Ist das eine Amtsanmaßung?

Folgende Situation: Eine Frau parkt ihr Auto am Straßenrand. Es spricht auf den ersten Blick nichts dagegen, dass sie das nicht darf. Plötzlich kommt ein Mann auf sie zu und fordert sie auf, wegzufahren, weil hier Parkverbot sei.Die Frau erwidert, dass sie doch hier parken dürfe. Der Mann besteht darauf, dass sie wegfahren soll und sagt.Hier ist Parkverbot, das Schild wurde widerrechtlich entfernt und nach dem Gesetz sei hier sowieso immer Parkverbot. Er weiß das, weil er mal bei der Ordnungsbehörde gearbeitet hätte. Wenn sie nicht wegfährt, würde er sie sofort bei der Behörde anzeigen. Hat der Mann sich einer Amtsanmaßung schuldig gemacht?

Das ist keine Amtsanmaßung. Das ist bloß eine Behauptung.

So eine Geschichte ist tatsächlich mal passiert:

Ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes parkte im Halteverbot vor seinem eigenen Häuschen über die Mittagszeit.

Danach lief er die Straße ab, und verpasste allen anderen Autos die im Halteverbot standen ein Knöllchen.

Nur mit einem rechnete er nicht.
Als er auf seine Dienststelle kam, wurden ihm Fotos präsentiert, wo sein Auto im absoluten Halteverbot stand. Er bei allen anderen Autos Knöllchen verteilte.

Na ist doch einfach, er durfte sich einen anderen Job suchen.

Gruß Merger

Amtsanmaßung wäre es, wenn jemand in Uniform (Polizei usw) bestimmte Aktionen vornimmt. Das ist hier anders.

Was wäre aber, wenn die Frau aufgrund der Aussagen des Mannes gegelaubt hätte, er würde dies aufgrund eines öffentlichen Amtes wissen und er deshalb befugt gewesen wäre, sie zum Wegfahren aufzufordern und wäre weggefahren, weil sie sich wähnte, sich der hoheitlichen Gewalt beugen zu müssen?

Dann wäre die Frau selbst schuld gewesen, da nach der Fallschilderung nun mal keine Amtsanmaßung vorliegt, solange lediglich auf ein (angeblich) bestehendes Ver- oder Gebot hingewiesen wurde. Anzeige erstatten darf schließlich jeder, daß hat nix mit einem Amt zu tun.

Was die Frau glaubt oder meint aus der Aussage des Mannes herauszuhören, ist ihre Sache.

Amtsanmaßung ist es nur, wenn der Mann fälschlicherweise behauptet hätte, er handele als Amtsperson. Das hat er in dem Fall aber offensichtlich nicht getan.

Na ist doch einfach, er durfte sich einen anderen Job suchen.

Glaubst du, dass die Geschichte so passiert ist?

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Moin,

So eine Geschichte ist tatsächlich mal passiert:

jau, ich war dabei: Am 18. Oktober 1976 in Essen in Kalles Pinte, Zeugen: Willem, Keule und Schweinebacke. Keiner unter 1,8 Promille.

Gruß Ralf

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immer wieder schön, was für ein Unsinn so erzählt (und auch noch geglaubt) wird

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Dann hat sie doch selbst Schuld. Denn sie „muss“ gar nichts nur weil da jemand klug daher redet. Wer hoheitliche Aufgaben erfüllt der trägt eine Uniform oder einen Dienstausweis. Ist beides nicht vorhanden muss der Bürger auf keinen Fall irgendwelche „Weisungen befolgen“, es sei denn er befindet sich auf Privatgrund und jemand übt das Hausrecht ihm gegenüber aus.

Na ist doch einfach, er durfte sich einen anderen Job suchen.

Glaubst du, dass die Geschichte so passiert ist?

Glauben heißt nichts wissen.

Nur bei dieser Geschichte, weiß ich dass sie so passiert ist!

Amtsanmaßung wäre es, wenn jemand in Uniform (Polizei usw)
bestimmte Aktionen vornimmt. Das ist hier anders.

Nö, du würfelst hier munter die §§ 132 und 132a StGB zusammen. Eine Amtsanmaßung wird durch das unbefugte Vornehmen einer Amtshandlung begangen. Uniform ist dazu nun absolut nicht erforderlich.

Das Tragen einer der geschützten Uniformen nach §132a StGB ist völlig ohne weitere Handlung für sich selbst schon strafbar.

In diesem Fall wurde keine Amtshandlung vorgenommen, sondern jemand auf etwas hingewiesen. Und Anzeigen kann jedermann jeden, so von wegen Rechtsstaat und so.

Gruß Andreas