Hallo,
es gibt eine s.g. nacheheliche Solidarität und Fürsorgepflicht und man darf dem anderen nicht willentlich schaden wollen.
Wenn sie sich enfach so dauerhaft krank schreiben lässt - dazu braucht sie erst mal einen Arzt, der das machen würde - verwirkt sie absichtlich ihren Arbeitsplatz und schadet dir damit willentlich.
Wenn du einen Anwalt aufsuchst, gib gleich an, das sie gedroht hat, dich zu ruinieren und das sie sich krank schreiben lassen will, damit du länger Unterhalt zahlen musst. Das kann dein Anwalt ins Schireben einflechten lassen, dann ist das dokumentiert.
Wenn du immer noch keinen Anwalt hast, nimm dir jetzt einen. Ohne geht es sowieso nicht, vor allem nicht, wenn deien Frau so reagiert. Beantrage auch gleich bei Gericht, wer in der Wohnung bleiben darf.
Alles Gute
Wer darf die Ehewohnung behalten?
Grundsätzlich haben beide Ehepartner das gleiche Recht, in der Wohnung wohnen zu bleiben - unabhängig davon, wer den Mietvertrag unterschrieben hat, wer die Miete zahlt oder in wessen Eigentum die Wohnung steht.
Wenn Sie sich mit Ihrem Partner nicht einigen können, wer in der Wohnung wohnen bleiben darf, müssen Sie beim Familiengericht einen Antrag auf Überlassung der Ehewohnung stellen.
Einen Anspruch auf alleinige Nutzung der Wohnung haben Sie nur dann, wenn dies auch unter der Berücksichtigung der Belange des anderen Ehegatten notwendig ist, um eine „unbillige Härte“ zu vermeiden. Sie müssen also wichtige Gründe haben, wieso Sie und nicht Ihr Ehepartner in der Wohnung wohnen bleiben soll. Der wichtigste Grund und das häufigste Argument ist das Wohl der Kinder. Wenn die Kinder bei Ihnen bleiben sollen, dann sollten Sie auch in der ehemaligen Ehewohnung wohnen bleiben dürfen, um die Kinder nicht aus Ihrer gewohnten Umgebung und Ihrem sozialen Gefüge herauszureißen. Ein weiteres gewichtiges Argument ist Gewalttätigkeit Ihres Partners. Wenn er Sie verletzt hat oder Ihnen hiermit gedroht hat, dann kann Ihnen die Wohnung zur alleinigen Nutzung zugewiesen werden.
Um das Nutzungsrecht an der Wohnung zu regeln, müssen Sie bei Streitigkeiten einen Antrag bei Gericht stellen. Dies können Sie alleine bei der Rechtsantragsstelle tun oder Sie beauftragen einen Anwalt, wenn Sie nicht über die nötige Sachkunde verfügen oder sich beraten lassen möchten.
Wenn Sie nicht viel verdienen, müssen Sie weder Gerichtskosten noch die Kosten eines Anwaltes tragen, denn dann bekommen Sie „Prozesskostenhilfe“. Auch hier kann Ihnen Ihr Anwalt Auskunft geben.
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