In Tunesien geschlossene Ehe wo scheiden?

Liebe Wissende,
angenommen es wurde eine Ehe in Tunesien zwischen einem Tunesier und einer Deutschen geschlossen, die Ehe wurde danach NICHT in Deutschland in das Familienbuch eingetragen, bzw. nicht in das Familienregister.

In welchem Land muss die Scheidung beantragt und geschieden werden?

Kann sich der Mann in Tunesien in Abwesenheit von seiner deutschen Frau scheiden lassen?

Kann sich die Frau in Abwesenheit ihres Mannes in Deutschland scheiden lassen?

Angenommen, es gibt nur eine tunesische Eheurkunde, die Ehe besteht seit 11 Monaten und der Ehemann hält sich nach kurzem Aufenthalt in Deutschland (dort ist er gemeldet) nun in einem anderen europäischem Land (ohne Wohnsitzanmeldung) auf.

Vielen Dank für Eure Antworten, ggf. Links!
lieben Gruß Birgit
*dieNICHTdiebetroffeneEhefrauist!*

Hallo,

Liebe Wissende,

bin ich nicht, aber praktisch denkend.

angenommen es wurde eine Ehe in Tunesien zwischen einem
Tunesier und einer Deutschen geschlossen, die Ehe wurde danach
NICHT in Deutschland in das Familienbuch eingetragen, bzw.
nicht in das Familienregister.

In welchem Land muss die Scheidung beantragt und geschieden
werden?

Dort, wo sie geschlossen wurde.

Kann sich der Mann in Tunesien in Abwesenheit von seiner
deutschen Frau scheiden lassen?

Das kommt auf das tunesische Eherecht an.

Kann sich die Frau in Abwesenheit ihres Mannes in Deutschland
scheiden lassen?

Höchstwahrscheinlich nicht, da erstens die Ehe in Deutschland wohl gar nicht beurkundet ist, und zweitens dies nach deutschem Recht nicht möglich wäre.

Angenommen, es gibt nur eine tunesische Eheurkunde, die Ehe
besteht seit 11 Monaten und der Ehemann hält sich nach kurzem
Aufenthalt in Deutschland (dort ist er gemeldet) nun in einem
anderen europäischem Land (ohne Wohnsitzanmeldung) auf.

Vielen Dank für Eure Antworten, ggf. Links!
lieben Gruß Birgit
*dieNICHTdiebetroffeneEhefrauist!*

Gerhard

Hallo,

*dieNICHTdiebetroffeneEhefrauist!*

warum läßt Du Dich auf so etwas ein?

kopfschüttelnde Grüße
N.

Hi,
bin leider auch nicht wirklich wissend aber ich denke dass man sowas am
Standesamt erfahren kann.
Eventuell kann auch die Tunesische Botschaft Auskunft geben?

Viele Grüße
Sue

Hallo, Birgit

Angenommen, es gibt nur eine tunesische Eheurkunde, die Ehe
besteht seit 11 Monaten und der Ehemann hält sich nach kurzem
Aufenthalt in Deutschland (dort ist er gemeldet) nun in einem
anderen europäischem Land (ohne Wohnsitzanmeldung) auf.

http://www.verband-binationaler.de/trennungscheidung/

"Das Scheidungsverfahren
Die internationale Zuständigkeit

Zuerst einmal ist zu klären, ob bei einer anstehenden Scheidung mit Auslandsbezug die internationale Entscheidungszuständigkeit des Familiengerichts vorliegt. Diese besteht dann, wenn es einen Bezug zu Deutschland gibt, sei es dass einer der Ehegatten die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder mindestens einer der Ehegatten seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat. Erst dann darf ein deutsches Gerichts über einen Scheidungsantrag entscheiden.

Diese Zuständigkeit ist aber nicht ausschließlich. Auch ein ausländisches Gericht kann international für den gleichen Fall zuständig sein. Ist ein Scheidungsverfahren bereits im Ausland rechtshängig geworden, d.h. ist der Scheidungsantrag dem anderen Ehegatten auf dem offiziellen Weg zugestellt worden, ist das deutsche Gericht gehindert, die Scheidung auszusprechen. Bedeutend ist dies für eine binationale Ehe, die im Ausland geführt wurde, und der deutsche Ehepartner nach Deutschland zurückkehrt. Reicht der ausländische Ehepartner die Scheidung am gemeinsamen Wohnort außerhalb des Bundesgebietes ein und erreicht die Rechtshängigkeit vor dem deutschen Ehegatten in Deutschland, so kann die Scheidung in Deutschland nicht mehr ausgesprochen werden.

Wenn die internationale Zuständigkeit des deutschen Gerichts gegeben ist, beginnt das Scheidungsverfahren mit der Einreichung des Scheidungsantrags beim örtlich zuständigen Familiengericht durch einen Anwalt/eine Anwältin. In der Regel ist das Familiengericht des gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalts für die Scheidung zuständig oder das Familiengericht des Ortes, an dem ein Ehegatte mit den gemeinsamen ehelichen Kindern lebt.

Lebte das Ehepaar im Ausland und verfügt über keinen Wohnsitz in Deutschland, so ist das Scheidungsverfahren beim Familiengericht des Amtsgerichts Schöneberg in Berlin einzureichen."

Gruß
karin

muslimische Ehe ?
Hallo,

die muslimische Ehe ist hier in D nicht gültig. Dazu bedarf es auch keiner Scheidung. Nur nach deutschem recht geschlossene Ehen vor einem deutschen Standesbeamten können/müssen hier nach deutschem Recht geschieden werden. D.h. nach deutschem Recht ist die Person unverheiratet.

Solange der sich zu scheiden lassen wollende hier lebt, kann er tun und lassen was er will.

gruß

dennis

Hallo!

Das könnte etwas kompliziert werden, die betreffende Person sollte sich zur umfassenden Klärung jedenfalls an einen Anwalt wenden, damit die Sache ordentlich über die Bühne geht.

Zu dem was andere hier geschrieben haben: eine Ehe ist allgemein dann gültig, wenn sie nach den Formvorschriften des Staates, in dem diese geschlossen wurde, gültig geschlossen wurde. Zur zivilrechtlichen Gültigkeit der Ehe bedarf es keiner Anerkennung im Inland.

Gruß
Tom

weil meine Freundin hier noch nicht posten kann!

danke für diese Frage - war sehr hilfreich!
ebenso kopfschüttelnd
Birgit

Hallo Karin,
danke für Deine umfassende Antwort :smile: *geb!
Ich leite es an meine Freundin weiter.
lieben Gruß
Birgit

Danke @all
Danke für Eure Antworten - ich werde alles meiner Freundin weitermelden. Schauen wir mal, was draus wird.
lieben Gruß
Birgit