IDEE schützen lassen? Wie & Wo

Hallo,
ich möchte eine Buchidee bzw. Audioidee schützen lassen d.h. es soll eine Idee geschützt werden ähnlich wie z.B. eine Fernsehshow „TopModels“ geschützt werden kann.

Wo kann ich das machen?
Was wäre die billigste Variante?
Bei Patenten gibt es das kleine Patent -> Gebrauchsmuster, gibt es sowas auch für Ideen?

Wende Dich doch damit an das nächste Patentamt
lg
BK

Hallo und danke

für die Anfrage.

Eine Idee ist nicht schützbar. Schützbar sind

  • Namen/Logos/Formen/Tonfolgen als Marke
  • Designs als Geschmacksmuster
  • technische Efindungen als Gebrauchsmsutrer / Patent

Mein Tip:
Ein Geschäftskonzept / Businessplan schreiben (Urheberrecht), Namen vergeben (Markenschutz), Homepage erstellen und umsetzen.

Markenstarke Grüße

Stefan Geisler
(MarkenCoach)

Hallo Skill,

die billigste Variante ist das Buch (oder Audiobook?) einfach zu veröffentlichen.
Hier greift das Urheberrecht.
Eine Durchsetzung des Rechts ist dann wieder eine andere Sache, aber auch bei einem Patent oder GM muss man sich selbst im Fall einer Verletzung um die Durchsetzung seiner Rechte bemühen.

Viel Erfolg
Gerhard

Hallo,
dafür gibt es das Urheberrecht. Zugegebenermaßen kenne ich mich damit nicht besonders aus. Trotzdem im Grundsatz:

Durch Urheberrecht wird eine Idee quasi bei Entstehung (genauer: Verlautbarung, also z.B. Niederschrift) geschützt. Dieser Schutz ist kostenlos. Allerdings gilt er nur für eine quasi sklavische Nachahmung; wenn jemand ein Buch über ein Waisenmädchen schreibt, das in eine Zauberschule eingeladen wird und dort gegen eine böse Zauberin kämpft, greift das Urheberrecht für „Harry Potter“ eher nicht.

Es ist vom Gesetzgeber auch nicht gewollt, dass „Geistesblitze“ als Geschäftsideen geschützt werden; in diesem Fall ist Wettbewerb gewünscht.

Somit könnte man den Schutz (manchmal) auch als „umsonst“ bezeichnen.

Bei technischen Erfindungen (Patenten) geht man davon aus, dass ein „Geistesblitz“ allein nicht ausreicht, sondern auch Investionen in Entwicklung, Umsetzung, Fertigung etc. nötig sind, die durch das Patent geschützt werden sollen, damit sich diese lohnen.

Bei „TopModels“ ist die Idee übrigens auch nicht geschützt; Castingshows (auch für Sänger o.ä.) gibt es ja inzwischen unzählige. Was geschützt werden kann, ist der Name als Marke.

Um nachzuweisen, dass man als Urheber einer (insbesondere nichttechnischen) Idee gilt, kann man diese z.B. bei einem Notar hinterlegen, bevor man über ihre Umsetzung verhandelt. Das dürfte derzeit die sinnvollste Möglichkeit sein, nachzuweisen, dass man eine bestimmte Idee (als hoffentlich Erster) hatte.

Viel Erfolg wünscht
Mike Macke

Hallo skill,

vorab: eine Geschäftsidee als solche lässt sich nicht durch ein klassisches Schutzrecht (Patent, Marke, Gebrauchsmuster) schützen. Bei Texten und Musik kommt das Urheberrechtsgesetz in Frage (siehe: www.urheberrechtsgesetz.de).

Für den Schutz eines Logos (z.B. dessen von „Germanys next Topmodel“) wäre eine Markeneintragung passend. Das scheint aber in Deinem Fall nicht zu passen.

Außerdem gibt es die Möglichkeit des Titelschutzes durch eine (kostenpflichtige) Veröffentlichung im rundy-Titelschutzanzeiger (www.titelschutzjournal.de).

Am sichersten wäre aber, sich vorab von einem Fachanwalt für Urheberrecht oder einem Patentanwalt beraten zu lassen.

Ich hoffe, meine Ausführungen sind hilfreich.

Freundliche Grüße von Wernichtfragt

Nur Realisierungen koennen geschuetzt werden.
Jedenfalls in Deutschland und Europa.

Evtl. in den USA?

Hallo skill,
eine Buch- oder Audioidee lässt sich wohl als geistiges Eigentum am ehesten nach Urhebergesetz als Werk schützen. Der Schutz beginnt mit Fertigstellung des Werks, Produktion der Fernsehshow, Aufführung des Theaterstücks oder dergleichen. Solche schutzwürdigen Werke müssen nicht angemeldet, eingetragen oder registriert werden. PROBLEM: Man sollte gerichtsfest den Zeitpunkt der Fertigstellung und das Werk selbst dauerhaft und reproduzierbar speichern. Hierzu genügt eine Hinterlegung einer Abschrift oder Aufzeichnung des Werks bei einem Fachanwalt, Patentanwalt oder Notar. Die Kosten betragen nach Art und Umfang des Werkes etwa ab 150 bis 300€.
Patentschutz oder Gebrauchsmusterschutz steht– nach derzeitigem Sachstand – nicht zur Verfügung, da beispielsweise §1 Abs. 3 Patentgesetz die Wiedergabe von Informationen (wie ein Bilderbuch für Kinder) als schutzfähige Erfindung ausschließt.
Der Werktitel „TopModels“ kann hingegen als Marke für die Kennzeichnung einer Vielzahl von Produkten (Merchandise) und/oder Dienstleistungen geschützt werden.
Bsp.: „wetten, dass“ ist unter der Registernummer DE301 28 548 u.a. für „Unterhaltung durch Hörfunk- und Fernsehsendungen/-programme; Film-, Ton-, Video- und Fernsehproduktion; Musikdarbietungen“ und vielem mehr seit dem 23.08.2001 eingetragen.
Der Antrag auf Eintragung einer Marke zum Schutz für Werktitel ist beim DPMA einzureichen und kostet mindestens 300€ für eine verlängerbare zehnjährige Schutzdauer.
Gruß
patmade

Hallo,

meines Wissens gibt es in Deutschland kein Schutzrecht für Organisationsschemata, in den USA aber schon. US-Recht gilt aber hier in Deutschland nicht.

Schau mal nach bei Wikipedia - Geistiges Eigentum, und da unter Schutzrechte. Auch da ist das was Du suchst nicht genannt.

es soll eine Idee geschützt werden ähnlich wie z.B.
eine Fernsehshow „TopModels“ geschützt werden kann.

Wodurch kann denn die Fernsehshow geschützt sein? Doch wohl nur durch Urheberrecht und als Design. Die Idee selbst aber nachzuahmen kann wohl nicht verboten sein.
Vergleiche z. B. die Fernsehshows „Deutschland sucht den Superstar“ der RTL Group und „Voice of Germany“ der Konkurrenz ProSiebenSat.1 Media.

Hallo,

ich bin kein Anwalt, daher kann ich dazu nur etwas aus Laiensicht sagen.

Für Bücher etc. gibt es einen Titelschutz, der im Wesentlich dem Markenschutz entspricht. Man kann dann damit verbieten, dass jemand Anderes den identischen Titel verwendet, aber bei Abweichungen wird es schon dünner.

Am Besten Sie fragen einen Patentanwalt.