In anderes KH verlegen?

Hallo,
wenn man mit der Betreuung im aktuellen Krankenhaus unzufrieden ist, hat man dann die Möglichkeit sich entlassen zu lassen (angenommen es gibts nichts Akutes mehr) und sich in ein Krankenhaus seiner Wahl anzumelden? Oder muss dafür dann erst wieder ein Notfall vorliegen oder eine Überweisung von einem Arzt?

Hallo,

prinzipiell können sie sich jederzeit aus dem Krankenhaus entlassen lassen. Das nennt man dann „Entlassung gegen ärztlichen Rat“, wenn es kein reguläres Ende der Behandlung ist.

Sie müssen sich vorstellen, dass sie ja freiwillig ins Krankenhaus gegangen sind. Sie wollten also eine Dienstleistung in Anspruch nehmen und genauso können sie diese Dienstleistung auch wieder beenden. Sie unterschreiben nur eine Erklärung, dass das Krankenhaus nicht für etwaige Schadensersatzansprüche aufkommt, wenn sich ihr Zustand nach dem sie das Krankenhaus verlassen haben verschlechtert und es zu Regressansprüchen kommt.

In Deutschland haben sie freie Arztwahl. Das heißt sie können sich auf eigene Faust wieder in einem anderen Krankenhaus aufnehmen lassen. Ob sie dann auch tatsächlich aufgenommen werden hängt von den Ressourcen und ihrem aktuellen Gesundheitszustand ab.

Sie können das Krankenhauspersonal natürlich auch ansprechen, warum sie so unzufrieden sind. Vielleicht lässt sich in einem persönlichen Gespräch mit der Stationsleitung (sollte es sich um einen pflegerischen Misstand handeln) oder mit dem Stationsarzt (sollte es sich um den ärztlichen Tätigkeitsbereich handeln) darüber reden.
Vielleicht lässt sich die Sache so regeln, dass ihre Unzufriedenheit aufgedeckt und behoben werden kann.

Somit würden beiderlei Seiten davon profitieren:

  • sie als Patient, da die Zufriedenheit durch die Problemlösung wieder hergestellt wäre
  • das Kranenhaus, weil dadurch eventuell ein Mangel behoben werden konnte und somit die Qualitätssicherung erfolgen kann.

Gruss, GDA

Vielen Dank für die ausführliche Antwort!

Wie sieht es denn aus, wenn man dann in dem anderen Krankenhaus aufgenommen werden will? Braucht man dazu eine Überweisung? Kann es sein, dass man nur, weil man gerade keine Beschwerden hat, aber welche hatte und diese gerne ärztlich untersucht sehen möchte, nicht angenommen wird?

wenn man mit der Betreuung im aktuellen Krankenhaus
unzufrieden ist, hat man dann die Möglichkeit sich entlassen
zu lassen

Ein Krankenhaus ist kein Gefängnis, man kann sich jederzeit selbst entlassen

(angenommen es gibts nichts Akutes mehr)

das ist gleichgültig

und sich in
ein Krankenhaus seiner Wahl anzumelden?

Das ist nicht mögllich. Das Krankenhaus würde (außer im Notfall) keinen Pfennig von der Krankenkasse erhalten.

Oder muss dafür dann

erst wieder ein Notfall vorliegen oder eine Überweisung von
einem Arzt?

Im genannten Fall geht ohne Einweisung durch einen Arzt gar nichts. Praktisches Verfahren: Sie sind gerade abgehauen aus dem zuständigen Krankenhaus. Sie wollen also in ein für Sie nicht zuständiges Krankenhaus. Ihr Arzt ruft dort an und kriegt sofort zu hören „Wieso zu uns?“ Und wenn man dort hört, daß Sie gerade irgendwo anders abgehauen sind, wird man sich sicherlich herzlich auf Sie als Patienten freuen.

Darüber hinaus: Wenn Sie selbst gegangen sind, wird unterstellt, daß Sie eine weitere Krankenhauspflege nicht mehr wollen und nicht mehr benötigen.
Die Sache mit einer erneuten Einweisung dürfte (außer im Notfall) sehr schwierig werden.
Zudem kann es dem neuen Krankenhaus passieren, daß es im Rahmen des DRG gar kein Geld sieht. Man wird sie nicht mögen, und im alten Krankenhaus schon gar nicht, das kriegt ohnehin jetzt für Sie nichts mehr, selbst wenn Sie als Notfall kommen (so will es der DRG und unsere geliebte Ulla Schmidt, die nun endlich weg ist).

Beispiel: Sie liegen mit einem Magengeschwür im Krankenhaus. Der DRG sieht dafür fünf Tage Behandlungszeit vor. Also werden Sie nach 5 Tagen entlassen. 14 Tage später kriegen Sie einen Herzinfarkt und werden als Notfall eingeliefert. Schon am ersten Tag verbrauchen Sie wahrscheinlich Medikamente von 2000 bis 4000€. Das interessiert die Krankenkasse nicht, die richtet sich nach dem Magengeschwür.
Alles was jetzt kommt, muß das Krankenhaus bezahlen. Sinnvoll? Darum haben die Krankenhäuser ja so ihre Schwierigkeiten!

Tach auch,

angenommen schon, aber man darf die Kosten selbst tragen.

Gruß

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hi

Beispiel: Sie liegen mit einem Magengeschwür im Krankenhaus.
Der DRG sieht dafür fünf Tage Behandlungszeit vor. Also werden
Sie nach 5 Tagen entlassen. 14 Tage später kriegen Sie einen
Herzinfarkt und werden als Notfall eingeliefert. Schon am
ersten Tag verbrauchen Sie wahrscheinlich Medikamente von 2000
bis 4000€. Das interessiert die Krankenkasse nicht, die
richtet sich nach dem Magengeschwür.
Alles was jetzt kommt, muß das Krankenhaus bezahlen. Sinnvoll?
Darum haben die Krankenhäuser ja so ihre Schwierigkeiten!

Stimmt nicht. Wird man mit einer „neuen“ Krankheit eingeliefert, ist das ein neuer, neu zu vergütender Fall. Schwieriger ists, wenn man in einem Aufenthalt Magengeschwür und Herzinfarkt bekommt, da es nur eine Hauptdiagnose gibt.

pp

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