Ionisationsrauchmelder

Ich erfahre weder von techem noch vom Vermieter, ob die bei uns geplanten neuen Rauchmelder von techem Ionisationsrauchmelder sind oder nicht. Weiß jemand über techem-Rauchmelder Bescheid? Ich möchte nur wissen, ob es sich um optische oder um Ionisationsrauchmelder handelt, und finde es sehr bedenklich, dass techem mir nicht einfach darüber Auskunft gibt. (Wenn ich keine Ionisationsrauchmelder will, kann ich wahrscheinlich sowieso nichts dagegen tun, sofern die DIN erfüllt ist.)

In Deutschland werden nur optische Rauchmelder verwendet.
Ionisationsrauchmelder dürfen nicht angeboten werden.

Danke, das wäre ja endlich die Antwort. Geht leider z. B. aus Wikipedia nicht hervor - ich habe viel rumgesucht. Wirklich „dürfen nicht“, ja?
In der Tat steht in http://www.hausgarten.net/sicherheit/brandschutz/vor…
„Die in den Vereinigten Staaten gebräuchlichen Ionisationsrauchmelder dürfen in europäischen Privathaushalten übrigens nicht eingesetzt werden, da sie zur Funktion ein schwach radioaktives Präparat benutzen.“
Doch immer wieder heißt es auch nur „sollen nicht“ und z. B. in http://www.esser-systems.de/_media/796512_German.pdf
„Zum Schutz gegen Abhandenkommen und den Zugriff durch unbefugte Personen dürfen Ionisationsrauchmelder nur in solchen Brandmeldeanlagen verwendet werden, die jedes Entfernen eines Meldereinsatzes in der Brandmelderzentrale anzeigen.“

Das BfS redet auch nicht von einem Verbot in D - sie werden wohl nur recht selten zugelassen:

http://www.bfs.de/de/ion/konsintec/Ionisationsrauchm…

Was mich nun ärgert, ist v. a. das Verhalten der techem-Leute (als gäbe es etwas zu verbergen)

Mein Stand ist das die in Deutschland praktisch weder verkauft noch montiert werden dürfen, jedenfalls im Privatbereich.
Die antworten vielleicht nicht, weil der, der da sitzt es nicht weis oder weil es nicht bekannt werden soll das Techem seine Melder von xxxxxxxxxx bezieht.

Ionisationsrauchmelder sind in Wohnungen etc. überhaupt nicht zugelassen, sondern nur Rauchwarnmelder nach dem Streulichtprinzip. Ionisationsrauchmelder haben Strahlungsquellen, die nicht in den Entsorgungsprozeß für Haushalte kommen sollen und nicht dürfen(Umweltschutz). Lassen Sie sich die Beschreibung der Rauchwarnmelder geben und fordern Sie diese schriftlich an. Die Auskunft eines Techemmitarbeiters sollte schon richtig sein, aber deshalb ist das Unternehmen nicht schlecht, weil Sie nicht hinreichend genug informiert wurden.

Kontakt zu mir per Skype: thomas-klein-berlin


Danke für die Info - das klingt für mich erst mal beruhigend. Aber es ärgert mich trotzdem, dass techem so wenig informationsfreudig ist.

Wenn Sie den Typ kennen schreiben mir den doch mal auf. Danke Thomas

Danke für die Info - das klingt für mich erst mal beruhigend.
Aber es ärgert mich trotzdem, dass techem so wenig
informationsfreudig ist.

OK. Kann noch etwas dauern. Mit dem Einbau ist noch nicht begonnen worden; soll im April irgendwann losgehen.

Hallo Flosshilde,

Tut mir leid, techem Rauchmelder kenne ich nicht.

Gruß Fredbox

Mir fiel gerade ein (thomas 57):
Ich kann vorab schon diese Info von techem weitergeben:

… bei unserem RWM handelt es sich nicht um ein funkvernetztes Gerät, welches mit anderen RWM im Ernstfall kommuniziert und für dortige Alarmauslösung sorgt. Vielmehr ist es so, dass es seine einwandfreie Funktionsbereitschaft selber testet, protokolliert und abspeichert. Wir sind in der Lage, diesen Status je nach Systemausbau entweder einmal täglich, mindestens jedoch einmal jährlich per Funk abzufragen. Das hat den Vorteil, dass wir keinen Mieter für die nötigen Kontrollen belästigen müssen und die Kontrolle der mehreren Tausend RWM im Bestand der WBG Celle zu 100% gewährleistet ist.

Unser RWM verfügt über eine Batterie, die 10 Jahre halten wird. Um diese Zeit zu gewährleisten ist höchste Energieeffizienz notwendig. Insofern können Sie sicher sein, dass sämtliche Kommunikationsvorgänge auf ein absolutes Minimum reduziert sind. Jedes DECT- und Mobiltelefon im jeweiligen Haus überlagert diese Sendezyklen um ein Vielfaches hinsichtlich Funkleistung und -dauer.

Hinsichtlich der Anzahl der Geräte besteht eine Vereinbarung, dass wir Mindestschutz gemäß DIN montieren. I.d.R. bedeutet dies Schlaf- und Fluchträume. In Ihrem Wohnzimmer würde daher nur montiert werden, wenn ein Schlafraum nur über dieses verlassen werden könnte, es somit zum Fluchtweg wird. Haben die Schlafräume direkten Zugang zum Flur, würde im Wohnzimmer also nicht montiert.

Und Techem hat nur diesen Text und kein Produktnamen bekannt gegeben?
Dann hat Techem einen wichtigen Wohnraum überhaupt nicht genannt. Dies finde ich komisch. Weiterhin keine Funkvernetzung und dann doch eine Funkverbindung. Also ich verstehe dies nicht richtig. Einmal hü dann hott. Also hier mal ein Link von Techem: http://www.techem.de/Deutsch/Produkte/Rauchmelder/Se… Der Rauchwarnmelder ist VdS-zertifitiert mit der Nummer G211062 als Funkrauchwarnmelder. Dies ist o.k. und in der Beschreibung wird auch das Kinderzimmer genannt o.K. . Sie können sich ja dort weiter erkundigen. Freundliche Grüße Thomas Klein aus Berlin

Also unter vds.de ist ein Funkrauchwarnmelder mit der Prüfnummer G21062 zu finden und dann auch das Produkt von einen französischen Unternehmen in Verbindung mit der mir bekannten Firma DAITEM. Also alles kein Geheimnisvolles.

Gruß Thomas

Ja danke, habe vor zwei Tagen schon bei techem telefonisch (und per E-Mail) nachgefragt. Nur schroff: An Mieter werden keine Infos weitergegeben, weil techem nur Verträge mit Vermietern hat.

Lassen Sie sich immer den Namen des Angerufenen geben. Natürlich ist der Vermieter (wer ist das?) verpflichte, Ihnen als Betroffner Informationen zu geben. Der TECHEM-Mitarbeiter könnte aber auch freundlich sein und auf die Internetseite hinweisen. mein Linke den ich beifügte zeigt ja den geprüften Rauchwarnmelder, war dies o.k. ? Wenn Sie Rauchwarnmelder eingebaut bekommen, müssen Sie auch die beschreibung des Hersteller bekommen. Sollte dies verweigert werden, so protokollieren Sie dies einfach. Sie könnten sich in diesem Fall auch an die Bauaufsicht wenden. Ein Foto können Sie ja vom Rauchwarnmelder auch machen, der bei Ihnen dann eingebaut ist. Bitte Skypen wir doch. Mein Name ist: thomas-klein-berlin
Ich freue mich wirklich den Kontakt zu Ihnen zu haben oder rufen Sie mich einfach an 0306540425, ja?

Schöne Osterfeiertage bis bald Ihr Thomas Klein

Ich hoffe erst mal, dass ich die Infos - ggf. vom Vermieter - bekomme, wenn es so weit ist. Ich bin wahrscheinlich der einzige bei dem Vermieter, dem z. B. die Frage, ob Ionisationsrauchmelder oder nicht, wichtig ist. Ich persönlich bin auch nicht begeistert von mehr Funk in meinen Wohnräumen, weil ich davon ausgehe, dass hier physiologische Wirkungen noch längst nicht verstanden werden. Daher verzichte ich weitgehend auf Handy und WLAN sowieso. Aber damit behellige ich den Vermieter sicher nicht, sondern ich betrachte es als mein Privatproblem. Ich will nur, worauf ich wahrscheinlich rechtlich einen Anspruch habe: Auskunft. Die von Ihnen verlinkte Seite kannte ich, den techem-Seiten entnahm ich auch die Nummer, bei der ich anrief und woraufhin mir sehr schroff geantwortet wurde (habe mir leider keinen Namen geben lassen). OK, ich schreibe Details auf, wenn mir Auskünfte (Herstellerbeschreibung) verweigert werden. Habe mich nicht erkundigt; nach meiner Rechtsintuition nehme ich aber an, dass mir diese Infos zustehen.
Ums Skypen habe ich mich technisch noch nicht gekümmert (keine Lust dazu zurzeit) - ich maile Ihnen meine Daten über Ihre Seite.
Schöne Ostern!

Hallo das Ionisationsrauchmelder prinzip ist sehr veraltet und wird Heutzutage nicht mehr angewand . Die heutigen RM funktionieren auf dem Streulichtprinzip

Danke! Das haben mir inzwischen andere auch nahegelegt. Umso besser.