar nicht sondern deinen Eltern?
Das Wohnrecht für beide ist auch an keine Bedingungen geknüpft (also z.B. nach Scheidung erlischt ihres)?
Dann haben vielleicht deine Eltern ein Problem wenn sie nicht auszieht und die Kosten einfach nicht zahlt.

Um dauerhaft krank geschrieben zu werden muß man erstmal krank sein. Sooo einfach ist das auch wieder nicht, gerade wenn sie erst nach der Trennung erkrankt.
Erstmal hat sie Lohnfortzahlung, dann Krankengeld und die Krankenkassen schauen da auch, dass die Leute wieder arbeiten gehen.
Nachehelicher Unterhalt ist theoretisch auch begrenzt und jeder Partner soll für sich selbst aufkommen.
Natürlich: vor Gericht und auf hoher See…

Geh erstmal zu einem Anwalt und lasse dich beraten.
Hör dich bei Kollegen und im Freundeskreis um welchen Anwalt sie empfehlen würden.

Wenn du genug Nerven hast, dann kannst du sie auch „vergraulen“. Wohnen bleiben aber dein eigenes Leben führen. Kommen und gehen wie du willst, in Urlaub ohne sie, Freunde mitbringen (am besten welche die sie nicht mag und die aber auch genug Nerven haben dazubleiben).
An Kosten nur noch das notwendigste übernehmen, soll sie sich ihr Zeug selbst kaufen. Deine Wäsche machst du selbst usw. und vor allem immer ruhig bleiben: du willst doch nicht dass ich gehe, also bleibe ich.
Da bräuchte sie schon ein sehr dickes Fell um das auf Dauer mitzumachen.

Krümelchen

Also verstehe ich jetzt richtig: Ihr wohnt mit Wohnrecht in einer Wohnung, die Deine Eltern gekauft haben. Also müssen die Eltern ihr nur das Wohnrecht abkaufen. Das ist natürlich ein Fall für den Anwalt. Du kannst ja dank Deines Wohnrechts auch ein paar unangenehme Zeitgenossen in der Wohnung wohnen lassen … das ist ja nur so ein Gedanke, um die Sache zu beschleunigen.

Und wenn Sie sich dauerhaft krankschreiben lässt, dann bist du trotzdem nicht auf ewig unterhaltspflichtig. Das wird Dir aber auch ein Anwalt erklären. Schau einfach mal ins BGB. Wenn jemand zum Beispiel den Job schmeist oder sich kündigen lässt, dann wird trotzdem das fiktive Gehalt angerechnet.

Hallo Noelle78
Ich glaube das Sie Dir nicht Lebenslang ruinieren kann.
Das beste ist Du nimmst Dir einen Anwalt u.besprichst das alles mit Ihm,den der kann Dir genau sagen was Dir bevorsteht u. was Du eventuel Zahlen muß, vorallem worauf Du achten mußt.
Gruß Seppel42

Ein Weg, aus einer Ehe mit einem „blauen Auge“ herauszukommen, wäre, sich in gegenseitigem Einverständnis, d. h. einvernehmlich scheiden zu lassen. Mit diesem Weg der Scheidung kann man neben einigen Nerven (weil man sich eben einigen muss) auch Kosten sparen, weil nur einer der Eheleute anwaltlich vertreten sein muss. Nähere Informationen bietet die Seite: http://www.online-scheidung-anwalt.de/scheidung-onli…. Es kann also ratsam sein, zunächst zu versuchen, sich zu einigen. Dabei kann auch ein Mediator helfen. Oft arbeiten Familienrechtsanwälte mit Mediatoren zusammen, so auch in der genannten Kanzlei.