Im Schlaf auf Couch uriniert

Guten Tag,
letzte Woche hat ein Bekannter auf der Couch übernachtet. In der Nacht hat er während er schlief in die Hose gemacht bzw. auf die Couch uriniert. Zum einen ist das sehr peinlich für ihn gewesen und für uns sehr unangenehm, da es natürlich nach Urin riecht und in die Polster eingezogen ist. Diese Couch soll natürlich nicht länger in der Wohnung stehen und natürlich ist es mit einem Austausch des Bezugs auch nicht getan, da es in die Polster gezogen ist. Abgesehen davon würde man wahrscheinlich den Farbton nicht mehr treffen, wenn man nur einen Teil vom Bezug austauscht. Ist das in solchen Fällen auch ein Fall für seine private Haftpflicht Versicherung? Er stand nicht unter Alkohol etc…

Hallo Opec,

die Frage, ob im konkreten Fall die PHV des Bekannten greift, ist aufgrund der vorliegenden Informationen nur schwer zu beantworten.

Grundsätzlich gilt: Fügt jemand einem Dritten SCHULDHAFT einen Schaden zu, so ist er zum Schadenersatz verpflichtet.
Unter den Begriff SCHULDHAFT fallen somit fahrlässige oder vorsätzliche Handlungen (entsprechend: Unterlassungen).

Nach der vorliegenden Beschreibung lässt sich Vorsatz wohl ausschließen; hier würde auch die Versicherung erst gar nicht greifen.

Bei der Frage nach einer möglichen Fahrlässigkeit des Bekannten wäre nun zu prüfen, ob er von seiner Blasenschwäche wusste, ob so etwas schon häufiger vorgekommen ist, ob diese Umstände nachweisbar sind, usw.
Handelt es sich dagegen um ein einmaliges Versagen des „Wasserstops“ könnte man auf Seiten der Versicherung ev. davon ausgehen, dass hier keine Fahrlässigkeit vorliegt. Folge: Es bestünde keine berechtigter Schadenersatzanspruch.

Aber auch für den Fall, dass die PHV den Fall in Form einer Eintrittspflicht deckt, ist zu betonen, dass die Haftpflicht immer nur den Zeitwert und auch nur den konkreten Schaden ersetzt. Ob also mit dem Ersatz einer kompletten Couch gerechnet werden kann, ist mehr als fraglich.

Somit gilt: Versuch macht kluch(g), sprich: Schaden wahrheitsgemäß der Versicherung melden und schauen, was passiert.

Viele Grüße
Frank Hackenbruch

Ja, das ist wohl auch der Grund warum mein Besuch in der Badewanne schläft :smile:)

Mit deiner Argumentation über „schuldhaft“ kommst du bei keinem Richter durch. Schuldhaft macht erst mal jeder alles. Es sind in der Regel schon weitaus besondere Umstände, wenn man eine Rechtswidrigkeit nicht schuldhaft begeht. Und das „nächtliche Pinkeln“ oder auch mal hier gesagt die Periode bei der Frau ist kein solcher Umstand.

Hallo dantes,

was ist denn an meiner Argumentation so verwerflich?
Schuldhaft handelt man lt. BGB, wenn man fahrlässig oder vorsätzlich handelt - und nur dann haftet man auch gem. der Verschuldenshaftung.
Wenn ein gesunder Mensch, der bislang nie mit nächtlicher Blasenschwäche zu kämpfen hatte, nun unversehens im Schlaf auf die Couch eines Dritten uriniert, dann muss doch die Frage erlaubt sein, worin hier sein fahrlässiges Handeln begründet liegt (genau aus diesem Grund hinkt nämlich der Vergleich mit der Regelperiode bei einer Frau).

Viele Grüße
Frank Hackenbruch