Hallo,
dafür gibt es das Urheberrecht. Zugegebenermaßen kenne ich mich damit nicht besonders aus. Trotzdem im Grundsatz:
Durch Urheberrecht wird eine Idee quasi bei Entstehung (genauer: Verlautbarung, also z.B. Niederschrift) geschützt. Dieser Schutz ist kostenlos. Allerdings gilt er nur für eine quasi sklavische Nachahmung; wenn jemand ein Buch über ein Waisenmädchen schreibt, das in eine Zauberschule eingeladen wird und dort gegen eine böse Zauberin kämpft, greift das Urheberrecht für „Harry Potter“ eher nicht.
Es ist vom Gesetzgeber auch nicht gewollt, dass „Geistesblitze“ als Geschäftsideen geschützt werden; in diesem Fall ist Wettbewerb gewünscht.
Somit könnte man den Schutz (manchmal) auch als „umsonst“ bezeichnen.
Bei technischen Erfindungen (Patenten) geht man davon aus, dass ein „Geistesblitz“ allein nicht ausreicht, sondern auch Investionen in Entwicklung, Umsetzung, Fertigung etc. nötig sind, die durch das Patent geschützt werden sollen, damit sich diese lohnen.
Bei „TopModels“ ist die Idee übrigens auch nicht geschützt; Castingshows (auch für Sänger o.ä.) gibt es ja inzwischen unzählige. Was geschützt werden kann, ist der Name als Marke.
Um nachzuweisen, dass man als Urheber einer (insbesondere nichttechnischen) Idee gilt, kann man diese z.B. bei einem Notar hinterlegen, bevor man über ihre Umsetzung verhandelt. Das dürfte derzeit die sinnvollste Möglichkeit sein, nachzuweisen, dass man eine bestimmte Idee (als hoffentlich Erster) hatte.
Viel Erfolg wünscht
Mike Macke